openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Kündigung eines im Wege der Sozialhilfe gewährten Darlehens

11.08.202016:14 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Kündigung eines im Wege der Sozialhilfe gewährten Darlehens
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. der Kölner Rechtsanwaltskanzlei JURA.CC
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. der Kölner Rechtsanwaltskanzlei JURA.CC

(openPR) Das Sozialgericht Stuttgart hat am 24.09.2019 zum Aktenzeichen S 16 SO 603/19 entschieden, dass die Form der Rückabwicklung eines Darlehens seitens des Leistungsträgers sich nach der Form der Darlehensgewährung (hier: durch Verwaltungsakt) richtet.



Aus der Pressemitteilung des SG Stuttgart vom 03.08.2020 ergibt sich:

Mit seiner Klage wandte sich der Kläger, Alleinerbe seiner verstorbenen Eltern, gegen einen Bescheid des Beklagten, mit dem der Beklagte ein der verstorbenen Mutter des Klägers gewährtes Darlehen kündigte. Die verstorbene Mutter des Klägers erhielt in der Vergangenheit von dem Beklagten Hilfe zur Pflege in Form der Übernahme von ungedeckten Restkosten der vollstationären Pflege nach § 61 SGB XII in Form eines Darlehens nach § 91 SGB XII. Die Darlehensgewährung erfolgte vor dem Hintergrund, dass die verstorbenen Eltern des Klägers Eigentümer einer zuletzt von dem Vater des Klägers bewohnten Eigentumswohnung waren, deren Wert nach den Ermittlungen des Beklagten den sozialhilferechtlich angemessenen Verkehrswert überschritt. Mit streitgegenständlichen Bescheid in der Gestalt des entsprechenden Widerspruchsbescheids, der u.a. mit "Kündigung des Darlehens" überschrieben war und eine Rechtsbehelfsbelehrung enthielt, kündigte der Beklagte gegenüber dem Kläger als Rechtsnachfolger und Erbe seiner verstorbenen Mutter das dieser gewährte Darlehen.

Die dagegen erhobene Klage hatte vor dem SG Stuttgart Erfolg.

Nach Auffassung des Sozialgerichts stellt der angefochtene Bescheid zwar keinen Verwaltungsakt im Sinne des § 31 SGB X dar. Der Beklagte habe die Entscheidung jedoch in der äußeren Form eines Verwaltungsakts (formeller Verwaltungsakt) erlassen, der sich als rechtswidrig erweise und aufzuheben sei. Die Kündigung des Darlehens stelle keine Regelung im Sinne des § 31 SGB X dar. Einer Kündigung habe es vorliegend auch nicht bedurft. Hinsichtlich des der Mutter des Klägers gewährten Darlehens sei kein Darlehensvertrag geschlossen worden. Vorliegend habe der Beklagte zulässigerweise das Darlehen in Form eines Verwaltungsaktes gewährt. Die Rechtsnatur des Rückzahlungsanspruchs und der Rechtsweg für Streitigkeiten über sein Bestehen und seine Höhe hingen jedoch von der Form ab, in der das Darlehen gewährt worden sei. Da die Darlehensgewährung vorliegend in Form eines Verwaltungsakts erfolgt sei, müsse die Rückforderung ebenfalls in Form eines Verwaltungsakts erfolgen. Selbst wenn man nicht von dem Vorliegen eines Formverwaltungsaktes ausginge, erweise sich der angegriffene Bescheid jedenfalls als unbestimmt.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 1096998
 607

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Kündigung eines im Wege der Sozialhilfe gewährten Darlehens“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von kanzlei JURA.CC

