openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Beweiserbringung über "Schmiergeldzahlung" oder Darlehensgewährung

16.03.202010:26 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Beweiserbringung über "Schmiergeldzahlung" oder Darlehensgewährung
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. bearbeitet im Schwerpunkt das Verfahrensrecht
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. bearbeitet im Schwerpunkt das Verfahrensrecht

(openPR) Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in Schleswig hat am 12.03.2020 zum Aktenzeichen 7 U 53/19 entschieden, dass eine GmbH, deren jetziger Geschäftsführer im Jahre 2014 ein an der Schlei gelegenes Teilgrundstück gekauft hatte, keinen Darlehensrückzahlungsanspruch gegenüber einem Geschäftspartner hat.



Aus der Pressemitteilung des OLG Schleswig Nr. 1/2020 vom 12.03.2020 ergibt sich:

Die Klägerin, die A. V.-GmbH, macht gegenüber der Beklagten, der i.-P. B. GmbH, einen Darlehensrückzahlungsanspruch in Höhe von 50.000 Euro geltend. Im September 2014 unterzeichneten die damalige Geschäftsführerin der Klägerin, die damalige Geschäftsführerin der Beklagten und der Zeuge S., handelnd für die Team Vivendi Betriebs GmbH & Co. KG (im Folgenden Team Vivendi), ein als "Darlehensvertrag" überschriebenes Dokument. Nach dieser Urkunde sollte die Klägerin der Beklagten ein Darlehen gewähren; die Team Vivendi sollte sich für die Rückzahlung des Darlehens verbürgen. Ebenfalls anwesend war der jetzige Geschäftsführer der Klägerin, der zu diesem Termin einen Geldbetrag in Höhe von 50.000 Euro mitgebracht hatte. Zwischen den Parteien ist streitig, ob hier tatsächlich ein Bardarlehen an die beklagte GmbH gegeben wurde (so die Klägerin) oder ob der ganze Vorgang nur der Verschleierung einer im Zusammenhang mit einem Grundstückskaufvertrag geschlossenen "Schmiergeldabrede" (so die Beklagte) diente. Der jetzige Geschäftsführer der Klägerin hatte drei Tage zuvor von der Team Vivendi ein direkt an der Schlei gelegenes Teilgrundstück erworben.
Das LG Flensburg hatte der Klage stattgegeben und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 50.000 Euro nebst Zinsen zu zahlen.

Die Berufung der Beklagten hatte Erfolg. Das OLG Schleswig hat das erstinstanzliche Urteil abgeändert und die Klage abgewiesen.

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts steht der Klägerin kein Darlehensrückzahlungsanspruch gegen die Beklagte zu. Die Klägerin habe nicht bewiesen, dass der Barbetrag in Höhe von 50.000 Euro an die Beklagte, und nicht an den Zeugen S., geflossen sei. Der Beweis werde nicht bereits durch die Vertragsurkunde geführt, denn aus der Darlehensurkunde ergebe sich nicht, wer den Geldbetrag tatsächlich erhalten habe. Die als "Darlehensvertrag" überschriebene Vereinbarung enthalte unter dem Zusatz "Betrag in bar erhalten" sowohl die Unterschrift der damaligen Geschäftsführerin der Beklagten als auch die Unterschrift des Zeugen S. Auch böten weder die Buchhaltung noch die Jahresabschlüsse der Beklagten einen sicheren Nachweis dafür, dass der behauptete Darlehensbetrag tatsächlich der Beklagten zur Verfügung gestellt worden sei. Die Unsicherheit, wem der Darlehensbetrag tatsächlich zugeflossen sei, konnte auch nicht durch die persönliche Anhörung des jetzigen Geschäftsführers der Klägerin beseitigt werden. Der Umstand, dass die Team Vivendi im Darlehensvertrag als Bürgin bezeichnet sei, stehe der Möglichkeit eines direkten Geldflusses an den Zeugen S. nicht entgegen. Insoweit sei unstreitig, dass der Zeuge S. damals einen akuten Finanzbedarf hatte. Letztlich spreche auch die Abwicklung des Geschäfts in bar eher für einen direkten Zufluss des Geldes an den Zeugen S.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 1080375
 284

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Beweiserbringung über "Schmiergeldzahlung" oder Darlehensgewährung“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von kanzlei JURA.CC

