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Telemediengesetz vom Bundestag verabschiedet

25.01.200718:59 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Der Bundestag hat am 18. Januar 2007 das Elektronische Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz (ElGVG) verabschiedet, das am 1. März 2007 in Kraft tritt. Kernstück des neuen Gesetzes ist das in Art. 1 geregelte Telemediengesetz (TMG), das die rechtlichen Anforderungen für elektronische Informations- und Kommunikationsdienste – die so genannten Telemedien – regeln und vereinheitlichen soll. Künftig soll nicht mehr zwischen Tele- und Mediendiensten unterschieden werden, die bislang unterschiedlich im Teledienstegesetz (TDG) des Bundes und im Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) der Länder geregelt sind.

Anwendungsbereich des TMG

Das TMG erfasst alle Informations- und Kommunikationsdienste, die nicht ausschließlich dem Telekommunikations- oder Rundfunkbereich zuzuordnen sind. Für diese gilt weiterhin das bereits bestehende Telekommunikationsgesetz. Internetangebote, die sowohl Telemedien als auch Telekommunikationsdienstleistungen beinhalten, werden sowohl den Regeln des Telemedien- als auch denen des Telekommunikationsgesetzes unterliegen.

Telemedien i. S. d. TMG sind beispielsweise:

# Webshops wie Amazon.de
# Online-Auktionshäuser wie eBay
# Webportale wie Yahoo!
# private Websites
# Weblogs

Besondere Neuerungen

Gemäß § 16 TMG soll künftig die Verhängung eines Bußgeldes in Höhe von bis zu 50.000 Euro möglich werden, wenn E-Mail-Werber bestimmte Informationspflichten verletzen, ihre Sendungen also etwa nicht als Spam kenntlich machen oder den Absender verschleiern.

Sehr umstritten ist die Regelung des § 14 Abs. 2 TMG, wonach der jeweilige Dienstanbieter "auf Anordnung der zuständigen Stellen im Einzelfall Auskunft über Bestandsdaten" wie Name, Anschrift oder persönliche Nutzerkennungen erteilen darf. Voraussetzung ist, dass dies "für Zwecke der Strafverfolgung, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist." Diese Klausel wurde u. a. vom Verband der deutschen Internetwirtschaft eco heftig kritisiert, der die Unternehmen zunehmend in die Rolle von Hilfspolizisten gedrängt sieht.

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