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ESG prüft elektrische Betriebsmittel vor Inbetriebnahme

(openPR) Mit Prüfung auf der sicheren Seite

Nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) dürfen elektrische Arbeitsmittel erst dann verwendet werden, wenn der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung hat vornehmen lassen und die Technik als sicher eingestuft wurde. Die Elektro Service Gesellschaft (ESG) (https://www.esg-gesellschaft.de/) aus Köln-Frechen ist bundesweit als Partner für Unternehmen und Betriebe tätig, die eine Prüfung ihrer elektrischen Betriebsmittel durchführen lassen möchten. Diese muss von "befähigten Personen", die nach DGUV Vorschrift 3 (ehemals Geräteprüfung nach BGV A3) dazu geeignet sind, vorgenommen werden. Diese Anforderungen erfüllen die Servicetechniker der ESG.

Mit DGUV V3 Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme auf der sicheren Seite

Ob die Prüfung der elektrischen Geräte vor der ersten Inbetriebnahme erfolgen muss, ist in den Richtlinien zur Geräteprüfung nach DGUV V3 nicht klar geregelt. Unternehmen sind allerdings auf der sicheren Seite, wenn sie die Geräte prüfen lassen und etwaige Mängel so frühzeitig feststellen und beheben können. Bei bereits vorhandenen Markierungen wie etwa einer CE-Kennzeichnung obliegt die Entscheidung, das Gerät als sicher oder unsicher einzustufen, der befähigten Person.

Hintergrundwissen: die Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach DGUV V3

Die Geräteprüfung nach DGUV V3 (bis 01. Juni 2015 BGV A3 Prüfung bzw. Messung) ist Teil der BetrSichV und beschreibt, welche Vorgehensweise bei der Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln zu beachten ist, wer dazu befugt ist und wie die Prüfung abläuft. Zu den elektrischen Betriebsmitteln zählen verschiedene Maschinen, Anlagen und Geräte eines Unternehmens, z. B. Produktionsmaschinen wie Pressen oder Roboteranlagen. Auch Kräne und Sägen im Baubereich oder Server, Bildschirme und Kaffeemaschinen in Bürogebäuden müssen regelmäßig einer Prüfung zur Gefährdungsbeurteilung unterzogen werden.

Weitere Informationen zu den Anforderungen an die Prüfung und deren Ablauf sowie die befähigten Personen und die zu prüfenden Betriebsmittel sind auf der Website von ESG erhältlich.

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