Bild: Kündigungsgrund Nichtimpfung – droht nicht geimpften Arbeitnehmern die Kündigung?
Kündigungsgrund Nichtimpfung – droht nicht geimpften Arbeitnehmern die Kündigung?
Die gesetzliche Impfpflicht rückt in greifbare Nähe. Viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber fragen sich, was dies konkret für das Arbeitsverhältnis bedeutet. Es besteht die Gefahr, dass Arbeitnehmer ihren Job verlieren, wenn sie nicht geimpft sind. Aber auch ohne Kündigung durch den Arbeitgeber könnten Arbeitnehmer, die nicht geimpft sind, echte Probleme bekommen. Im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz „ohne Arbeit kein Lohn“, das bedeutet, dass ein Arbeitnehmer, der nicht arbeitet, erhält vom Arbeitgeber auch keinen Lohn. Das der Arbeitnehmer n…
Bild: Tödlicher Rückweg von der Arbeit ohne Ausstempeln ist kein ArbeitsunfallBild: Tödlicher Rückweg von der Arbeit ohne Ausstempeln ist kein Arbeitsunfall
Tödlicher Rückweg von der Arbeit ohne Ausstempeln ist kein Arbeitsunfall
Das Bundessozialgericht hat am 06.10.2020 zum Aktenzeichen B 2 U 9/19 R entschieden, dass ein verletzender Sprung auf einer Hüpfburg im Rahmen eines FSJ in einer Bildungs- und Ferienstätte ein Arbeitsunfall darstellt. Aus dem Terminbericht des BSG Nr. 37/20 vom 06.10.2020 ergibt sich: Die Beteiligten streiten darum, ob der tödliche Verkehrsunfall des Ehemanns der Klägerin ein Arbeitsunfall war. Die Klägerin ist die Witwe des Verunfallten, der als Produktionsmitarbeiter tätig war. Am 25.06.2014 verließ er während der Schicht bei laufender Ma…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Alternative zu Teilverkauf oder Leibrente
Alternative zu Teilverkauf oder Leibrente
… Angebot, das konkret auf den möglichen Darlehensnehmer zugeschnitten ist. Das erhält der Interessent dann per Post. Folgende Voraussetzungen gelten unter anderem zur Darlehensgewährung: - Der oder die Darlehensnehmer besitzen eine selbst bewohnte Immobilie in Deutschland. - Die Immobilie muss aktuell unbelastet sein. - Ein Darlehensnehmer muss mindestens …
Darlehen zwischen Personengesellschaft und nahen Angehörigen
Darlehen zwischen Personengesellschaft und nahen Angehörigen
… geschenkten Mitteln herrühren, richtet sich nach den gesamten Umständen des Falles unter Berücksichtigung des Fremdvergleichs. Die Kürze der zwischen Schenkung und Darlehensgewährung liegenden Zeit begründet keine unwiderlegliche Vermutung für die gegenseitige Abhängigkeit der beiden Verträge." (BFH-Urt. v. 18.1.2001 - IV R 58/99) http://www.grprainer.com/Gesellschaftsrecht.html
Darlehen zwischen Personengesellschaft und nahen Angehörigen
Darlehen zwischen Personengesellschaft und nahen Angehörigen
… geschenkten Mitteln herrühren, richtet sich nach den gesamten Umständen des Falles unter Berücksichtigung des Fremdvergleichs. Die Kürze der zwischen Schenkung und Darlehensgewährung liegenden Zeit begründet keine unwiderlegliche Vermutung für die gegenseitige Abhängigkeit der beiden Verträge." (BFH-Urt. v. 18.1.2001 - IV R 58/99) http://www.grprainer.com/Gesellschaftsrecht.html
Agio-Vereinbarungen in Bausparverträgen sind rechtswidrig
Agio-Vereinbarungen in Bausparverträgen sind rechtswidrig
… gebildeten, verständigen Kunden um ein einmaliges Entgelt für den Abschluss und/oder die Auszahlung des Darlehensvertrages, das den im Zusammenhang mit der Darlehensgewährung und/oder –auszahlung entstehenden Verwaltungsaufwand abdecke. Eine Gegenleistung werde indes nicht erbracht. Die Kunden würden auch durch die streitgegenständliche Regelung benachteiligt, …
