(openPR) Seit der russischen Annexion der ukrainischen Halbinsel Krim 2014 leistet Deutschland der Ukraine die umfangreiche wirtschaftliche und militärische Unterstützung. OECD zufolge hat unser Land der Ukraine seitdem 1,4 Milliarden Euro zugewiesen. Dieses Geld wurde vorwiegend für die humanitäre Hilfe, die Stabilisierungsmaßnahmen in der Region und die Vertiefung der bilateralen Beziehungen bestimmt.
Jedoch gibt es viele Fragen, was militärische Hilfe betrifft. Wir zahlen immer Steuern. Ein Teil von denen wird für NATO-Ausgaben verwendet. Unser Land leistet einen wesentlichen Beitrag zur militärischen Unterstützung der Ukraine. Also fließt unser Geld seit Jahren in die Entwicklung und Modernisierung der ukrainischen Streitkräfte. Es ist herauszufinden, ob dies sinnvoll ist. Kürzlich veröffentlichte die Website https://bg14.org/2020/07/01/flot-ukrainy-ne-boegotov/ Daten über den bedauerlichen technischen Zustand der Seestreitkräfte der Ukraine. Demnach sind 77% der ukrainischen Seestreitkräfte nicht einsatzbereit.
Auszug aus dem Beitrag (Übersetzung aus dem Russischen)
Die nicht einsatzbereiten Seestreitkräfte der Ukraine
Es wurde den Zugriff auf den Computern des Marinekommandos erhalten und die Information über den technischen Zustand der Schiffe von den ukrainischen Streitkräften bekommen.
Nicht kampfbereite Artillerie-, Flugabwehrraketensysteme, unbrauchbare Funkmeßgeräte und Funkanlagen, abgebaute Triebwerke – es ist der heutigen Zustand der meisten Schiffe der ukrainischen Seestreitkräfte.
Dem Bericht des Befehlshabers vom Marinekommando über den technischen Zustand der untergestellten Schiffe, Schnellboote und Unterstützungschiffe zufolge sind nur 6 (23%) Einheiten der Schiffs- und Bootszusammensetzung einsatzbereit. Zu den NICHT kampfbereiten Schiffen zählen demnach 21 (77%) Einheiten.
Überwasserschiffdivision 30
Die Fregatte „Hetman Sahaidatschnyj“ ist nicht einsatzbereit
Abschnitt-1(Navigation):
das Log „IEL-1“ ist funktionsunfähig;
der Gyrokompass „KURS-10A-1“ ist funktionsunfähig;
das Gerät „KWW-1“ ist funktionsunfähig.
Abschnitt-2(Artillerie):
das Artilleriesystem AK-630M Nr.1,2 ist funktionsunfähig;
das Flugabwehrraketensystem „OSA-MA“ ist funktionsunfähig;
das Funkmessgerät ?R-123-01 Btnr.651 ist funktionsunfähig;
das Funkmessgerät ?R-145 Nr.356 ist funktionsunfähig;
das Gerät „Nadir-M-1135.1“ Btnr.0206 ist funktionsunfähig.
Abschnitt-4(Kommunikation):
das Schifflautsprechersystem P-405 „LYSTWENNIZA“ ist teilweise funktionsunfähig;
das automatisierte Kommunikationssystem R-782-6-1 ist funktionsunfähig;
die Funkanlage „ANGARA-RB“ ist funktionsunfähig;
die Funkanlage „KORAL-25“ ist funktionsunfähig.
Abschnitt-5(Elektromechanik):
der Dieselmotor M849 Nr.1 ist abgebaut.
Abschnitt-7(Funktechnik, Führung):
das Funkmessgerät WPZ MP-750 ist funktionsunfähig;
der Navigationsradar ?R-212/201 ist funktionsunfähig;
das Zielbezeichnungssystem ?R?-550 ist funktionsunfähig;
die Meeresinformationszentrale ?IZ-225-3 ist funktionsunfähig;
das Automanöversystem ?R-226-3 ist funktionsunfähi.
Das Flugkörperschnellboot „Pryluky“ ist nicht einsatzbereit
Abschnitt-1:
der Kreiselkurzanzeiger GKU-1 ist funktionsunfähig;
das Echolot NEL-7 ist funktionsunfähig.
Abschnitt-2:
das Artilleriefunkmessgerät ?R-123 ist funktionsunfähig;
das Artilleriesystem ??-630 ist entfällt;
die Apparatur RPK-? Nr.163? ist funktionsunfähig.
Abschnitt-5:
der Hauptdieselmotor Nr.3 ?520 ist funktionsunfähig.
