(openPR) In den vergangenen fünf Jahren haben Anleger in Deutschland nach Berechnungen von Anlegerschützern € 250 Mrd. durch Investitionen in den grauen Kapitalmarkt verloren. Nach einem aktuellen Bericht in der Tageszeitung "Die Welt" haben deutsche Sparer € 250 Mrd. auf dem sogenannten grauen Kapitalmarkt verloren. Das sind nach Aussage des Anlegerschützers Volker Pietsch vom DIAS e.V. zehn Prozent des Nettogeldvermögens der privaten Haushalte in Deutschland.
Rechtsanwalt Matthias Gröpper von der Stuttgarter Anlegerschutzkanzlei B|G|K|S Rechtsanwälte: "Die Deutschen bekommen zukünftig später und weniger Rente und suchen deshalb verstärkt nach renditeträchtigen Kapitalanlagen für die Altersversorgung auf dem grauen Kapitalmarkt. Dort werden die Gelder meistens höher verzinst. Vielen Anlegern ist nicht bewusst, dass mit der in Aussicht gestellten höheren Rendite gleichzeitig das Risiko hin bis zum Total-Verlustrisiko steigt. Das zeigen auch die jüngsten Zahlen: In diesem Jahr haben die Anleger bereits durch eine ganze Serie von Insolvenzen auf dem grauen Kapitalmarkt mehr als eine halbe Mrd. Euro verbrannt."
Den Anlegern werden heute u.a. Inhaber-Schuldverschreibungen, Genussrechte, Anleihe-Obligationen und Privat-Darlehen angeboten. Bei diesen Kapitalanlagen droht grundsätzlich der Total-Verlust des investierten Geldes, weil die Verzinsung und die (spätere) Rückzahlung der Einlage im Wesentlichen von der Solvenz der Emittentin abhängt. Deshalb sollten sich Anleger stets fragen, weshalb ein Unternehmen eine Anleihe emittiert und einen Zinssatz verspricht, der deutlich über den Kosten für die Kapitalaufnahme auf dem geregelten Geldmarkt, bspw. über einen Firmenkredit, liegt. Möglicherweise gelingt es diesen Unternehmen nicht, die Banken von dem Erfolg ihrer Geschäftsidee zu überzeugen.
Rechtsanwalt Matthias Gröpper: "Eine besondere Gefahr geht nach Meinung von B|G|K|S Rechtsanwälte aktuell von sog. atypisch stillen Beteiligungen aus. Eine ganze Reihe von Anbietern wirbt für diese Geldanlagen mit der völlig unzutreffenden Behauptung, dass sich atypisch stille Beteiligungen für die Altersvorsorge eignen. Atypisch stillen Beteiligungen wohnt wegen der unmittelbaren Abhängigkeit von dem wirtschaftlichen Erfolg oder Mißerfolg des Unternehmens ein Total-Verlustrisiko inne, dass sich nebenbei bemerkt in der jüngsten Vergangenheit bei vielen Firmen realisiert hat. Deshalb haben mittlerweile mehrere Gerichte entschieden, dass diese Kapitalanlagen nicht für die Altersvorsorge empfohlen werden dürfen. Andernfalls können die Anleger Schadensersatz verlangen."
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