openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Beurteilung der Selbstständigkeit eines Nageldesigners

06.08.202009:12 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Beurteilung der Selbstständigkeit eines Nageldesigners
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. der Kölner Rechtsanwaltskanzlei JURA.CC
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. der Kölner Rechtsanwaltskanzlei JURA.CC

(openPR) Das Sozialgericht Stuttgart hat am 31.10.2019 zum Aktenzeichen S 7 R 1197/17 entschieden, dass es sich bei der Tätigkeit als Nageldesigner, die nicht in einem eigenen Nagelstudio ausgeübt wird, aufgrund der Eingliederung in die Betriebsabläufe um eine sozialversicherungspflichtige und nicht um eine selbstständige Tätigkeit handelt.

Aus der Pressemitteilung des SG Stuttgart vom 03.08.2020 ergibt sich:

An dieser Bewertung ändere auch insbesondere eine monatliche Mietzahlung für den Arbeitsplatz nebst Gerätschaften nichts, so das Sozialgericht.

Die Klägerin war Betreiberin eines Nagelstudios in einem Einkaufszentrum. Dort war u.a. der Beigeladene als Nageldesigner tätig. Die Klägerin stellte dem Beigeladenen für eine monatliche Mietzahlung von 200 Euro einen Arbeitsplatz nebst eines Trocknungsgerätes zur Verfügung. Mit ihrer Klage wandte sich die Klägerin gegen die von der beklagten Rentenversicherung im Rahmen einer Betriebsprüfung erhobene Beitragsnachforderung nebst Säumniszuschlägen in Höhe von 7.871,49 Euro hinsichtlich des Beigeladenen. Die Beklagte kam zu dem Ergebnis, dass die Tätigkeit des Beigeladenen eine abhängige Beschäftigung darstelle und zu einer Versicherungspflicht führe.

Das SG Stuttgart hat die Klage abgewiesen.

Nach Auffassung des Sozialgerichts ist die Tätigkeit als Nageldesigner grundsätzlich im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses oder einer Selbstständigkeit denkbar. Im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtwürdigung aller Umstände überwögen im vorliegenden Fall die Merkmale, die für eine abhängige versicherungspflichtige Tätigkeit sprächen. Die Miete eines Arbeitsplatzes in Form eines Stuhles könne nicht zu einer Selbstständigkeit führen. Der Beigeladene sei vielmehr wirtschaftlich abhängig von der Klägerin gewesen, für die er allein tätig war. Dabei sei er räumlich und zeitlich in die Betriebsabläufe eingebunden gewesen. Dass er hinsichtlich der Ausführung der Tätigkeit nicht weisungsgebunden gewesen sei, liege in der Natur der Sache, da der Kunde dem Nageldesigner seine Wünsche mitteile, die dieser umsetze.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 1096524
 399

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Beurteilung der Selbstständigkeit eines Nageldesigners“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von kanzlei JURA.CC

