(openPR) Kapital- und Anlagerecht; Futura Finanz; Frankonia Sachwert AG
Nach einem Bericht von FINANZtest ist der Finanzvertrieb Futura Finanz GmbH & CoKG, früher Futura Finanz AG, aus Hof zu 16.000 Euro Schadenersatz verurteilt worden, da Mitarbeiter der Futura Finanz Anleger hinsichtlich der Risiken einer Beteiligung bei der Frankonia Sachwert AG falsch oder nicht ausreichend informiert haben.
So stellte das Oberlandesgericht Stuttgart - AZ: 7 U 43/06 - fest, dass die Vermittler des Finanzvertriebs den klagenden Anlager der Frankonia Sachwert weder über das Risiko eines Totalverlusts noch über mögliche Nachschusspflichten aufgeklärt habe.
Die Vermittler hätten die Anlage als sicher dargestellt. Auch habe der Anleger keinen Prospekt erhalten. Der Darstellung der Futura Finanz, die Vermittler seien im eigenen Namen und nicht für die Futura Finanz tätig geworden, glaubte das Gericht nicht.
Die Warnungen von FINANZtest vor dem Frankonia-Beteiligungsangebot und unseriösen Vertriebsmethoden der Futura Finanz bei der Vermittlung der Frankonia-Angebote lassen darauf schließen, dass die unterlassene Aufklärung kein Einzelfall ist.
Mehr zu Beteiligungen bei der Frankonia Wert AG und Südwest-Finanz-Vermittlung lesen Sie bitte hier
Ansprechpartner und Autor:
Knud J. Steffan
Rechtsanwalt











