openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Darstellung einer Faktenprüfung auf Facebook darf nicht missverständlich sein

04.06.2020 • 09:28 Uhr • Politik, Recht & Gesellschaft
Bild: Darstellung einer Faktenprüfung auf Facebook darf nicht missverständlich sein
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. bearbeitet im Schwerpunkt das Internetrecht
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. bearbeitet im Schwerpunkt das Internetrecht

(openPR) Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Beschluss vom 27.05.2020 zum Aktenzeichen 6 U 36/20 eine Eilentscheidung über die Anforderungen an die Darstellung einer Faktenprüfung auf Facebook getroffen und entschieden, dass diese nicht missverständlich sein darf.

Aus der Pressemitteilung des OLG Karlsruhe vom 27.05.2020 ergibt sich:

Die Klägerin hatte in einem Presseartikel über einen "offenen Brief" zum Klimawandel berichtet und in einem Eintrag auf Facebook auf diesen Artikel hingewiesen. Die Beklagte unterzog im Auftrag von Facebook den "offenen Brief" einer Faktenprüfung. Das Ergebnis wurde bei dem Eintrag der Klägerin auf Facebook dauerhaft angezeigt mit dem Zusatz "Nein: Es sind nicht ‚500 Wissenschaftler‘; Behauptungen teils falsch". In einem dort verlinkten Beitrag kam die Beklagte zu dem Ergebnis, dass einige der Verfasser des "offenen Briefes" nicht über einen wissenschaftlichen Hintergrund verfügten; außerdem seien einige der in dem "offenen Brief" vertretenen Behauptungen unzutreffend und insgesamt wichtige Informationen nicht hinreichend berücksichtigt worden.
Das OLG Karlsruhe hat dem auf einen Wettbewerbsverstoß gestützten Eilantrag auf Unterlassung des konkreten Eintrags der Beklagten bei dem Post der Klägerin stattgegeben und das gegenteilige Urteil des LG Mannheim entsprechend abgeändert.

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts war dabei entscheidend, dass die konkrete Ausgestaltung des Prüfeintrags für den durchschnittlichen Facebook-Nutzer missverständlich war. Insbesondere konnte die Verknüpfung der Einträge auf Facebook dahin missverstanden werden, dass sich die Prüfung und die Beanstandungen auf die Berichterstattung der Klägerin bezogen hätten, statt – wie es tatsächlich nach Ansicht des Oberlandesgerichts weit überwiegend der Fall war – auf den "offenen Brief", über den die Klägerin lediglich berichtet hatte.
Über die Rechtmäßigkeit von Faktenprüfungen auf Facebook im Allgemeinen ist in diesem Verfahren nicht entschieden worden.

Die im Eilverfahren getroffene Entscheidung ist nicht mehr anfechtbar. Die Beklagte kann aber die Überprüfung in einem Hauptsacheverfahren beantragen.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 1089672
 364

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Darstellung einer Faktenprüfung auf Facebook darf nicht missverständlich sein“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von kanzlei JURA.CC