Bild: Kündigungsgrund Nichtimpfung – droht nicht geimpften Arbeitnehmern die Kündigung?Bild: Kündigungsgrund Nichtimpfung – droht nicht geimpften Arbeitnehmern die Kündigung?
Kündigungsgrund Nichtimpfung – droht nicht geimpften Arbeitnehmern die Kündigung?
Die gesetzliche Impfpflicht rückt in greifbare Nähe. Viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber fragen sich, was dies konkret für das Arbeitsverhältnis bedeutet. Es besteht die Gefahr, dass Arbeitnehmer ihren Job verlieren, wenn sie nicht geimpft sind. Aber auch ohne Kündigung durch den Arbeitgeber könnten Arbeitnehmer, die nicht geimpft sind, echte Probleme bekommen. Im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz „ohne Arbeit kein Lohn“, das bedeutet, dass ein Arbeitnehmer, der nicht arbeitet, erhält vom Arbeitgeber auch keinen Lohn. Das der Arbeitnehmer n…
Bild: Tödlicher Rückweg von der Arbeit ohne Ausstempeln ist kein ArbeitsunfallBild: Tödlicher Rückweg von der Arbeit ohne Ausstempeln ist kein Arbeitsunfall
Tödlicher Rückweg von der Arbeit ohne Ausstempeln ist kein Arbeitsunfall
Das Bundessozialgericht hat am 06.10.2020 zum Aktenzeichen B 2 U 9/19 R entschieden, dass ein verletzender Sprung auf einer Hüpfburg im Rahmen eines FSJ in einer Bildungs- und Ferienstätte ein Arbeitsunfall darstellt. Aus dem Terminbericht des BSG Nr. 37/20 vom 06.10.2020 ergibt sich: Die Beteiligten streiten darum, ob der tödliche Verkehrsunfall des Ehemanns der Klägerin ein Arbeitsunfall war. Die Klägerin ist die Witwe des Verunfallten, der als Produktionsmitarbeiter tätig war. Am 25.06.2014 verließ er während der Schicht bei laufender Ma…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Pflegekräfte in stationären Pflegeeinrichtungen sind regelmäßig sozialversicherungspflichtigBild: Pflegekräfte in stationären Pflegeeinrichtungen sind regelmäßig sozialversicherungspflichtig
Pflegekräfte in stationären Pflegeeinrichtungen sind regelmäßig sozialversicherungspflichtig
… Organisations- und Weisungsstruktur der stationären Pflegeeinrichtung. Unternehmerische Freiheiten sind bei der konkreten Tätigkeit in einer stationären Pflegeeinrichtung kaum denkbar. Selbstständigkeit kann nur ausnahmsweise angenommen werden. Hierfür müssen gewichtige Indizien sprechen. Bloße Freiräume bei der Aufgabenerledigung, zum Beispiel ein Auswahlrecht …
Bild: Studie: Fünf Prozent der Deutschen planen 2011 eine UnternehmensgründungBild: Studie: Fünf Prozent der Deutschen planen 2011 eine Unternehmensgründung
Studie: Fünf Prozent der Deutschen planen 2011 eine Unternehmensgründung
Für die Mehrheit der Deutschen ist eine Selbstständigkeit eine Option zum Angestelltendasein / Gute Konjunktur verstärkt Gründungsabsicht nicht / Studie „Perspektive Selbstständigkeit 2011“ vergleicht zwölf deutsche Städte Düsseldorf, 21. Februar 2011 – Die Deutschen stehen einer beruflichen Selbstständigkeit mehrheitlich positiv gegenüber, fünf Prozent …
Schulstart ohne Stress - 4 Tipps wie Eltern Kindern einen entspannten Schulstart ermöglichen
Schulstart ohne Stress - 4 Tipps wie Eltern Kindern einen entspannten Schulstart ermöglichen
… dabei helfen können, nicht nur den Schulstart, sondern auch den weiteren Verlauf der Schulzeit erfolgreich und entspannt zu meistern: 1. Selbstbewusstsein stärken und Selbstständigkeit fördern „Die Einschulung stellt ein einschneidendes Erlebnis für die oft noch sehr jungen Schulanfänger dar. Sie begegnen vielen unbekannten Situationen und Menschen. …
Bild: Auch ohne Gründungszuschuss sicher in die Selbstständigkeit startenBild: Auch ohne Gründungszuschuss sicher in die Selbstständigkeit starten
Auch ohne Gründungszuschuss sicher in die Selbstständigkeit starten
