(openPR) In Deutschland hat jeder, der der deutschen Sprache nicht mächtig ist, vor Gericht das Recht auf einen Dolmetscher. Immer wieder werde ich aber von Rechtsanwälten und Richtern auf Probleme mit den hinzugezogenen Dolmetschern hingewiesen. Hauptursache hierfür sind die in einigen Bundesländern geltenden äußerst laxen Beeidigungs- / Vereidigungsregelungen. So kann es dazu kommen, dass Personen, die sich als zweisprachig bezeichnen aber keinerlei translatorische Ausbildung besitzen, vom Gericht ad hoc beeidigt werden. In Bundesländern, in denen strengere Beeidigungs- / Vereidigungsregelungen gelten, kann es z.B. durch Einschaltung von Übersetzungsagenturen durch die Gerichte zu den geschilderten Problemen kommen. Agenturen geben den Auftrag häufig an den aus ihrer Sicht billigsten Dolmetscher weiter. Ihre Gewinnspanne wird hierdurch maximiert, die Qualität wird hierdurch oftmals minimiert. Vor Gericht erscheint dann ein Dolmetscher, der, würde er sich persönlich um Aufnahme in die Liste der beeidigten/vereidigten Dolmetscher bemühen, aufgrund mangelnder Qualifikation keine Aussicht auf eine allgemeine Beeidigung in diesem Bundesland hätte. Bei Erscheinen wird er aber ebenfalls ad hoc beeidigt.
Was tun? Bestehen Sie als Anwalt darauf, dass nur Dolmetscher mit nachgewiesener Qualifikation (Staatliche Prüfung oder Diplom, vorzugsweise Ergänzungsfach Recht) zur Verhandlung hinzu gezogen und direkt geladen werden. Bitte stellen Sie dem Dolmetscher Informationen über die Verhandlungssache zur Verfügung. Kein Anwalt geht ohne Vorbereitung in eine schwierige Verhandlung, obwohl er Jura studiert hat. Professionelle Dolmetscher bereiten sich ebenfalls auf jeden einzelnen Einsatz vor, um gute Arbeit leisten zu können. Die Datenbank des BDÜ e.V. (Bund der Dolmetscher und Übersetzer, größter europäischer Berufsverband mit über 6.500 Mitgliedern und entsprechenden Aufnahmekriterien) ist eine Hilfe, den für Sie richtigen Dolmetscher bzw. Übersetzer zu finden.
Sollten Sie noch Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne für Auskünfte zur Verfügung.
Ihre Katja Raeke, Diplom-Dolmetscherin für Polnisch und Russisch