Bild: Kündigungsgrund Nichtimpfung – droht nicht geimpften Arbeitnehmern die Kündigung?Bild: Kündigungsgrund Nichtimpfung – droht nicht geimpften Arbeitnehmern die Kündigung?
Kündigungsgrund Nichtimpfung – droht nicht geimpften Arbeitnehmern die Kündigung?
Die gesetzliche Impfpflicht rückt in greifbare Nähe. Viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber fragen sich, was dies konkret für das Arbeitsverhältnis bedeutet. Es besteht die Gefahr, dass Arbeitnehmer ihren Job verlieren, wenn sie nicht geimpft sind. Aber auch ohne Kündigung durch den Arbeitgeber könnten Arbeitnehmer, die nicht geimpft sind, echte Probleme bekommen. Im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz „ohne Arbeit kein Lohn“, das bedeutet, dass ein Arbeitnehmer, der nicht arbeitet, erhält vom Arbeitgeber auch keinen Lohn. Das der Arbeitnehmer n…
Bild: Tödlicher Rückweg von der Arbeit ohne Ausstempeln ist kein ArbeitsunfallBild: Tödlicher Rückweg von der Arbeit ohne Ausstempeln ist kein Arbeitsunfall
Tödlicher Rückweg von der Arbeit ohne Ausstempeln ist kein Arbeitsunfall
Das Bundessozialgericht hat am 06.10.2020 zum Aktenzeichen B 2 U 9/19 R entschieden, dass ein verletzender Sprung auf einer Hüpfburg im Rahmen eines FSJ in einer Bildungs- und Ferienstätte ein Arbeitsunfall darstellt. Aus dem Terminbericht des BSG Nr. 37/20 vom 06.10.2020 ergibt sich: Die Beteiligten streiten darum, ob der tödliche Verkehrsunfall des Ehemanns der Klägerin ein Arbeitsunfall war. Die Klägerin ist die Witwe des Verunfallten, der als Produktionsmitarbeiter tätig war. Am 25.06.2014 verließ er während der Schicht bei laufender Ma…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: BGH: Widerrufsbelehrung oft ungültig – Widerruf bei Baufinanzierung oder Darlehen auch später möglichBild: BGH: Widerrufsbelehrung oft ungültig – Widerruf bei Baufinanzierung oder Darlehen auch später möglich
BGH: Widerrufsbelehrung oft ungültig – Widerruf bei Baufinanzierung oder Darlehen auch später möglich
… andere, günstigere Finanzierungsmodelle zu wechseln. Die Möglichkeit hierzu besteht auch noch Jahre nach Abschluss des Darlehens- oder Baufinanzierungsvertrags, denn laut BGH beginnt die 14-tägige Kündigungsfrist gemäß § 495 BGB nur dann, wenn die Widerrufsbelehrung korrekt und rechtsgültig formuliert ist – wo dies nicht der Fall ist, besteht die Möglichkeit …
Bild: OLG Stuttgart: Kündigung von Bausparverträgen unwirksamBild: OLG Stuttgart: Kündigung von Bausparverträgen unwirksam
OLG Stuttgart: Kündigung von Bausparverträgen unwirksam
„Ein aktuelles Urteil des OLG Stuttgart zeigt deutlich, dass es sich lohnt, sich gegen die Kündigung von Bausparverträgen zu wehren“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. „Das Urteil könnte eine Trendwende in der Rechtsprechung bedeuten – zu Gunsten der Verbraucher.“ Es ist bekannt, dass Bausparkassen …
Baufinanzierung: Arbeitgeberdarlehen als Eigenkapitalersatz?
Baufinanzierung: Arbeitgeberdarlehen als Eigenkapitalersatz?
… der Kreditnehmer das Arbeitgeberdarlehen in relativ kurzer Zeit tilgen muss. In jedem Fall sollten die Parteien auch regeln, was mit dem Darlehen bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses geschieht. Wer die Möglichkeit hat, ein Arbeitgeberdarlehen zu erhalten, sollte dies nutzen, um seine Baufinanzierung zu verbilligen. Der richtige Ansprechpartner dafür …
Bild: Sozialticker stellt überarbeitete Informationsseiten zu Hartz IV vorBild: Sozialticker stellt überarbeitete Informationsseiten zu Hartz IV vor
Sozialticker stellt überarbeitete Informationsseiten zu Hartz IV vor