Wenn Sie den Gründungzuschuss nicht erhalten, gibt es die Möglichkeit zunächst mit der nebenberuflichen Selbstständigkeit als sog. Kleingründung zu beginnen. Dies bedeutet, Sie bleiben hauptberuflich angestellt und sind im Nebenberuf selbstständig. Man spricht in diesem Fall auch von einer sog. Nebenerwerbsgründung. Immer mehr Menschen gründen nebenberuflich …
Bild: Schein oder nicht Schein? - Freiberufler und Arbeitgeber holen sich Rat bei ETL-FachanwältenBild: Schein oder nicht Schein? - Freiberufler und Arbeitgeber holen sich Rat bei ETL-Fachanwälten
Schein oder nicht Schein? - Freiberufler und Arbeitgeber holen sich Rat bei ETL-Fachanwälten
Essen, 19. Februar 2013. Arbeitgeber, die Freelancer in ihrem Unternehmen beschäftigen, können mit einem Dienstleistungsangebot der ETL-Fachanwälte eine eventuelle Scheinselbstständigkeit überprüfen lassen und rechtzeitig abwenden. Es betrifft nicht nur die Freiberufler, die vielen „festen Freien“, wie sie oft in den Unternehmen genannt werden. Vor …
Wer bekommt noch den Gründungszuschuss gewährt? Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht Geschäftsanweisungen
Wer bekommt noch den Gründungszuschuss gewährt? Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht Geschäftsanweisungen
… Existenzgründungszuschuss nur dann gewährt werden soll, wenn der Antragssteller nicht in ein Festangestelltenverhältnis vermittelt werden kann. („Vermittlungsvorrang“). Die Prüfung, ob es „Alternativen zur Selbstständigkeit“ gibt, durch die der Antragsteller wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden kann, hat immer als erstes zu erfolgen. Erst, wenn der Mitarbeiter …
Bild: forsa-Studie zeigt: Bewerber mit 45plus können mit Weiterbildung punktenBild: forsa-Studie zeigt: Bewerber mit 45plus können mit Weiterbildung punkten
forsa-Studie zeigt: Bewerber mit 45plus können mit Weiterbildung punkten
… diesem Wege erlangte Fachwissen positiv, sondern auch die damit nachgewiesenen Soft-Skills: 90 Prozent aller Befragten schreiben Fernschulabsolventen eine hohe Eigenmotivation, Zielstrebigkeit, Selbstständigkeit und ein gutes Zeitmanagement zu. Die unter Arbeitgebern mit Abstand bekannteste Fernschule ist dabei laut forsa-Umfrage das ILS, von dem 62 …
Alternative: Selbstständigkeit
Alternative: Selbstständigkeit
… Deswegen kommen immer mehr zu der Erkenntnis, eine neue Herausforderung zu suchen. Der Schritt zur zweiten Karriere ist nicht mehr weit. Vor allem die Selbstständigkeit ist in Deutschland zu einer echten Alternative geworden. Realistische Chancen auf dem Arbeitsmarkt Die Chancen mit einer Selbstständigkeit auch erfolgreich zu sein, stehen gar nicht schlecht. …
Bild: Neue Xing Gruppe von selbststaendigkeit.deBild: Neue Xing Gruppe von selbststaendigkeit.de
Neue Xing Gruppe von selbststaendigkeit.de
Erfolgreich selbstständig - die neue Xing Gruppe von selbststaendigkeit.de ------------------------------ Eine neue Xing Gruppe für die erfolgreiche Selbstständigkeit bietet die auf die Betreuung Selbstständiger spezialisierte Plattform selbststaendigkeit.de allen Gründern, Selbstständigen und Unternehmern, insbesondere KMU an. "Erfolgreich selbstständig …
Bild: Studieren und gleichzeitig arbeiten - Fernstudierende punkten bei ArbeitgebernBild: Studieren und gleichzeitig arbeiten - Fernstudierende punkten bei Arbeitgebern
Studieren und gleichzeitig arbeiten - Fernstudierende punkten bei Arbeitgebern
… Fernstudierende sind aus einem weiteren Grund gefragt: Laut forsa-Studie schreiben neun von zehn Personalchefs ihnen wichtige Schlüsselqualifikationen wie eine hohe Eigenmotivation, Selbstständigkeit, Zielstrebigkeit und ein gutes Zeitmanagement zu. „Wir machen immer wieder die Erfahrung, dass Arbeitgeber das Fernstudium ihrer Mitarbeiter finanziell unterstützen, …
Sie lesen gerade: Beurteilung der Selbstständigkeit eines Nageldesigners