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Kein lesbisches Prinzenpaar

20.01.202009:35 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Kein lesbisches Prinzenpaar
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. bearbeitet im Schwerpunkt das Diskriminierungsrecht
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. bearbeitet im Schwerpunkt das Diskriminierungsrecht

(openPR) Art 3 Abs. 3 des Grundgesetzes verbietet es Menschen wegen ihres Geschlechts zu benachteiligen

Im Zeitalter der Toleranz, Gleichberechtigung und der Ehe für alle hielt es der Karnevalsverein Die Rebläuse e.V für an der Zeit, ein Paar zum Prinzenpaar anzumelden, dass aus sich liebenden Frauen besteht.

Der Verband Saarländischer Karnevalsvereine e. V. schloss das lesbische Paar zu aus.

Auf die Nachfrage des Karnevalsvereins erhielt dieser die Antwort: „Es ist richtig, dass bei der Wertung nur das klassische Prinzenpaar nach Tradition und Brauchtumspflege Mann und Frau gewertet werden“ .

Der Karnevalsverein Die Rebläuse e.V hält diese Tradition und Brauchtumspflege schlichtweg für Homophobie und Ausgrenzung und macht den Fall publik.
Der Verein schreibt dazu auf seiner Facebook-Seite: „Wir alle sind Faasend. Bei uns kann jeder mitmachen, egal wie alt, welches Geschlecht, welche geschlechtliche Orientierung, Religion oder Herkunft, denn am Ende zählt nur, dass wir gemeinsam Faasend feiern.“

Dem ist auch aus anwaltlicher Sicht nichts hinzuzufügen.

Soweit der Verband Saarländischer Karnevalsvereine e. V. sich auf Regularien beruft, so dürften diese im Lichte des Art. 3 Abs. 3 GG inzwischen verfassungswidrig sein, wenn für das Prinzenpaar ausschließlich die Geschlechterdiversität aus Mann und Frau festgeschrieben wird.

Denn seit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10.10.2017, Aktenzeichen 1 BvR 2019/16 mit dem die Verfassungsrichter die Existenz eines dritten Geschlechts feststellten und seit dem der Gesetzgeber in § 22 Abs. 3 PStG den positiven Geschlechtseintrag als divers bezeichnet, besteht das Deutschland im Jahr 2020 nicht mehr aus Mann und Frau.

Und spätestens seit in § 1353 Abs. 1 BGB festgeschrieben ist, dass Personen gleichen oder unterschiedlichen Geschlechts die Ehe eingehen dürfen, ist für solche Ausgrenzung kein Platz mehr.

Soweit sich der Verband Saarländischer Karnevalsvereine e. V. auf ein Brauchtum beruft, so ist dieses zeitgemäß auszulegen und dabei zu berücksichtigen, dass ein „Prinzenpaar“ aus Personen desselben Geschlechts oder verschiedenen Geschlechts bestehen kann und dabei zu berücksichtigen, dass es drei verschiedene Geschlechter gibt.

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