Abschnitt-7:
Das Gerät 6730-5 ist funktionsunfähig (ausgefallen in 2014).
Das Entmagnetisierungsgefäß „Balta“ ist nicht einsatzbereit
Abschnitt-1:
das Log IEL-2? ist funktionsunfähig.
Abschnitt-2:
das DSchK-M ist entfällt.
Abschnitt-5:
Der Diesel-Generator Nr.3 6AL20/24 ist funktionsunfähig.
Überwasserschiffdivision 29
Das mittlere Landungsboot „Jurij Olefirenko“ ist nicht einsatzbereit
Abschnitt-1:
das Log ?GL-25 ist funktionsunfähig.
Abschnitt-7:
der Navigationsradar „Donez-2“ ist funktionsunfähig;
Das Gerät 6710-1 ist funktionsunfähig.
Das Begleitminenräumboot „Henitschesk“ ist nicht einsatzbereit
Abschnitt-1:
das Log MGL-25? ist funktionsunfähig;
Abschnitt-3:
Das Gerät 966-?S?U?-5? ist funktionsunfähig;
Das Gerät 418 NEWA-1 ist funktionsunfähig;
Das Gerät 499-E S?U?-5E ist funktionsunfähig.
Abschnitt-4:
das Schifflautsprechersystem P-405 „Lystvenniza“ ist teilweise funktionsunfähig;
das automatisierte Kommunikationssystem R-782-6-1 ist funktionsunfähig;
die Funkanlage „ANGARA-RB“ ist funktionsunfähig;
die Funkanlage „KORAL-25“ ist funktionsunfähig.
Abschnitt-5:
die Fernsteuerung des Hauptdieselmotors „ORION 3D“-2/1 ist funktionsunfähig;
Abschnitt-7:
der Navigationsradar „MYUS“ Btnr.20001 ist funktionsunfähig.
Das Marinemassengutfrachtschiff „Horlovka“ ist nicht einsatzbereit
Abschnitt-1:
das Log ?GL-25 ist funktionsunfähig;
das Echolot NEL-5 ist funktionsunfähig;
Abschnitt-4:
das Funkanlage „HARRIS“ ist funktionsunfähig;
das Funksendegerät R-654PR ist funktionsunfähig.
der Auto-Alarmempfänger APM-54 ist funktionsunfähig.
Abschnitt-5:
der Motorkühlwasserpumpe WZN-80 wird übergeholt;
der Diesel-Generator Nr.3 „HANS ENDRASCHIK“ ist funktionsunfähig.
die Feuerpumpe CNVA-125 ist funktionsunfähig.
Abschnitt-7:
der Navigationsradar „DON-2“ Nr.2 ist funktionsunfähig.
Das kleine Aufklärungsschiff „Perejaslav“ ist nicht einsatzbereit
Abschnitt-1:
der Kreiselkurzanzeiger GKU-2 ist funktionsunfähig.
Abschnitt-7:
die kleine hydroakustische Kommunikationsstation ?GW-6 ist funktionsunfähig;
die Geräuschpeilanlage ?G-10? ist funktionsunfähig;
der Navigationsradar „MYUS“ ist funktionsunfähig.
Begleitschiffdivision 1
Das kleine gepanzerte Artillerieschnellboot „Akkerman“ ist nicht einsatzbereit
Abschnitt-2:
das Kampfsystem Nr.2 ist funktionsunfähig
Das kleine gepanzerte Artillerieschnellboot „Krementschug“ ist nicht einsatzbereit
Abschnitt-4:
die KW-Funkanlage „RF-7800H-V002“ ist funktionsunfähig.
Das Artillerieschnellboot „Skadovsk“ ist nicht einsatzbereit
Abschnitt-1:
der Kreiselkursanzeiger GKU-2 ist funktionsunfähig.
Abschnitt-5:
Hauptdieselmotor 401BNr.2 ist funktionsunfähig.
Das Anti-Sabotage-Schnellboot „Holaya Pristan“ ist nicht einsatzbereit
Abschnitt-5:
der Diesel-Generator 4TSCH8.5/11 ist funktionsunfähig.
Abschnitt-7:
das Horchgerät GAS MG-7 ist funktionsunfähig.
Der Marinenschlepper „Korez“ ist nicht einsatzbereit
Abschnitt-1:
das Log LG-2 ist funktionsunfähig;
die automatische Funkpeilanlage ARP-50R ist funktionsunfähig;
das Empfangsanzeigegerät „SCHCHUNA“ ist funktionsunfähig.