… Wohngemeinschaft - Hausbesuch - Miete und Eigentum - Stromnachzahlung - Wohnfläche Berufsausbildungsbeihilfe [BAB] - Eingliederungsvereinbarung [EGV] - Ein Euro Job [EEJ] ergänzende Sozialhilfe - Fragen zur Kündigung - ICH-AG - Nebeneinkommen - Sozialgeld Gesundheit - Rente - Grundsicherung - Kinder- & Kindergeldzuschlag - Mehrbedarfszuschlag …
Darlehenskündigung durch die Bank - Was können Verbraucher tun?
Darlehenskündigung durch die Bank - Was können Verbraucher tun?
Darlehensverträge können scheitern. Auf finanzielle Engpässe der Kreditnehmer reagieren die Banken oft mit fristlosen Darlehenskündigungen. Unternehmer und Verbraucher kommen dann vom Regen in die Traufe. Nur selten kann die Valuta auf einen Schlag zurückgezahlt werden. Die häufige Folge: Ein neuer Kredit muss aufgenommen werden. Unter Umständen gestaltet …
Bild: Rechte des Bankkunden bei Kündigung des Darlehensvertrages durch die BankBild: Rechte des Bankkunden bei Kündigung des Darlehensvertrages durch die Bank
Rechte des Bankkunden bei Kündigung des Darlehensvertrages durch die Bank
Ein Kreditinstitut kann einen Darlehensvertrag mit einem Geschäftskunden unter bestimmten Voraussetzungen ordentlich oder außerordentlich kündigen. Die ordentliche Kündigung unbefristeter Darlehensverträge kann mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten erfolgen. Dieser Zeitraum dient auch als Maßstab für das Verbot der Kündigung zur Unzeit. Laufende Depots …
Bild: Milliardengrenze überschritten - Ankauf von Lebensversicherungen ist aktiver VerbraucherschutzBild: Milliardengrenze überschritten - Ankauf von Lebensversicherungen ist aktiver Verbraucherschutz
Milliardengrenze überschritten - Ankauf von Lebensversicherungen ist aktiver Verbraucherschutz
Für die Kündigung von Lebensversicherungen gilt: Der Verkauf ist besser als die Kündigung. Dies resultiert vor allem aus den Aufpreisen, aber auch aus einem weiterhin gewährleisteten Todesfallschutz, der bei einem Verkauf anders als bei der Kündigung einer Kapitallebensversicherung erhalten bleibt. Jedoch gilt: Lebensversicherungen sind keine Währung …
Kündigung von Bausparverträgen oft unwirksam
Kündigung von Bausparverträgen oft unwirksam
… auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte meldet, hat das Landgericht Stuttgart mit einem Urteil vom 12.11.2015 (Az.: 12 O 126/15) die Kündigung eines Bausparvertrages durch die Bausparkasse für unwirksam erklärt. Damit zeichnet sich nunmehr eine positive Wendung für die betroffenen Verbraucher ab. Über 200.000 zuteilungsreife …
Bild: Bausparvertrag: Bundesregierung will Bausparkassen die Kündigung nicht erleichternBild: Bausparvertrag: Bundesregierung will Bausparkassen die Kündigung nicht erleichtern
Bausparvertrag: Bundesregierung will Bausparkassen die Kündigung nicht erleichtern
… verzinsten Altverträgen zu trennen und kündigen diese. Die Bundesregierung plant, die Bausparkassen bei der Bewältigung der andauernden Niedrigzinsphase zu unterstützen. „Die Kündigung von Altverträgen soll aber nicht erleichtert werden“, sagt Rechtsanwalt Christof Bernhardt, Kanzlei Cäsar-Preller Wiesbaden. Angedacht ist etwa, dass sich die Bausparkassen …
Bild: LG Karlsruhe: Bausparkasse steht kein Kündigungsrecht zuBild: LG Karlsruhe: Bausparkasse steht kein Kündigungsrecht zu
LG Karlsruhe: Bausparkasse steht kein Kündigungsrecht zu
… die Bausparkasse gekündigt wurden, Hoffnung geben. Das LG Karlsruhe entschied mit Urteil vom 9. Oktober 2015, dass der Verzicht auf den Abruf des Darlehens kein Kündigungsgrund sei (Az.: 7 O 126/15). „Der Fall in dem die Richter am Landgericht Karlsruhe zu entscheiden hatten, war geradezu exemplarisch für die derzeitige Kündigungswelle bei Bausparverträgen. …
Sie lesen gerade: Kündigung eines im Wege der Sozialhilfe gewährten Darlehens