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Mitarbeiterbeteiligungen – Eine clevere Finanzierungsquelle

Bild: Mitarbeiterbeteiligungen – Eine clevere Finanzierungsquelle

(openPR) Bundeskanzlerin Angela Merkel will sich verstärkt dafür einsetzen, dass Arbeitnehmer künftig auch finanziell vom Erfolg ihres Unternehmens profitieren. Sie will die Einkommenssituation der Arbeitnehmer stärker an die Entwicklung der Kapitaleinkünfte der Unternehmen koppeln. Auch SPD-Chef Kurt Beck möchte das Thema des Investivlohn stärker forcieren und noch in dieser Legislaturperiode eine Gesetzesinitiative zur Verbesserung der Mitarbeiterbeteiligung erreichen. Bereits Anfang des Jahres hat Bundespräsident Horst Köhler Politiker, Unternehmen und Gewerkschaften aufgefordert, Mitarbeiter stärker am Erfolg des Unternehmens zu beteiligen. Auf Neuland hat sich die Diskussion mit der Forderung nach einer stärkeren Beteiligung der Arbeitnehmer am Produktivvermögen nicht begeben. Bereits seit über 150 Jahren gibt es diese Ideen, jedoch bei der Umsetzung liegen deutsche Unternehmen im europäischen Vergleich weit zurück. Die Zurückhaltung ist unverständlich, da sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer von der Einführung einer Mitarbeiterbeteiligung profitieren können.



Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen wird es im Zuge des verstärkten Wettbewerbs und der Eigenkapitalrichtlinie Basel II immer wichtiger, ihre Eigenkapitalquote zu erhöhen, um bei Ratings besser dazustehen. „Die Einführung einer Mitarbeiterbeteiligung kann durch Stärkung der Eigenkapitalbasis, Verbesserung der Mitarbeitermotivation und Optimierung der Arbeitsprozesse helfen, Unternehmen leistungsfähiger zu machen und ihr Bestehen auf diese Weise zu sichern“, so die Rechtsanwältin Claudia Krüger von der Kanzlei Dr. Werner, Dr. Gündel & Collegen aus Göttingen.

Um das Eigenkapital zu stärken, bietet sich je nach Gesellschaftsform eine Stärkung der Kapitalbasis durch eine direkte Beteiligung über Kommanditgesellschafts- oder GmbH-Anteile bzw. Belegschaftsaktien oder aber eine Beteiligung über Genussrechte oder eine stille Gesellschaft an. Insbesondere mittelständische Arbeitgeber entscheiden sich meist für Genussrechte oder stillen Beteiligungen. „Ein wesentlicher Vorteil dieser beiden Finanzierungsvarianten ist, dass bei einer entsprechenden Ausgestaltung der Beteiligungsbedingungen das Kapital bilanziell wie Eigenkapital erfasst wird, ohne dass es zu einer Verwässerung der Gesellschaftsanteile kommt, d.h. der Arbeitgeber bleibt alleiniger „Herr im Haus“. Entscheidungs- oder Mitwirkungsrechte gehen nicht auf die Mitarbeiter über“, führt Rechtsanwältin Claudia Krüger weiter aus. Mit einer verbesserten Eigenkapitalquote steigt zugleich die Bonität und damit die Gesamtfinanzierungsfähigkeit eines Unternehmens.

Eine solche Strukturierung als Eigenkapitalbeteiligung ist sogar zwingend erforderlich, wenn für die Arbeitnehmer die Sparzulage für vermögenswirksame Leistungen in Anspruch genommen werden soll, weiß Krüger. Seit dem Jahr 2004 werden Mitarbeiterbeteiligungen bis zu einer Höhe von Euro 400,- jährlich mit einer Sparzulage von 18 % staatlich gefördert. Dabei ist der Anspruch auf eine Arbeitnehmersparzulage an Einkommensgrenzen gekoppelt: Förderfähig sind Arbeitnehmer, deren zu versteuerndes Einkommen die Grenze von Euro 17.900,- (für Alleinstehende) bzw. von Euro 35.800,- (für zusammenveranlagte Ehegatten) nicht überschreitet. Darüber hinaus wird die Umwandlung von Lohnbestandteilen in Mitarbeiterbeteiligungen auch steuerlich gemäß § 19 a Einkommensteuergesetz begünstigt. Derzeit räumt das Einkommensteuergesetz bei Mitarbeiterbeteiligungen, die dem Arbeitnehmer angeboten werden, einen Betrag bis zu Euro 135,- im Jahr steuerfrei ein. In diesem Bereich soll nach dem CDU-Antrag eine weitere Steuererleichterung erarbeitet werden. Darüber hinaus sehen die Pläne eine weitere Förderung der Kapitalbildung durch den Staat vor, indem der investierten Lohn wie die betriebliche Altersvorsorge erst im Alter nachgelagert besteuert würde.

Allerdings ist die Mitarbeiterbeteiligung mehr als nur eine Kapitalbeschaffungsmethode. Der Arbeitgeber kann auch in Zeiten des sich verstärkenden Fachkräftemangels personalwirtschaftliche Ziele verwirklichen. Untersuchungen mehrerer volkswirtschaftlicher Institute (z.B. IAB Nürnberg, ifo-Institut München, IAW Tübingen) zeigen, dass mit einer Mitarbeiterkapitalbeteiligung eine Steigerung der Motivation der Belegschaft sowie eine stärkere Bindung an das Unternehmen erreicht werden. „Eine für die Entwicklung eines Unternehmens hinderliche Fluktuation von qualifizierten Arbeitnehmern wird verhindert bzw. verringert und Arbeitnehmer und Arbeitgeber arbeiten für ein gemeinsames Ziel“, so Krüger. Die Arbeitnehmer investieren in den eigenen Arbeitsplatz, wodurch das Verantwortungsgefühl und die Identifikation mit dem Unternehmen wächst.

Darüber hinaus erschließt sich der Arbeitnehmer eine zusätzliche Einkommensquelle. Neben dem Lohn erhält er zusätzliche Einkünfte aus Kapitalvermögen. „Wenn die Mitarbeiter erkennen, dass sie mit ihrer eigenen Leistung die Produktivität des Unternehmens und damit auch ihr eigenes Einkommen beeinflussen können und dies im betrieblichen Alltag umsetzen, bedeutet das eine verbesserte Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit, mehr Wachstum und damit insgesamt eine größere Arbeitsplatzsicherheit“ so die Rechtsanwältin in einem Resümee.

Daher sollten Unternehmer nicht erst das Ende der begrüßenswerten politischen Diskussion abwarten, sondern bereits jetzt handeln.

Dr. Werner Financial Service Group
Theaterplatz 9
D-37073 Göttingen

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