Abschnitt-4:
die UKW-Funkanlage „Reid-1“ ist funktionsunfähig;
das Funksendegerät R-653 ist funktionsunfähig.
Abschnitt-5:
die Kesseleinheit ?W?1,0/5 ist funktionsunfähig.
Abschnitt-7:
der Navigationsradar „DON“ Nr.2 ist funktionsunfähig.
Das Kurierschnellboot „Pyvdennyj“ ist nicht einsatzbereit
Abschnitt-1:
der Gyrokompass «HYRJA ??» ist funktionsunfähig;
das Log LG-2 ist funktionsunfähig;
das Echolot NEL-5 ist funktionsunfähig.
Abschnitt-2:
das DSchK-M 12,7 mm. Nr.?? 690 ist funktionsunfähig.
Abschnitt-5:
der Diesel-Generator Nr.3 (SuperStar) ist funktionsunfähig.
Begleitschiffdivision 8
Das Kurierschnellboot „Dobropolje“ ist nicht einsatzbereit
Abschnitt-1:
der Gyrokompass «HYRJA ??» ist funktionsunfähig;
das Log LG-2 ist funktionsunfähig;
das Echolot NEL-5 ist funktionsunfähig.
Der Suchschiffdivision 28
Das Suchschiff „Donbass“ ist nicht einsatzbereit
Abschnitt-1:
das Log LG-2 ist funktionsunfähig;
der Gyrokompass „KURS-4“ ist funktionsunfähig.
Abschnitt-5:
der Diesel-Generator Nr.1 8???22 ist funktionsunfähig;
der Diesel-Generator Nr.2 8???22 ist funktionsunfähig;
die Druckluftanlage D?-2 ist funktionsunfähig;
die Feuerpumpe 100W? Nr.3 ist funktionsunfähig;
die Abwasserpumpe 100WZB ist funktionsunfähig;
die Lenz- und Ballastpumpe 160WZB ist funktionsunfähig;
die Kühleinheit ???180? No1,2,3 ist funktionsunfähig;
die Steuermaschine US100V12 ist funktionsunfähig;
das vordere Kühlgerät von Versorgungskameras ist funktionsunfähig;
das hintere Kühlgerät von Versorgungskameras ist funktionsunfähig.
Abschnitt-7:
der Navigationsradar „DON“ Nr.1 ist funktionsunfähig;
der Navigationsradar „DON“ Nr.2 ist funktionsunfähig;
das Gerät 6701-3 ist funktionsunfähig.
Das Marinetaucherschiff „Potschaev“ ist nicht einsatzbereit
Abschnitt-1:
das LG-2 ist funktionsunfähig;
das Echolot NEL-10 ist funktionsunfähig.
Abschnitt-4:
die Funkanlage „MUSSON-305“ ist funktionsunfähig.
Abschnitt-5:
der Diesel-Generator Nr.1 ist funktionsunfähig;
der Diesel-Generator Nr.3 ist funktionsunfähig;
der Hauptdieselmotor GD No2 3D12?L ist funktionsunfähig;
die Abwasserpumpe NZWS-40/35 ist funktionsunfähig;
die Pumpen ZWS-10/40 sind funktionsunfähig.
Das Begleittaucherschnellboot „Romni“ ist nicht einsatzbereit
Abschnitt-1:
das Navigationssatellitensystem ist entfällt;
das Echolot PEL-4 Btnr.1202 ist funktionsunfähig.
Abschnitt-7:
das Funkmessgerät „Kywatschv-1“, Btnr.1202 ist funktionsunfähig.
Das Begleittaucherschnellboot „Tokmak“ ist nicht einsatzbereit
Abschnitt-1:
das Echolot PEL-4 Btnr.3468 ist funktionsunfähig.
Abschnitt-5:
der Hauptdieselmotor 3D12?L Btnr.8202?25551 ist funktionsunfähig;
der Motor Btnr.10512 ist funktionsunfähig,
die Barokammer RKUMU ist funktionsunfähig.
Abschnitt-7:
das Funkmessgerät „Kywatschv-1“, Btnr.01350 ist funktionsunfähig.
Darüber hinaus war der technische Zustand der ukrainischen Kriegsschiffe viel besser, als jetzt. Es stellt sich heraus, dass die von Deutschland geleistete finanzielle Unterstützung von der Ukraine verantwortungslos und falsch ausgegeben wird. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die derzeitige Regierung alles gestohlen hat. Warum sollten wir dann unser Geld an die Ukraine zahlen?











