(openPR) Über 400.000 betroffene Dieselbesitzer haben sich der Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen angeschlossen.
Zunächst als Rettung für geschädigte Verbraucher ohne Rechtschutzversicherung gedacht, wird die Musterfeststellungsklage immer mehr zum Glücksfall für VW.
1. Für Verbraucher, die bei der Musterfeststellungsklage angemeldet sind, werden kein Leistungsansprüche geltend gemacht, sondern höchstens Vorfragen geklärt, die dann im Folgeprozess genutzt werden können.
2. Das individuelle Folgeverfahren jedes einzelnen Klägers ist nicht kosten- oder risikofrei, je nachdem wie die Musterfeststellungsklage ausgeht.
3. Juristen gehen allein bei der Musterfeststellungsklage von einer Verfahrensdauer von gut 4 Jahren aus. Es ist davon auszugehen, dass Volkswagen keinen Vergleich schließen wird, sondern das Verfahren so lange wie möglich in die Länge ziehen wird. Betroffene Dieselbesitzer werden dann frühestens in 5 bis 6 Jahren Ergebnisse erhalten.
4. Für Verbraucher, die sich für die Musterfeststellungsklage angemeldet haben, bedeutet das Verfahren täglichen Geldverlust. Die gefahrenen Kilometer werden als Nutzungsentschädigung von den Ansprüchen der Kläger abgezogen.
Um kollektiven Rechtsschutz für Verbraucher zu gewährleisten, ist die Musterfeststellungsklage kein wirksames Mittel, sondern spielt lediglich VW in die Karten.
Nutzen Sie jetzt die letzte Chance auf Einzelklage ohne Kostenrisiko!
1. Noch bis zum 30.09.2019 können sich Betroffene aus dem Klageregister abmelden und Einzelklage einreichen.
2. Durch über 10.000 erfolgreich geführte Verfahren im Dieselskandal zählt Decker & Böse zu den führenden Kanzleien im Abgasskandal. Mit uns können Sie ohne Kostenrisiko Ihre Ansprüche als Geschädigter geltend machen, z.B. über eine Prozessfinanzierung.
Das können Sie geltend machen:
1. Kaufpreis zurück gegen Altfahrzeug
2. Schadensersatz erhalten und Altfahrzeug behalten
Wir raten allen geschädigten VW-Käufern oder Haltern mit Autofinanzierung oder Leasingverträgen, Ihre Ansprüche noch bis 30.09.2019 individuell geltend zu machen.









