openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Lufthansa baut bis zu 30.000 Arbeitnehmer ab

22.09.202009:35 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Lufthansa baut bis zu 30.000 Arbeitnehmer ab
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. der Kölner Rechtsanwaltskanzlei JURA.CC
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. der Kölner Rechtsanwaltskanzlei JURA.CC

(openPR) Die Corona-Pandemie, das gesunkene Reiseverhalten und die ohnehin wirtschaftliche Schieflage setzen dem Lufthansa-Konzern arg zu.

Der Lufthansa-Konzern hat bei Fluggästen mit seiner stark verzögerten Rückzahlung für ausgefallene Flüge zudem keine Pluspunkte gesammelt und Vertrauen eingebüßt.



Die Lufthansa wird mindestens 150 Flugzeuge der früher 760 Flugzeuge großen Flotte abschaffen; das sind 50 Flugzeuge mehr als ursprünglich geplant.

8 der 17 Flugzeugtypen soll abgeschafft werden, darunter wohl auch der A380.

Außerdem werden ca. 30 % der angemieteten Büroflächen gekündigt.

Außerdem wird ein beachtlicher Anteil an Personalkosten gesenkt.

Das bedeutet, dass jeder 4. bis 5. Mitarbeiter der Lufthansa, insgesamt bis zu ca. 30.000 Arbeitnehmer, ihren Job verlieren werden.

Damit wird die Beschäftigtenzahl von derzeit ca. 120.000 massiv verringert; auch jede 5. Führungskraft soll entfallen.

Dabei wurde die Personaldecke zum Jahresanfang schon von ca. 138.000 weltweit auf 128.000 verringert.

Kündigungen wird es in allen Konzern Bereichen, also Verwaltung, Kabinenpersonal und Piloten geben.

Durch Krisenpakete mit den Gewerkschaften soll die Zahl der betriebsbedingten Kündigungen begrenzt werden.

Die Lufthansa verfolgt das Ziel Kündigungen zu vermeiden, wenn Arbeitnehmer einen freiwilliger Gehaltsverzicht anböten oder mehr Teilzeitarbeit und Jobsharing in Höhe von 20 bis 25 % praktiziert würde, so dass einzelne Mitarbeiter weniger arbeiten und weniger verdienen und dadurch mehr Arbeitsplätze bestehen bleiben können.

Es folgt der Ausverkauf im Lufthansa-Konzern.

Die europäischen Flugküchen der LSG sollen den Konzern zum 1. Oktober verlassen.
Und auch die Finanztochter Airplus soll gehen.

Auch die hochrentablen Wartungstochter Lufthansa Technik soll in der Minderheit an Investoren gehen.

Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob ihnen eine Abfindung zu steht und wie sie die beste Abfindung erzielen.

Insbesondere aufgrund der großen Anzahl an betriebsbedingten Kündigungen ist eine wirksame Massenentlassungsanzeige, ein wirksamer Sozialplan und eine korrekte Abfindung in Anlehnung an die Betriebszugehörigkeit anwaltlich zu prüfen.

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. vertritt Lufthansa-Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei der Kündigung vor dem Arbeitsgericht bei der Kündigungsschutzklage oder beim Aufhebungsvertrag ohne Kündigung oder im Falle der betriebsbedingten Kündigung beim Abwicklungsvertrag ohne Kündigungsschutzklage.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 1101293
 449

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Lufthansa baut bis zu 30.000 Arbeitnehmer ab“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von kanzlei JURA.CC