Bild: Kündigungsgrund Nichtimpfung – droht nicht geimpften Arbeitnehmern die Kündigung?
Kündigungsgrund Nichtimpfung – droht nicht geimpften Arbeitnehmern die Kündigung?
Die gesetzliche Impfpflicht rückt in greifbare Nähe. Viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber fragen sich, was dies konkret für das Arbeitsverhältnis bedeutet. Es besteht die Gefahr, dass Arbeitnehmer ihren Job verlieren, wenn sie nicht geimpft sind. Aber auch ohne Kündigung durch den Arbeitgeber könnten Arbeitnehmer, die nicht geimpft sind, echte Probleme bekommen. Im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz „ohne Arbeit kein Lohn“, das bedeutet, dass ein Arbeitnehmer, der nicht arbeitet, erhält vom Arbeitgeber auch keinen Lohn. Das der Arbeitnehmer n…
Bild: Tödlicher Rückweg von der Arbeit ohne Ausstempeln ist kein ArbeitsunfallBild: Tödlicher Rückweg von der Arbeit ohne Ausstempeln ist kein Arbeitsunfall
Tödlicher Rückweg von der Arbeit ohne Ausstempeln ist kein Arbeitsunfall
Das Bundessozialgericht hat am 06.10.2020 zum Aktenzeichen B 2 U 9/19 R entschieden, dass ein verletzender Sprung auf einer Hüpfburg im Rahmen eines FSJ in einer Bildungs- und Ferienstätte ein Arbeitsunfall darstellt. Aus dem Terminbericht des BSG Nr. 37/20 vom 06.10.2020 ergibt sich: Die Beteiligten streiten darum, ob der tödliche Verkehrsunfall des Ehemanns der Klägerin ein Arbeitsunfall war. Die Klägerin ist die Witwe des Verunfallten, der als Produktionsmitarbeiter tätig war. Am 25.06.2014 verließ er während der Schicht bei laufender Ma…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Donner & Doria veröffentlicht Whitepaper zur neuen Facebook-TimelineBild: Donner & Doria veröffentlicht Whitepaper zur neuen Facebook-Timeline
Donner & Doria veröffentlicht Whitepaper zur neuen Facebook-Timeline
… 15. März 2012. Die Mannheimer Werbeagentur Donner & Doria hat einen Leitfaden zur neuen Facebook-Timeline veröffentlicht. Dieser skizziert die Elemente der neuen Darstellung und zeigt, welche Vorteile sich durch die Umstellung für Unternehmen ergeben. Der Leitfaden kann auf der Donner-&-Doria-Webseite kostenlos heruntergeladen werden. Seit dem …
Bild: Die Facebook Anforderungen an Unternehmen werden extremer: Marketingexperte Dominic Multerer gibt Tipps
Die Facebook Anforderungen an Unternehmen werden extremer: Marketingexperte Dominic Multerer gibt Tipps
… wichtige Dinge ihres Leben in einem magazinartigen Layout darstellen. Diese Änderung wird sich auch maßgeblich auf die Fanseiten der Unternehmen auswirken und deren Darstellung nachhaltig verändern. Mehr Vernetzung und mehr Informationen: Den Namen „Timeline“ meint das Netzwerk durchaus ernst, denn in der cleveren Übersicht sollen allerhand Informationen …
Facebook ist gewachsen - das soziales Netzwerk hat mehr als 2 Milliarden Mitglieder!
Facebook ist gewachsen - das soziales Netzwerk hat mehr als 2 Milliarden Mitglieder!
Bei Facebook können die Benutzer private Profilen zur Darstellung der eigenen Person erstellen, ebenso Unternehmensseiten sowie Gruppen zur privaten Diskussion. ------------------------------ Facebook ist ein 2004 gestartetes soziales Netzwerk. Das Unternehmen erzielte schon im Jahr 2017 einen Umsatz von mehr 40 Milliarden US-Dollar. Facebook ermöglicht …
sonarflow 1.5 – Neues Update des revolutionären Musikplayers
sonarflow 1.5 – Neues Update des revolutionären Musikplayers
… Unternehmen hat nun eine neue Version mit stark überarbeiteten Grafiken und facebook Integration veröffentlicht. sonarflow ordnet Musik intelligent an und bietet eine einzigartige, visuelle Darstellung. Der Nutzen besteht im raschen und einfachen Zugang zu Ihren Tracks in großen Musiksammlungen. Die farbliche Darstellung und Gruppierung der Musik in Bubbles …
