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Stichtag: Silvester. RE/MAX-Regionaldirektor: Energieeinsparverordnung verpflichtet Hausbesitzer zum Nachrüsten

18.12.200610:46 UhrIndustrie, Bau & Immobilien

(openPR) „Angesichts steigender Energiepreise sind die Verbrauchswerte einer Immobilie heute ein entscheidendes Verkaufsargument“, bringt Dr. Werner Gross, Regionaldirektor von RE/MAX Bayern, die Erfahrung der rund 200 bayerischen RE/MAX-Makler auf den Punkt. Ein Trend, der sich nach Einführung des Energiepasses – aller Voraussicht nach zum 1. Januar 2008 – noch verstärken dürfte. „Durch entsprechende Sanierungsmaßnahmen können Hauseigentümer den Wert ihrer Immobilie erheblich steigern – und gleichzeitig bei den Heizkosten sparen.“ Darüber hinaus empfiehlt Dr. Gross speziell Eigentümern älterer Immobilien, möglichst bald zu klären, ob sie von der seit 2004 in Neufassung geltenden Energieeinsparverordnung betroffen sind. „Für einige der dort vorgeschriebenen Sanierungsmaßnahmen läuft nämlich die Frist zum bevorstehenden Jahreswechsel ab.“ So müssen Heizkessel, die vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut wurden, ausgetauscht und Heizungs- und Warmwasserrohre, die in nicht beheizten, zugänglichen Räumen verlaufen, gedämmt werden. Nachzurüsten ist darüber hinaus bei unzureichend gedämmten Dächern. „Allerdings sieht der Gesetzgeber zahlreiche Ausnahmen vor“, so der Experte. Nicht betroffen sind beispielsweise Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohneinheiten, sofern der Eigentümer die Immobilie selbst bewohnt. Außerdem gibt es verschiedene Ausnahmen bezüglich der technischen Gegebenheiten. „Ob die Verordnung im Einzelfall greift, sollte man deshalb am besten mit Fachleuten abklären.“ Kompetente Ansprechpartner vermittelt jedes der 40 RE/MAX-Büros in Bayern.

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