Bild: Kündigungsgrund Nichtimpfung – droht nicht geimpften Arbeitnehmern die Kündigung?
Kündigungsgrund Nichtimpfung – droht nicht geimpften Arbeitnehmern die Kündigung?
Die gesetzliche Impfpflicht rückt in greifbare Nähe. Viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber fragen sich, was dies konkret für das Arbeitsverhältnis bedeutet. Es besteht die Gefahr, dass Arbeitnehmer ihren Job verlieren, wenn sie nicht geimpft sind. Aber auch ohne Kündigung durch den Arbeitgeber könnten Arbeitnehmer, die nicht geimpft sind, echte Probleme bekommen. Im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz „ohne Arbeit kein Lohn“, das bedeutet, dass ein Arbeitnehmer, der nicht arbeitet, erhält vom Arbeitgeber auch keinen Lohn. Das der Arbeitnehmer n…
Bild: Tödlicher Rückweg von der Arbeit ohne Ausstempeln ist kein ArbeitsunfallBild: Tödlicher Rückweg von der Arbeit ohne Ausstempeln ist kein Arbeitsunfall
Tödlicher Rückweg von der Arbeit ohne Ausstempeln ist kein Arbeitsunfall
Das Bundessozialgericht hat am 06.10.2020 zum Aktenzeichen B 2 U 9/19 R entschieden, dass ein verletzender Sprung auf einer Hüpfburg im Rahmen eines FSJ in einer Bildungs- und Ferienstätte ein Arbeitsunfall darstellt. Aus dem Terminbericht des BSG Nr. 37/20 vom 06.10.2020 ergibt sich: Die Beteiligten streiten darum, ob der tödliche Verkehrsunfall des Ehemanns der Klägerin ein Arbeitsunfall war. Die Klägerin ist die Witwe des Verunfallten, der als Produktionsmitarbeiter tätig war. Am 25.06.2014 verließ er während der Schicht bei laufender Ma…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Neue Wege bei Pensionen – Hoyck implementiert neues bAV-Modell bei Deutsche LufthansaBild: Neue Wege bei Pensionen – Hoyck implementiert neues bAV-Modell bei Deutsche Lufthansa
Neue Wege bei Pensionen – Hoyck implementiert neues bAV-Modell bei Deutsche Lufthansa
… haben dazu geführt, dass die Verpflichtungen in der bAV für Unternehmen deutlich angestiegen sind. Gleichzeitig verringern sich die Aussichten auf lukrative Erträge für die Arbeitnehmer. Anlass genug für Unternehmen, bestehende Regelungen auf den Prüfstand zu stellen. In einem gemeinsamen Projekt mit Hoyck Management Consultants wurde bei der Deutschen …
Bild: Ich bin ein Mensch und kein MannBild: Ich bin ein Mensch und kein Mann
Ich bin ein Mensch und kein Mann
… durchaus berechtigt, Unterschiede bei der Berufskleidung zwischen Männern und Frauen zu machen. Das Tragen von Dienstkleidung ist häufig ein Zankapfel zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Übrigens kann man sich auch trefflich über die Größe des Garderobenspindes streiten: So hatte ein Polizeibeamter seinen Arbeitgeber auf einen größeren Spind verklagt, …
Präzedenzfälle in Aussicht? Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz auf dem Prüfstand
Präzedenzfälle in Aussicht? Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz auf dem Prüfstand
… Grund altersbedingt benachteiligt. Die Positionen sind kontrovers gesetzt, und es kann davon ausgegangen werden, dass ein prominenter Fall wie dieser das Bewusstsein vieler Arbeitnehmer stärker als bisher auf die Bestimmungen des neuen Gesetzes aufmerksam macht. Mit seiner Inkrafttretung zum 18. August 2006 kommen auf die hiesigen Unternehmen wesentliche …
CSA Beteiligungsfonds - „Private-Equity-Investor ist ohne Nachteile für Arbeitnehmer“
CSA Beteiligungsfonds - „Private-Equity-Investor ist ohne Nachteile für Arbeitnehmer“
