(openPR) Die falsche Übersetzung eines Urteils führt zur Wiederholung eines ganzen Strafprozesses: Der Angeklagte war zu einer Haftstrafe verurteilt worden und hatte auf Rechtsmittel verzichtet, ohne zu erfahren, dass noch die Verbüßung einer früheren Bewährungsstrafe dazukommt. Als er dahinterkam und sich beschwerte, wurde das Urteil für nichtig erklärt. Grund: Statt Fachdolmetscher und Fachübersetzer setzte das Gericht sog. "Hausdolmetscher" und „Hausübersetzer“ ein.
Das Wort "Geld" wurde freihändig mit "Schlepperlohn" übersetzt, und "Leute" mit "Geschleppte". Auf Nachfrage erklärte die Dolmetscherin, die von ihr gewählte Bedeutung der Worte habe sich aus dem Zusammenhang so ergeben.
Übrigens passte es auch viel besser in eine Anklage.
Der im Dezember 2014 nach mehreren Pannen zu Ende gegangene Schlepperprozess in Wiener Neustadt hatte eindringlich demonstriert, was schlechte Übersetzungen anrichten. Die im Ermittlungsverfahren eingesetzte Dolmetscherin verfügte über keine Ausbildung, geschweige denn über eine Zertifizierung. Mit dem bei Gericht nicht unwesentlichen Begriff "Unschuldsvermutung" konnte sie gar nichts anfangen.
Mehr Infos: http://www.fachdolmetscher-russisch.de/de/nachrichten/
https://kurier.at/chronik/oesterreich/falsch-uebersetzt-urteil-nichtig/116.946.706
Bild: az-online.de
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