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Geräteprüfung durch Fachfirma

(openPR) ESG informiert über die Rechtslage

Die Betriebssicherheitsverordnung ist klar formuliert: Sie fordert den Arbeitgeber in Bezug auf die bereitgestellten Arbeitsmittel auf, "geeignete Maßnahmen zu treffen, um eine Gefährdung so gering wie möglich zu halten...". Es gilt in erster Linie, das Leben und die Gesundheit der Beschäftigten während der Arbeit zu schützen, aber auch kostenintensive Arbeits- und Produktionsausfälle wegen mangelhafter Maschinen, Anlagen und Geräte zu vermeiden. Die elektrische Sicherheitsprüfung nach DGUV Vorschrift 3 ist dabei eine wichtige Säule, um Unternehmen vor Risiken zu schützen. Die Elektro Service Gesellschaft (ESG) (https://www.esg-gesellschaft.de/) aus Frechen bei Köln steht Unternehmen bundesweit als Dienstleister für die elektrische Prüfung nach Vorschrift zur Verfügung.

Welcher Dienstleister ist für die Prüfung geeignet?

Wer Maschinen, Anlagen und Geräte regelmäßig von Fachexperten überprüfen lässt, kann im Schadensfall bei Behörden und Versicherungen nachweisen, dass er seiner gesetzlich vorgeschriebenen Sorgfaltspflicht nachgekommen ist. Für diesen Nachweis benötigt der Arbeitgeber rechtsverbindliche Prüf- und Messprotokolle. Doch wer liefert diese? "Vielen Unternehmen ist nicht klar, dass nicht jeder Elektriker dazu befähigt ist eine rechtssichere Prüfung und Dokumentation zu leisten.", gibt Michael Klaus von der ESG zu bedenken. Unternehmen, die einen nicht entsprechend befähigten Betrieb für die Prüfung beauftragen, gehen dabei ein hohes Risiko ein, dass die Prüfung gegebenenfalls keinen Bestand hat.

Als bundesweit tätiges Unternehmen führt die ESG die elektrischen Sicherheitsprüfungen nach DGUV V3 für ihre Kunden daher ausschließlich mit geschultem Fachpersonal und geeignetem Prüf- und Messequipment durch. Nach dieser Verordnung müssen elektrische Arbeitsmittel regelmäßig von einer dazu befähigten Fachkraft auf ihre Funktionstüchtigkeit und Sicherheit untersucht werden. Geprüfte Unternehmen sind damit auf der sicheren Seite, sofern sie im Vorfeld den Prüfer über eventuelle Besonderheiten wie Ortskenntnisse oder betriebsbedingte Gefährdungen informiert haben. Die Verantwortung für die Prüfung und die Beurteilung der Ergebnisse liegt beim Auftragnehmer, also Firmen wie der ESG. Das Restrisiko für den Auftraggeber ist in solchen Fällen also minimal.

Weitere Informationen erhalten Interessierte auf der Website des Unternehmens.

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