(openPR) Stichtag Mitte Februar: BG Coaching GmbH aus Osnabrück bietet kostenlose Überprüfung der Meldungen an die Berufsgenossenschaft an
Es ist jedes Jahr das gleiche Lied für viele mittelständische Unternehmen und Handwerksbetriebe. Bis Mitte Februar muss die Meldung an die Berufsgenossenschaft für die gesamte Belegschaft erfolgen – und dabei gilt es einiges zu beachten: von der Lohnsumme der Mitarbeiter über die Zuordnung bis zur Veranlagung der Gefahrklassen. Das gründliche Durchforsten und Überprüfen der Veranlagungen können viele Betriebe dabei nicht bewältigen, haben sie doch auch in dieser Zeit mit dem laufenden Geschäft schon genug zu tun. BG Coaching aus Osnabrück nimmt Firmen diese Aufgabe ohne jedes finanzielle Risiko ab. Viele können dabei relevante Summen einsparen, erklärt geschäftsführender Gesellschafter Tim Stromberg: „Unsere Erfahrungen zeigen: Obwohl jedes dritte Unternehmen Einsparpotential bei den Beiträgen zur Berufsgenossenschaft hat, ahnen vor der umfassenden BG-Beratung nur die wenigsten, dass sie wirklich deutlich sparen könnten.“
Verschiedene Gründe sorgen für zu hohe Beiträge
Viele Betriebe merken über Jahre gar nicht, dass sie zu viel an die Berufsgenossenschaft zahlen. Und doch gibt es einige Hinweise darauf, dass sich eine umfassende Beratung durch BG Coaching besonders lohnt. Zum einen sind Handwerksbetriebe mit langjährigen Mitarbeitern sehr anfällig für eine fehlerhafte BG-Situation. Gerade Unternehmen, in denen viele Mitarbeiter bereits lange arbeiten, haben ein hohes Optimierungspotential. „Ein Klassiker ist der Dachdecker, der am Anfang der Ausbildung in eine hohe BG-Gefahrklasse eingestuft wurde, nun jedoch immer mehr im Büro arbeitet. Dieser Wechsel von der Baustelle ins Bürogebäude kann Auswirkungen auf den Beitrag zur Berufsgenossenschaft haben“, so Stromberg.
Zum anderen können Firmen nach einer Umstrukturierung profitieren. Zu prüfen ist in einem solchen Fall: Haben die Mitarbeiter nach der Umstrukturierung noch die korrekte Veranlagung zu den Gefahrklassen? Wurden mögliche neue Lohnsummen pro Mitarbeiter korrekt zugeordnet? Hat sich die Zuständigkeit der Berufsgenossenschaft geändert? Die grundlegende Überprüfung aller Einzelfälle kann hier zu relevanten Einsparungen führen.
Auch die Beitragssituation eines Unternehmens, an dem die öffentliche Hand beteiligt ist, kann sich geändert haben. Denn Beiträge müssen dann nicht mehr an die Berufsgenossenschaft gezahlt werden, sondern an eine andere vergleichbare Institution – mit der Folge von erheblichen Einsparungen. Dies sei jedoch nicht immer der Fall, erläutert Stromberg: „Eine erste gründliche Prüfung durch uns muss in allen Fällen vorausgesetzt werden.“
Unkomplizierte Prüfung ganz ohne Risiko
Bei der grundlegenden Prüfung durch BG Coaching wird die Beitragssituation der Unternehmen genau unter die Lupe genommen. Insbesondere die Zuständigkeit der Berufsgenossenschaft, die Veranlagung zu den Gefahrklassen, die Lohnsummenzuordnung und die Jahreslohnsumme wird genauer betrachtet. Dabei ist die gesamte Beratung für die Kunden vollkommen ohne Risiko. Denn BG Coaching arbeitet nach dem Win-win-Prinzip. „Vergütung erfolgt nur nach Erfolg. Erst nachdem für den Kunden Beiträge eingespart wurden, wird ein Honorar an uns fällig“, so Stromberg. Auch nach der bereits erfolgten Meldung können viele Firmen noch Einsparungen erreichen. Denn für bis zu fünf Jahre rückwirkend kann eine Erstattung von zu viel gezahlten Beiträgen ermöglicht werden.














