(openPR) Die Zahl der Menschen, die im Alter oder bei Krankheit zu Hause gepflegt werden möchten, steigt stetig. Doch eine zentrale Frage beschäftigt viele Angehörige und Pflegebedürftige: Reicht das Pflegegeld wirklich aus, um eine gute Versorgung zu Hause sicherzustellen?
In diesem Artikel erfahren Sie, wie weit Sie mit dem Pflegegeld kommen, welche Faktoren die Kosten beeinflussen – und welche weiteren Leistungen Ihnen zustehen.
Was ist Pflegegeld?
Das Pflegegeld ist eine finanzielle Leistung der Pflegeversicherung. Es wird ausgezahlt, wenn eine pflegebedürftige Person zu Hause von Angehörigen oder anderen nicht-professionellen Pflegepersonen versorgt wird – also keine professionelle Pflege durch einen Pflegedienst in Anspruch genommen wird.
Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad:
Pflegegeld je Pflegegrad (monatlich):
- Pflegegrad 1: – (kein Anspruch)
- Pflegegrad 2: 347 €
- Pflegegrad 3: 599 €
- Pflegegrad 4: 800 €
- Pflegegrad 5: 990 €
Hinweis: Seit dem 01.01.2025 wurden die Beträge leicht erhöht.
Welche Kosten entstehen bei der häuslichen Pflege?
Ob das Pflegegeld ausreicht, hängt stark von der individuellen Pflegesituation ab. Zu den häufigsten Ausgaben zählen:
- Haushaltshilfen oder Betreuungskräfte
- Unterstützung beim Waschen, Anziehen, Essen
- Hilfsmittel wie Pflegebetten, Rollstühle oder Inkontinenzprodukte
- Umbaukosten für ein barrierefreies Zuhause
- Fahrtkosten für Helfer oder Pflegedienste
Bereits einfache Alltagshilfen können monatlich mehrere hundert Euro kosten – die das Pflegegeld alleine oft nicht deckt.
Pflege zu Hause mit Pflegegeld: Was ist möglich?
Pflegegrad 2–3:
Hier reicht das Pflegegeld in vielen Fällen für eine teilweise Versorgung durch Angehörige, insbesondere wenn zusätzliche Sachleistungen, wie stundenweise Unterstützung durch ambulante Dienste, kombiniert werden.
Pflegegrad 4–5:
In diesen Fällen ist die Pflege meist intensiv. Das Pflegegeld allein reicht nicht aus, um eine umfassende Versorgung sicherzustellen. Hier ist eine Kombination aus Pflegegeld, Verhinderungspflege, Pflegesachleistungen oder auch die Inanspruchnahme einer 24-Stunden-Betreuung empfehlenswert.
Zusätzliche Leistungen, die Sie kennen sollten
Neben dem Pflegegeld stehen Pflegebedürftigen weitere Mittel zur Verfügung:
- Entlastungsbetrag (131 €/Monat) für haushaltsnahe Dienstleistungen
- Verhinderungspflege 2.418 Euro pro Jahr (1612 Euro + 806 Euro aus dem Budget für die Kurzzeitpflege) zur Entlastung pflegender Angehöriger. Ab dem 1. Juli 2025 beträgt das zusammengefasste Entlastungsbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege 3.539 €
- Pflegesachleistungen, wenn professionelle Hilfe genutzt wird
- Pflegehilfsmittel (monatlich bis zu 42 €)
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (einmalig bis zu 4.180 €)
- Tages- und Nachtpflege, die zusätzlich zur ambulanten Pflege genutzt werden kann
Tipp: Viele Leistungen können kombiniert werden. Eine Pflegeberatung hilft Ihnen, den besten Mix aus Geld- und Sachleistungen zu finden.
Pflegegeld und 24-Stunden-Betreuung – geht das?
Bei einer 24-Stunden-Betreuung durch eine Betreuungskraft aus dem Ausland (z. B. Polen oder Rumänien) wird meist nur das Pflegegeld beansprucht – für Pflegegrad 3 sind das rund 599 €. Doch die tatsächlichen Kosten liegen meist zwischen 2.400 € und 3.600 € im Monat.
Deshalb ist die 24-Stunden-Betreuung oft nur mit Eigenanteil oder weiteren Leistungen realisierbar. Dennoch bleibt sie eine attraktive Alternative zum Pflegeheim, da die Versorgung zu Hause erfolgt.
Fazit: Reicht das Pflegegeld?
Das Pflegegeld ist eine wichtige Basis, reicht aber allein selten aus, um eine umfassende häusliche Pflege zu sichern. Wer klug kombiniert – mit Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege und weiteren Leistungen – kann jedoch eine bedarfsgerechte Versorgung zu Hause ermöglichen.
Suchen Sie daher frühzeitig das Gespräch mit einer Pflegeberatung und lassen Sie sich über alle Möglichkeiten informieren. So sichern Sie für sich oder Ihre Angehörigen die bestmögliche Versorgung – im eigenen Zuhause.













