(openPR) Wer heute in der Situation ist Pflege in Anspruch zu nehmen, oder nahe Angehörige pflegt, hat Anspruch auf Pflegegeld. Dies ist alles nichts Neues. Seit 1995 ist die Situation durch die Pflegekassen, die Kranenkassen und den Medizinischen Dienst der Krankenkassen geregelt. In heutiger Zeit ist es allerdings neu, wie wenig Anträge noch zu einer Pflegestufe führen. Erst in der Praxis wird klar welche Dramatik in den Gesetzestexten liegt. Leider ist die Lobby für unsere Alten, oder die Hilfsbedürftigen zu schwach. Die Wirtschaft hat ja schon unsere Senioren entdeckt und kommuniziert recht effektiv mit ihnen, aber wer interessiert sich für diejenigen welche richtige Arbeit machen. Doch unsere Alten und Hilfsbedürftigen stellen ihre Ansprüche und Bedürfnisse nicht in die Öffentlichkeit. Diese sind zu intim. Ausserdem kann man solche Umstände nicht publikumswirksam darstellen. Weiterhin fällt diesem Handycap auch immer noch der Zeitpunkt des Bedarfs der Leistungen in die Waagschale. Selten kommen die Anträge in Wellen oder größeren Stückzahlen so können die Verantwortlichen doch im stillen Kämmerlein mit den Sachverhalten umgehen.
Die Antragsteller sind häufig auf sich selbst gestellt und müssen sich durch die gesamten Informationen arbeiten. Und das mit Gebrechen oder größeren Einschränkungen. Wer hat da schon den Mut sich mit Bekannten oder sogar Fremden auszutauschen. Wie kommt man, z.B. zu den Anlaufstellen, wenn man an die Wohnung gebunden ist oder sogar Bettlägerig? Aus dieser Situation werden die Gutachten erstellt, kurz MDK Termine genannt. Bei diesen wird über die entsprechende Einstufung der Pflegestufe, d.h. die monatlichen Geldbeträge entschieden. Um ein Bild von diesen Termin zu erhalten gehört schon eine ganze Portion Erfahrung und die professionelle Kenntnis über Zusammenhänge in Sozialrecht und die Kriterien des Medizinischen Dienstes. Alles zusammengenommen kann mit ruhigem Gewissen angesprochen werden, sind die Antragsteller gründlich vorbereitet, können die Argumente auch formuliert werden. Viel geschickter ist noch der Mut die Hilfsbedürftigkeit am Fallbeispiel zu zeigen. Im Klartext: - Dann sieht ein MDK Termin richtig überzeugend aus. So können alle Schwerpunkte der Hilfeleistung im Detail gezeigt oder angesprochen werden. Jede einzelne Leistung wird mit Zeitwerten berechnet. Alles zusammen ergibt die Pflegestufe. So wird Der Anspruch auf Pflegegeld in Zeiten der Pflegeleistung ermittelt. Der MDK nimmt nur auf, was angesprochen oder med. nachgewiesen ist. Der wesentliche Faktor besteht in der Vorbereitung des Gutachtentermins. Außerdem halten wir es für wichtig das Wissen nicht nur in Fachkreisen zu lassen, sondern auch mit guten Hinweisen immer wieder in das Bewußtsein der Betroffenen zu lenken.











