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DICO befürchtet weniger statt mehr Integrität durch Gesetzentwurf

12.06.202013:05 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) • Modernisierung des Unternehmenssanktionenrechts ist notwendig
• Compliance-Leitplanken gehören ins Gesetz
• DICO kritisiert unangemessene Nachteile auch für rechtstreue Unternehmen
• Weniger Integrität in der Wirtschaft durch falsche Anreizwirkung befürchtet
• 10 Punkte zur Überarbeitung für eine wirkliche Modernisierung

Berlin, 12. Juni 2020 – DICO begrüßt grundsätzlich das Vorhaben des Gesetzgebers, das Unternehmenssanktionenrecht in Deutschland zu modernisieren und Compliance bei der Sanktionsbemessung positiv zu berücksichtigen. Allerdings enthält der Entwurf grundlegende Mängel bei wesentlichen Aspekten, die gerade auch für rechtstreue Unternehmen zu großer Rechtsunsicherheit und unangemessenen Nachteilen führen. DICO hat daher einen 10-Punkte Katalog erstellt, um Anforderungen aus der Praxis besser zu berücksichtigen und ein ausgewogenes modernes Unternehmenssanktionenrecht zu schaffen. Dazu gehört auch ein konkreter Vorschlag zur Aufnahme eines Kataloges schlanker, flexibel und risikoorientiert anwendbarer sog. Compliance-Leitplanken in § 3 Abs. 1 Nr. 2 VerSanG.

„In der jetzigen Fassung bewirkt der Entwurf insgesamt einen gegenteiligen Effekt auf die bezweckte Anreizwirkung, in Compliance, Aufklärung und Kooperation zu investieren. Dazu tragen auch die übermäßig hohen Anforderungen an interne Untersuchungen bei. Unser 10-Punkte Katalog soll daher als Basis für ein wirklich modernes Unternehmenssanktionenrecht dienen“, so Dr. Christoph Klahold, im Vorstand des DICO zuständig für das VerSanG.

Meinhard Remberg, Sprecher des DICO Vorstands, ergänzt: „Mit unseren Compliance Leitplanken wird die Erwartungshaltung des Gesetzgebers transparent und wir schaffen auch für die kleinen und mittelständischen Unternehmen eine verlässliche Basis für ein solides Compliance-Programm, ohne einen Zertifizierungsautomatismus in Gang zu setzen“.
DICO begleitet die Modernisierung des Unternehmenssanktionenrechts konstruktiv. Mit dem 10-Punkte Katalog liegt nun ein Vorschlag auf dem Tisch, das gesetzgeberische Konzept grundlegend zu überarbeiten und die Akzeptanz von Compliance in der Prävention und bei internen Untersuchungen als einem wesentlichen Baustein gelebter Compliance-Kultur zu fördern.

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