(openPR) Wie jedes Jahr, herrscht Ende des Jahres bei den Gerichten Hochbetrieb. Grund: Viele Forderungen drohen zu verjähren.
Am 31.12. klingen bei Schuldnern regelmäßig die Gläser, wenn fällige Forderungen nicht rechtzeitig geltend gemacht werden. Hierbei handelt es sich in Deutschland jährlich um dreistellige Millionenbeträge.
Für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche ist eine zeitliche Grenze gesetzt. Das heißt auch, nach Ablauf der gesetzlichen Frist kann der Schuldner sich auf die Verjährung seiner Schuld berufen und die Erfüllung des Anspruchs - also die Zahlung - verweigern.
Dies bedeutet für Sie als Gläubiger, dass Sie Ihren Anspruch nicht mehr erfolgreich gerichtlich geltend machen können, wenn sich der Schuldner auf die Verjährung beruft.
Regelmäßige Verjährungsfrist - Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt mit Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.
Verhindern Sie die Verjährung - Wenn Sie nicht auf Ihren Rechnungen sitzen bleiben wollen, sollten Sie vor dem 31.12.2006 handeln. Hierfür stehen Ihnen insbesondere die verjährungshemmenden Maßnahmen zur Verfügung. Sie hemmen den Ablauf der Verjährungsfrist, etwa durch die Zustellung des Mahnbescheids im gerichtlichen Mahnverfahren. Das Gesetz nennt aber nicht nur insgesamt 14 verjährungshemmende Tatbestände alleine in § 204 BGB, sondern lässt z.B. durch ein Schuldanerkenntnis auch den Neubeginn der Verjährung zu.
Wichtig - Nicht ausreichend, um die Verjährung zu stoppen, ist die Zusendung einer außergerichtlichen Mahnung an den Schuldner.
Wenn Sie das Risiko der Verjährung Ihrer Forderungen verhindern wollen, selbst aber nicht die geeigneten Alternativen und Maßnahmen ergreifen wollen, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Als professioneller Dienstleister im Forderungsmanagement sorgen wir dafür, dass Ihre Ansprüche rechtssicher geltend gemacht werden. Bei Fragen nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Gern stehen wir Ihnen telefonisch wie auch persönlich zur Verfügung, um noch vor dem 31.12.2006 sicher zu stellen, dass Ihre Forderungen nicht in die Verjährung abgleiten und damit Ihre Ansprüche für immer verloren gehen.