Bild: Kündigung eines im Wege der Sozialhilfe gewährten DarlehensBild: Kündigung eines im Wege der Sozialhilfe gewährten Darlehens
Kündigung eines im Wege der Sozialhilfe gewährten Darlehens
… 24.09.2019 zum Aktenzeichen S 16 SO 603/19 entschieden, dass die Form der Rückabwicklung eines Darlehens seitens des Leistungsträgers sich nach der Form der Darlehensgewährung (hier: durch Verwaltungsakt) richtet. Aus der Pressemitteilung des SG Stuttgart vom 03.08.2020 ergibt sich: Mit seiner Klage wandte sich der Kläger, Alleinerbe seiner verstorbenen …
Bild: Gesellschaftsrecht | Aufatmen - GmbH-Modernisierung vereinfacht seit November 2008 Cash-PoolsBild: Gesellschaftsrecht | Aufatmen - GmbH-Modernisierung vereinfacht seit November 2008 Cash-Pools
Gesellschaftsrecht | Aufatmen - GmbH-Modernisierung vereinfacht seit November 2008 Cash-Pools
… Auszahlung des Stammkapitals mehr. „Das gilt allerdings nur unter der Voraussetzung, dass der Darlehensrückzahlungsanspruch werthaltig ist, der Darlehensschuldner also im Zeitpunkt der Darlehensgewährung über eine Bonität verfügt, die ausreicht, um das Darlehen bei Fälligkeit auch wieder zurückzuzahlen“, erläutert Rechtsanwalt Dr. Eickhoff. Das Gesetz kehrt …
Bild: Weitere Verurteilung der Lange Vermögensberatung GmbH nach Widerruf eines verbundenen Vertrages
Weitere Verurteilung der Lange Vermögensberatung GmbH nach Widerruf eines verbundenen Vertrages
Abermals fällt der Lange Vermögensberatung aus München eine Darlehensgewährung aus dem Jahre 2005 an einen ihrer Kunden auf die Füße: Das Landgericht München verurteilte die Lange GmbH im Juni erneut zur Rückerstattung des durch den Anleger an die Fondsgesellschaft geleisteten Einlagebetrages abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen und zur Übernahme …
Bild: Außerordentliche Kündigung des ehemaligen stellvertretenden Bundesvorsitzenden der GDL unwirksamBild: Außerordentliche Kündigung des ehemaligen stellvertretenden Bundesvorsitzenden der GDL unwirksam
Außerordentliche Kündigung des ehemaligen stellvertretenden Bundesvorsitzenden der GDL unwirksam
… zwischen dem Bundesvorsitzenden und dem Kläger sowie dem weiteren stellvertretenden Bundesvorsitzenden. Hintergrund war u.a. ein Antrag des weiteren stellvertretenden Bundesvorsitzenden auf Darlehensgewährung, den der Kläger – anders als der Bundesvorsitzende – unterstützte. In der außerordentlichen Hauptvorstandsitzung im April 2013 wurden der Kläger …
Bild: BGH erteilt der Zinscap-Prämie der Apo-Bank eine klare AbsageBild: BGH erteilt der Zinscap-Prämie der Apo-Bank eine klare Absage
BGH erteilt der Zinscap-Prämie der Apo-Bank eine klare Absage
… die Festlegung einer Zinsober- und Zinsuntergrenze den Darlehensnehmer unangemessen benachteiligt. Der BGH begründet dies damit, dass diese Klausel ein zusätzliches laufzeitunabhängiges Entgelt für die Darlehensgewährung beinhaltet, was mit dem gesetzlichen Leitbild des § 488 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht zu vereinbaren sei. Denn hiernach sei allein ein laufzeitabhängiger …
Bild: Darlehen statt Teilverkauf - Nuten Sie Ihre Immobilie im Alter
Darlehen statt Teilverkauf - Nuten Sie Ihre Immobilie im Alter
… Neudeutsch sagt. Dabei erhalten Menschen über 60, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, ein langfristiges Darlehen zu niedrigen Hypothekenkonditionen. Dabei erfolgt die Darlehensgewährung ganz einfach gegen eine erstrangig eingetragene Grundschuld im Grundbuch der Immobilie. Vorteile beim Darlehensmodell: Man bleibt Alleineigentümer seiner Immobilie, …
Sie lesen gerade: Beweiserbringung über "Schmiergeldzahlung" oder Darlehensgewährung