(openPR) Die REITs – Real Estate Investment Trusts- stehen im Jahr 2007 in Deutschland vor der Einführung. Nach Ansicht von Experten könnte eine „Müllhalde für Schrottimmobilien“ drohen.
Nach langer Verhandlung werden die REITs nun im Jahr 2007 in Deutschland eingeführt werden. Versprechen sich die Befürworter eine Stärkung des Finanzplatzes Deutschland und größeres Interesse durch internationale Investoren, so gibt es auch massive Kritik an der REITs-Einführung. Waren es in den letzten Wochen und Monaten vor allem die Interessen der Mieter, die Fachleute durch die REITs gefährdet sahen durch drohende Mieterhöhungen, mangelnde Instandhaltung, etc, so befürchten Fachleute nun ein weiteres Problem, das sich speziell Anlegern stellen könnte.
So wird in der Zeitung „Die Welt“ vom 9.01.2007 mit der Überschrift „Nur eine Müllhalde für Schrottimmobilien?“ von Experten befürchtet, dass REITs auch sehr negative Folgen für die Anleger haben könnten. Dierk Ernst, Geschäftsführer der Hannover Leasing (Anmerkung der Redaktion: Dierk Ernst arbeitet nicht mit dem BSZ zusammen spricht in der „WELT“ die Sorge aus, dass „REITs kein Entsorgungsinstrument für Schrottimmobilien“ werden dürften. Laut Ernst deute sich an, dass einige Investoren REITs „als Entsorgungsvehikel für schlecht performende geschlossene Immobilienfonds missbrauchen wollten“.
Ob sich diese negative Prognose erfüllen wird oder nicht, so ist jetzt bereits klar, dass die REITs nicht nur positive Auswirkungen mit sich bringen werden, sondern speziell auch für die Anleger erhöhte Wachsamkeit ratsam ist. Hierzu auch BSZ®-Vertrauensanwalt Walter Späth, Immobilienökonom (ebs), Master of Science in Real Estate: „Die Befürchtung ist durchaus begründet, dass in der allgemeinen Euphorie der REITs-Einführung auch etliche schwarze Schafe unter den Inititatoren versuchen werden, ihre Schrottimmobilien in Form eines REITS mit schönen Renditeversprechen auf den Markt zu bringen versuchen. Anleger sollten daher besondere Vorsicht walten lassen und das Beteiligungsangebot genau prüfen.“
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „REITs – Real Estate Investment Trusts“ anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
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Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.
Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Für die einmalige Beitrittsgebühr in Höhe von € 75,00 zu einer BSZ® Interessengemeimschaft gibt es folgende Leistungen:
Eine anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt,
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• wie groß die Erfolgsaussichten sind und
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• Für rechtsschutzversicherte Anleger eine Deckungsanfrage bei der Versicherung