Bild: Social-Media Marketing speziell für die Eventbranche
Social-Media Marketing speziell für die Eventbranche
… kundenorientierten und transparenten Event-Paketen – stellen sich Event-Anbieter auf eveos mit einem ausführlichen Portfolio vor. Neu hinzugekommen ist in den Portfolios die Darstellung von weiteren Webseiten wie z.B. Blogs, Presseseiten und Xing-, YouTube-, flickr- oder weiteren Social-Media Profilen. Bis zu 15 Webseiten können vorgestellt werden. Besonderes …
Bild: Pinterest: Direkt mehr Umsatz mit Bildern
Pinterest: Direkt mehr Umsatz mit Bildern
… über das Netzwerk in typisch weiblichen Produktkategorien wie z.B. Mode und Schmuck doppelt so viel aus wie Facebook-Nutzer. Anders als bei Facebook und Twitter sorgt die visuelle Darstellung der Botschaften für ein positives Klima. Shitstorm - bisher kein Thema. Dafür macht das Austauschen von Fotos und Collagen viel zu viel Spaß. Bilder mit Beschreibungen …
Bild: KI-Halluzinations-Studie 2026: ChatGPT erfindet 96 % aller Geschäftsführer im DACH-Mittelstand
KI-Halluzinations-Studie 2026: ChatGPT erfindet 96 % aller Geschäftsführer im DACH-Mittelstand
… Mitarbeiterzahl und Auszeichnungen sowie eine Reputationsfrage. Alle Tests erfolgten im Inkognito-Modus ohne eingeloggten Account in separaten Chat-Sitzungen. Die Faktenprüfung erfolgte gegen Firmenbuch, Unternehmenswebsites, WKO und Creditreform.Zentrale Ergebnisse der StudieSichtbarkeit: 56 % der getesteten Unternehmen werden bei branchenspezifischen …
Ist die Unternehmens-Website fit für aktuelle Anforderungen?
Ist die Unternehmens-Website fit für aktuelle Anforderungen?
… Internetauftritt „auf Herz und Nieren“ überprüfen zu lassen. Vielfältig und informativ präsentieren sich die verschiedenen Aspekte des Kompakt-Checks. Beim Cross-Browser-Check wird die Darstellung in den aktuellen Web-Browsern wie Mozilla Firefox, Internet Explorer oder Safari überprüft. Der Multi-Screen-Check testet das Verhalten der Website auf den …
Bild: „I Like“-Buttons bei Facebook: Online-Shops verschenken Potenzial bei der eigenen Social-Media-DarstellungBild: „I Like“-Buttons bei Facebook: Online-Shops verschenken Potenzial bei der eigenen Social-Media-Darstellung
„I Like“-Buttons bei Facebook: Online-Shops verschenken Potenzial bei der eigenen Social-Media-Darstellung
… dann auf der eigene Pinnwand bei Facebook und können so von den Freunden eingesehen werden. „Wir haben die Möglichkeiten untersucht, welche Shops für die Beeinflussung der Darstellung auf Facebook haben und darüber hinaus getestet, wie viele Online-Shops davon Gebrauch machen“, so Bruns. Über das Protokoll Open Graph ist es möglich, Einfluss auf die …
Bild: Büro für Sprach- und Recherchedienstleistungen in Frankfurt am Main eröffnet: MORPHEM. Text + WissenBild: Büro für Sprach- und Recherchedienstleistungen in Frankfurt am Main eröffnet: MORPHEM. Text + Wissen
Büro für Sprach- und Recherchedienstleistungen in Frankfurt am Main eröffnet: MORPHEM. Text + Wissen
… freiberuflich für Auftraggeber aus unterschiedlichen Branchen tätig. Die Leistungen umfassen im Einzelnen: Texten, Texttransfer, Lektorat, Ghostwriting, Corporate Language, Recherchen, Faktenprüfung, Redaktion, Übersetzung, Sprach- und Website-Gutachten. Kurse zu Informations- und Medienkompetenz sowie Online-Recherche werden das Angebot im Laufe des …
Sie lesen gerade: Darstellung einer Faktenprüfung auf Facebook darf nicht missverständlich sein