(openPR) Der Bund unterstützt mit dem „Gute-KiTa-Gesetz“ die Bundesländer bis 2022 mit ca. 5,5 Milliarden Euro, welche in Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren investiert werden sollen. Die Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung soll in Deutschland vorangetrieben werden. Jedes Bundesland kann die Mittel gemäß des eigenen Entwicklungsbedarfes in individuelle Handlungsfelder und Maßnahmen investieren. Das Gesetz wurde im Dezember 2018 beschlossen und trat zum 01.01.2019 in Kraft.
Die jeweiligen Bundesländer haben im Jahr 2019 mit dem Bund einen „Gute-KiTa-Vertrag“ unterzeichnet. In den Verträgen verankern der Bund und das jeweilige Bundesland wie das „Gute-KiTa-Gesetz“ umgesetzt werden soll und wie es die eingesetzten Landesmittel ergänzt.
Das frühpädagogische Fachportal ErzieherIn.de informiert zum „Gute-KiTa-Gesetz". Hier finden sich Informationen zu allen Verträgen mit den Bundesländern sowie Fachbeiträge und kritische Auseinandersetzungen mit dem Gesetz. Über die Weiterentwicklung und die Umsetzung des Gesetzes in 2020 informiert das Fachportal stetig.
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