Würzburg, im August 2009: Eine Übernahme durch einen Private-Equity-Investor verschlechtert nicht die Situation von Arbeitnehmern in Bezug auf Entlassungen oder Gehälter. Das belegt eine aktuelle Studie des britischen Centre for Management Buy-Out Research (CMBOR), einer Forschungsabteilung der Nottingham University. In der Studie wurden 190 europäische …
Bild: RECHTLEGAL - Newsticker 50/2006 vom 21.12.2006Bild: RECHTLEGAL - Newsticker 50/2006 vom 21.12.2006
RECHTLEGAL - Newsticker 50/2006 vom 21.12.2006
Arbeitsrecht - Urlaub bei Arbeitsmangel Der Arbeitgeber verpflichtete vertraglich und vermeintlich wirksam den Arbeitnehmer, im Fall von Arbeitsmangel Urlaub zu nehmen. Als der Arbeitnehmer tatsächlich auf Grund Arbeitsmangels Urlaub nehmen sollte, passte ihm das nicht, und er bemühte die Arbeitsgerichte. In der zweiten Instanz gab das Landesarbeitsgericht …
Bild: Insolvenz-Betriebsübergang-Air Berlin | Wohin fliegen 8.000 Mitarbeiter?Bild: Insolvenz-Betriebsübergang-Air Berlin | Wohin fliegen 8.000 Mitarbeiter?
Insolvenz-Betriebsübergang-Air Berlin | Wohin fliegen 8.000 Mitarbeiter?
… und Zweck des § 613 a BGB, d.h. des Übergangs des Arbeitsverhältnisses auf den neuen Betriebserwerber, ist die Wahrung des sozialen Besitzstandes der Arbeitnehmer im Interesse der Gewährleistung eines lückenlosen Bestandsschutzes, um die Funktionsfähigkeit und Kontinuität des Betriebes zu sichern durch Fortbestand der eingearbeiteten Belegschaft sowie …
Bild: Abheben zum Traumjob - Hamburgs größte JobmesseBild: Abheben zum Traumjob - Hamburgs größte Jobmesse
Abheben zum Traumjob - Hamburgs größte Jobmesse
… von 9.oo bis 16.oo Uhr, die 21. JOBWOCHE im Flughafen Hamburg, Terminal Tango statt. Rund 70.000 Hamburger sind aktuell ohne Job. Für Sie und alle wechselwilligen Arbeitnehmer bietet die 21. Job- und Weiterbildungsmesse am 18. April 2018 im Flughafen Hamburg den idealen Rahmen, für einen echten Karriereschub. Hamburgs größte Jobmesse richtet sich an …
Bild: Lufthansa-Streik - die Rechte der PassagiereBild: Lufthansa-Streik - die Rechte der Passagiere
Lufthansa-Streik - die Rechte der Passagiere
… verweigert, muss der Passagier in Vorleistung treten.  Auch hier ist die Angemessenheit zu berücksichtigen: Orientieren kann man sich dabei an den Regelsätzen für Arbeitnehmer bei Abwesenheit. Ob den Passagieren, deren Flug durch einen Streik gestrichen wurde, eine Ausgleichszahlung zusteht, ist derzeit noch nicht abschließend gerichtlich geklärt. Ein …
Rechte und Pflichten im Arbeitskampf
Rechte und Pflichten im Arbeitskampf
… Die Folgen für die Bürger in Form von Verspätungen und Ausfällen von Zügen und Flügen sind allgemein bekannt. Doch welche Konsequenzen ergeben sich für streikende Arbeitnehmer und bestreikte Arbeitgeber? Wann steht einem Arbeitnehmer das Recht auf Streik zu und wie unterscheidet sich ein rechtmäßiger Streit von einem unrechtmäßigen Streik? Ein Streik …
Bild: Zunächst abgesagter Fluglotsenstreik 2011 soll doch in der Woche vom 8.-12.8.2011 stattfinden.Bild: Zunächst abgesagter Fluglotsenstreik 2011 soll doch in der Woche vom 8.-12.8.2011 stattfinden.
Zunächst abgesagter Fluglotsenstreik 2011 soll doch in der Woche vom 8.-12.8.2011 stattfinden.
… Aus Sorge, am Donnerstag, den 4.8.2011 wegen des Fluglotsenstreiks zu spät zur Arbeit zu kommen oder einen Termin zu verpassen, hat sich der eine oder andere Arbeitnehmer möglicherweise dafür entschieden, ein Bahnticket zu kaufen oder sich ein Auto zu mieten. Diese Buchungen sind jetzt unnütz geworden. Manch eine Hotelreservierung wird ebenfalls wegen …
Sie lesen gerade: Lufthansa baut bis zu 30.000 Arbeitnehmer ab