(openPR) Herr Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski hat zum 28.02.2007 sein Amt als Aufsichtsratsvorsitzender der Juragent AG niedergelegt. Dies geschah aufgrund einer neueren Entscheidung des Bundesgerichtshofes II ZR 151/04. Hier hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die gleichzeitige (wissenschaftliche ) Beratung mit einer Tätigkeit im Aufsichtsrat wegen mangelnder Abgrenzung gegenüber der Organtätigkeit im Aufsichtsrat gegen § 113 AktG verstößt. Da die Juragent AG nicht auf die wertvolle wissenschaftliche und juristische Kompetenz des Herrn Prof. Dr. Schwintowskis verzichten wollte, insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt der von ihm geleiteten Forschungsstelle
“Finanzierung von Gerichtsprozessen“ an der Humboldt- Universität zu Berlin, hat sich Herr Prof. Dr. Schwintowski dazu entschieden aus dem Aufsichtsrat auszuscheiden. Aufgrund dieser Entscheidung wird er nun der Juragent AG weiterhin als juristischer und wissenschaftlicher Berater zur Verfügung stehen und auf dieser Ebene eng mit dem Unternehmen zusammenarbeiten.
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Ansprechpartner:
Juragent AG
Martina Schäfer
Presse / Investor Relations
Joachimsthaler Straße 10 – 12
10719 Berlin
Tel. +49 (0) 30 88 92 38 0
Fax +49 (0) 30 88 92 38 88
E-Mail:
www.juragent.de
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Ein Prozess kann teuer werden und lange dauern. Neben den Erfolgsaussichten sind dies Fragen, die einen Anspruchsinhaber beschäftigen. Eine Möglichkeit, die finanziellen Risiken für einen potenziellen Kläger auszuschließen, stellt die externe Prozesskostenfinanzierung dar.
Juragent übernimmt das finanzielle Risiko des Klägers und wird als Gegenleistung an einem möglichen Prozesserfolg wirtschaftlich beteiligt. Vor Vertragsabschluss mit dem Anspruchsinhaber prüft Juragent deshalb sowohl die Erfolgsaussichten einer Klage als auch die Bonität der Gegenseite. Die Prognose über den Prozessausgang übernehmen unternehmenseigene Juristen, pensionierte Richter und Fachkanzleien, die unabhängig von einander ein Gutachten erstellen. Wenn die rechtliche und wirtschaftliche Prüfung positiv endet, tritt Juragent in Vorleistung für alle notwendigen Auslagen. Die Vorleistungen umfassen dabei sowohl Anwalts- und Gerichtskosten als auch Auslagen für Zeugen und Gutachter. Erst nach erfolgreichem Abschluss des Prozesses erhält Juragent seinen Erlös in Höhe der vereinbarten Quote. Geht der Prozess wider Erwarten verloren, entstehen für den Anspruchsinhaber keine Kosten. Juragent erfüllt dann auch etwaige Ansprüche der Gegenseite.
Juragent finanziert geldwerte Forderungen ab einem Mindeststreitwert von 500.000 Euro. Zur langfristigen Finanzierung von Prozessen mit hohen Streitwerten hat Juragent ein Beteiligungsmodell geschaffen, das in einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft realisiert wird. Seit 2002 legt Juragent bereits vier Prozesskostenfonds auf und setzt darüber Beteiligungskapital zur Finanzierung von Gerichtsprozessen ein.













