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Liberaler Mittelstand fordert Nachbesserung

Bild: Liberaler Mittelstand fordert Nachbesserung
Trübe Aussichten für Soloselbständige und Kleinbetriebe
Trübe Aussichten für Soloselbständige und Kleinbetriebe

(openPR) Nachbesserungen bei den Außerordentlichen Wirtschaftshilfen November fordert der Bundesverband Liberaler Mittelstand, damit die Hilfen bei den Soloselbständigen und Kleinbetrieben tatsächlich wirksam werden und nennt konkrete Änderungsbedarfe.



„Wir begrüßen den Willen der Bundesregierung, die Soloselbständigen und Kleinunternehmer mit der Novemberhilfe differenzierter und angepasster in die Unterstützungsleistungen mit einzubeziehen. Allerdings sind für eine Hilfe, die bei den Betroffenen auch ankommen soll, sowohl klarere Formulierungen als auch Nachjustierungen bei den Bedingungen erforderlich,“ so die Beauftragte für Soloselbstständige und Kleinunternehmer des Liberalen Mittelstands, Nicole Langer.

Konkret fordert der Bundesverband Liberale Mittelstand, dass die Option für Soloselbstständige, als Referenzzeitraum für die Hilfen das gesamte Vorjahr wählen zu können, auch für alle Saisonbetriebe gelten muss, da diese im Herbst und Winter mit den Rücklagen aus dem Sommer haushalten müssen, die sie in diesem Jahr coronabedingt nicht bilden konnten. „Ohne eine Nachbesserung werden Saisonbetriebe wie Schausteller, Marktbeschickter oder Unterhaltungskünstler also erneut benachteiligt“, so Langer.

Als willkürlich kritisiert der Liberale Mittelstand das starre Kriterium für indirekt betroffene Betriebe, mindestens 80 % Umsatz mit direkt von den Schließungen betroffenen Unternehmen machen zu müssen. „Da auch Betriebe mit 70 % solcher Umsätze in ihrer Existenz gefährdet sind, halten wir eine Grenze von 50 % in diesem Fall für angemessener und vor allem zielführender, wenn es um den Erhalt dieser Betriebe geht“, erläutert Nicole Langer.

Vor allem aber müsse die Umsetzung und Auszahlung der Hilfen wesentlich schneller erfolgen als bei der Überbrückungshilfe II. Als Engpass erwies sich bisher die notwendige Hinzuziehung von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfer zur Antragstellung. „Auch wenn die Antragstellung der Soloselbstständigen nun erst ab einer Unterstützungssumme von 5.000 € über einen Steuerberater erfolgen muss, bleibt das Problem für viele Anträge bestehen und wird erneut dazu führen, dass Unterstützungsgelder zu spät oder gar nicht beantragt und ausgezahlt werden,“ so Nicole Langer vom Bundesverband Liberaler Mittelstand.

„Die Verantwortlichen scheinen zwar bemüht, haben aber weiterhin keinen Plan von der Realität der besonders hart betroffenen Branchen. Vollmundige Versprechen entpuppen sich erneut als Nebelkerzen,“ resümiert Langer.

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