(openPR) Zivilcourage in der Pflege braucht mehr Rechtssicherheit
„Pflegekräfte, die kritische Ereignisse in der Pflege nicht hinnehmen, sondern für Veränderungen eintreten und dabei oft ein hohes Maß an Zivilcourage aufbringen (müssen), brauchen mehr Rechtssicherheit. Dies fordern die Expertinnen und Experten auf der Tagung „Zivilcourage in der Pflege", die vom Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) zusammen mit der Aktion gegen Gewalt in der Pflege (AGP) in Köln veranstaltet worden ist.“
Quelle: KDA – Mitteilung v. 03.11.06 >>> online lesen unter >>>
http://www.kda.de/german/showarticles.php?id_art=301
Anm.:
Ob die Zivilcourage in der Pflege mehr Rechtssicherheit bedarf, soll an dieser Stelle nicht entschieden werden, zumal nach diesseitiger Auffassung das Arbeitsrecht durchaus den Weg vorzeichnet, wie ggf. die innerbetrieblichen Spannungen mit Blick auf die Interessen gerade auch der Alterspatienten gewahrt werden können.
Das BAG hat mehrfach zu den Loyalitätspflichten der Arbeitnehmer Stellung bezogen und die Rechtsprechung kann durchaus für das interne und betriebliche Konfliktmanagement herangezogen werden.
Dass das Thema „Gewalt in der Pflege“ einer Aufarbeitung bedarf, steht außer Frage. Andererseits darf aber darauf hingewiesen werden, dass es insgesamt nicht zu einer Stigmatisierung des Pflegeberufsstandes führen darf.
Vgl. dazu den einführenden Beitrag:
Die Loyalitätspflicht(en) der MitarbeiterInnen – eine erste Problemorientierung http://www.iqb-info.de/Loyalitaetspflicht.pdf
Ferner jüngst die Entscheidung des LAG Berlin v. 28.03.06 – 7 Sa 1884/05
Pressemitteilung des LAG 14/06 v. 28.03.06
http://www.berlin.de/sen/arbeit/gerichte/presse/14_06.html
Dass das Thema „Gewalt in der Pflege“ einer Aufarbeitung bedarf, steht außer Frage. Andererseits darf aber darauf hingewiesen werden, dass es insgesamt nicht zu einer Stigmatisierung des Pflegeberufsstandes führen darf. Vielmehr sind die Betriebsparteien aufgerufen, ein adäquates Konfliktmanagement einzuführen, ohne auf den Gesetzgeber zuwarten zu müssen, zumal Rechtsnormen in der Folge auch „geduldig“ sein können.
Lutz Barth










