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ESG informiert: DGUV V3 und V4

15.08.201909:39 UhrIndustrie, Bau & Immobilien

(openPR) Prüfdienstleister erklärt Unterschiede der beiden Vorschriften

Die DGUV V4 (ehemals GUV-V A3) legt gemeinsam mit der DGUV V3 (ehemals BGV A3) die Anforderungen und Rahmenbedingungen für die Prüfung elektrischer Betriebsmittel in Unternehmen und Einrichtungen fest. Zu den elektrischen Betriebsmitteln zählen Geräte, Anlagen und Maschinen, darunter Computer, Kaffeemaschinen, Steckdosen, Verteilungen sowie Arbeitsmaschinen und Server. Die ESG Elektro Service Gesellschaft (https://www.esg-gesellschaft.de/) als deutschlandweit tätiger Dienstleister zur Durchführung der Prüfung erklärt die Gültigkeitsbereiche beider Vorschriften und wie sie sich voneinander unterscheiden.



Unterscheidung nach Art des Betriebs bei der DGUV V3 und DGUV V4

Der Unterschied zwischen den beiden Vorschriften zur Prüfung elektrischer Betriebsmittel liegt im jeweiligen Geltungsbereich bzw. in der Art des Betriebes, an die sich die Vorschriften jeweils richten. So legt die DGUV V3 die Regeln für gewerbliche Betriebe fest, die DGUV V4 hingegen beschreibt die Anforderungen an öffentliche Institutionen wie Behörden, Schulen, Kitas und Krankenhäuser. Für die Elektroprüfung gibt es festgelegte Prüfintervalle, die in der individuellen Gefährdungsbeurteilung festgelegt sind. Die DGUV V4 schreibt für die kommunalen Einrichtungen vor, dass mindestens jährlich geprüft wird. Die Intervalle können von Bereich zu Bereich sehr unterschiedlich sein, je nach Beanspruchung und Gefährdungspotential. In sensiblen Bereichen wie beispielsweise Werkstätten können sich die Fristen so deutlich verkürzen.

Anforderungen an Prüftechniker identisch

In beiden Vorschriften gelten identische Anforderungen an den Prüfablauf, die Prüfprotokolle sowie die Prüftechniker, die die Prüfung der elektrischen Geräte, Anlagen und Maschinen durchführen. Die Prüfung gemäß DGUV V3 bzw. DGUV V4 darf demnach nur von einer dazu befähigten Elektrofachkraft durchgeführt werden. Verschiedene Einzelprüfungen eines jeden Gerätes bzw. einer jeden Anlage werden in einem Prüfprotokoll dokumentiert und etwaige Beschädigungen oder Probleme vermerkt. Bei bestandener Prüfung wird das Gerät mit einem entsprechenden Siegel versehen. Das Protokoll dient dem Unternehmen des Weiteren als wichtiger Nachweis im Schadensfall und bestätigt, dass die Prüfung nach Vorschrift vollständig durchgeführt wurde.

Mit der regelmäßigen Prüfung elektrischer Betriebsmittel sollen Mitarbeiter, Kunden und Gäste der Unternehmen oder Einrichtungen vor Schäden durch Fehlfunktionen geschützt werden. Die Unternehmen sichern sich mit der Durchführung der Prüfung ab und können mittels der rechtssicheren Prüfdokumentation bei Behörden und Versicherungen nachweisen, dass sie den Vorschriften für die Prüfung elektrischer Betriebsmittel nachgekommen sind.

Die DGUV Vorschrift 4 unterscheidet sich also kaum von der DGUV Vorschrift 3. Der Ablauf der Prüfung ist der gleiche, lediglich die Prüffristempfehlungen weichen voneinander ab.

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