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Thomas Filor über Mieter abgenutzter Wohnungen

18.11.201912:19 UhrIndustrie, Bau & Immobilien

(openPR) Manchmal kann eine Mietwohnung bei Vertragsunterzeichnung noch in einem guten Zustand sein, aber nach einigen Jahren wohnt der Mieter in einer abgenutzten Immobilie. Thomas Filor gibt Tipps, was man in solch einer Situation tun kann.

Magdeburg, 15.11.2019. In dieser Woche macht Immobilienexperte Thomas Filor Mieter auf ihre Rechte aufmerksam, falls diese in einer abgenutzten Immobilie wohnen. „Oft sind Mieter verunsichert, ob sie überhaupt Forderungen an den Eigentümer stellen können oder ob diese damit einhergehen, dass auch die Miete zwangsläufig steigt. Aus den meisten Mietverträgen geht klar hervor, dass man die Immobilie in dem Zustand wieder zurück geben muss, indem man sie erhalten hat. Das bestätigt der Deutsche Mieterbund“, erklärt Thomas Filor.

„Es ist natürlich normal, dass sich der Zustand der Immobilie im Laufe der Zeit verschlechtert oder übliche Verschleißerscheinungen auftreten. An dieser Stelle sollte der Vermieter aktiv werden. Für Reparaturen und Instandhaltung ist nämlich immer noch der Vermieter verantwortlich. Sogenannte Schäden an der Substanz müssen vom Vermieter beseitigt werden“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor. Schäden an der Substanz bedeuten vor allem, dass Türen oder Fenster verzogen sind.

„Solange der Mieter die Mieträume so nutzt, wie es vertraglich vereinbart ist, ist er oder sie auf der sicheren Seite. Teilweise müssen Mieter Kleinreparaturen von 80 bis 100 Euro übernehmen, beziehungsweise Kosten bis zu acht Prozent der Jahreskaltmiete“, betont Thomas Filor und bezieht sich dabei auf Angaben des Immobilienverband Deutschland (IVD).

Schlussendlich muss der Vermieter den Zustand erhalten, der im Mietvertrag vereinbart wurde. „Trotzdem bedeutet das nicht, dass man einen Anspruch auf Modernisierungsmaßnahmen hat. Bei energiesparenden Maßnahmen verhält es sich aber anders: beispielsweise müssen Gasöfen ausgetauscht werden, wenn sie unnötig viel Energie verbrauchen. Neue Fenster können hingegen schon zu Modernisierungsmaßnahmen zählen und prozentual auf die Miete umgelegt werden. Manchmal kann der Grad zwischen Instandhaltung und Modernisierung sehr schmal sein“, so Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg abschließend.

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