(openPR) Neue Regeln für KiTa und Schule
Mit neuen Gesetzen setzt die Bundesregierung Impulse für die Verpflegung von Kindern und Jugendlichen in Kindertagesstätten (KiTas) und Schulen. Finanzschwache Familien bezahlen bald keinen Zuschuss mehr zum Essen. Während mehr Kinder und Jugendliche an der Mittagsverpflegung teilnehmen können, sinkt der Aufwand für die Caterer. Als Systemhaus für moderne Schulverpflegung unterstützt GiroWeb die neuen Rahmenbedingungen:
Das Gute-KiTa-Gesetz
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend definiert die Weiterentwicklung der Qualität in KiTas und Kindertagespflege als gesamtgesellschaftliche Aufgabe und gemeinsames Ziel von Bund, Ländern und Kommunen. Dementsprechend soll das Gute-KiTa-Gesetz zu mehr Qualität und weniger Gebühren führen. Um regionalen Unterschieden gerecht zu werden, beschließt jedes Bundesland mit dem Bund individuelle Maßnahmen.
Um gute Kinderbetreuung zu ermöglichen, befreit das Gute-KiTa-Gesetz bedürftige Familien ab dem Schuljahr 2019/20 von KiTa-Beiträgen. Laut Bundesministerium haben 1,2 Millionen Kinder Anspruch auf Beitragsfreiheit. Darüber hinaus werden für alle Familien die Elternbeiträge gestaffelt. Diese und weitere Maßnahmen sollen unabhängig von den finanziellen Startvoraussetzungen zur Chancengerechtigkeit für alle Kinder in Deutschland beitragen.
Das Starke-Familien-Gesetz
Mit einem weiteren Gesetz, ebenfalls relevant für KiTa und Schule, möchte der Bund Familien mit kleinen Einkommen stärken und Kindern faire Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Das Starke-Familien-Gesetz strukturiert den Kinderzuschlag neu und verbessert Leistungen für Bildung und Teilhabe. Betroffene Eltern sollen finanziell entlastet und der bürokratische Aufwand für Eltern, Dienstleister und Verwaltung reduziert werden.
Konkret beinhalten die Veränderungen z.B. eine Erhöhung des Kinderzuschlags pro Monat und Kind. Das erweiterte Bildungs- und Teilhabepaket wirkt sich sogar direkt auf die Verpflegung in Mensa und Kantine aus. Neben einer Erhöhung des Schulstarterpakets entfallen ab dem Schuljahr 2019/20 die Eigenanteile der Eltern für die Schülerbeförderung mit Bus und Bahn sowie für das Mittagessen ihrer Kinder in KiTas und Schulen.
Die Verpflegung im neuen Schuljahr
Der Eigenanteil beim Schulessen war in den letzten Jahren ein schwieriges Thema für Eltern und Caterer gleichermaßen. Während die Beantragung für Eltern oft zu kompliziert war, sorgte er bei den Catering-Anbietern für einen hohen administrativen Aufwand. Mit den neuen Gesetzen ergeben sich zum neuen Schuljahr nicht nur veränderte Rahmenbedingungen, sondern auch Chancen zur Vereinfachung für alle Beteiligten.
Noch sind nicht alle Details auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene in der Praxis ausgestaltet. Dementsprechend empfiehlt GiroWeb Eltern und Schulkindern frühzeitig Kontakt mit der zuständigen Leitung ihrer Schule oder KiTa aufzunehmen. Das modulare GiroWeb Verpflegungssystem ist mit Web & App flexibel aufgestellt und deckt auch im neuen Schuljahr alle wichtigen Anforderungen für Caterer und Verwaltung ab.
Wissenswertes und ergänzende Links
Bargeldlose Verpflegungssysteme für KiTa & Schule:
https://www.giro-web.com
GiroWeb im GV Glossar & Lexikon:
https://www.giroweb.org/giroweb
Gute-KiTa-Gesetz:
https://www.bmfsfj.de/gute-KiTa-gesetz
Starke-Familien-Gesetz:
https://www.bmfsfj.de/Starke-Familien-Gesetz
















