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Homeoffice: DGUV Vorschrift 3 Prüfung verpflichtend

06.10.202017:01 UhrIndustrie, Bau & Immobilien
Bild: Homeoffice: DGUV Vorschrift 3 Prüfung verpflichtend

(openPR) Die Corona Pandemie hat die Arbeitslandschaft verändert. Laut einer Umfrage arbeitete im März 2020 jeder zweite Berufstätige im Homeoffice. An den Heimarbeitsplätzen ist der E-Check nach DGUV Vorschrift 3 genauso verpflichtend wie die Prüfung im Firmengebäude selbst.

Professionelle Prüfdienstleister übernehmen die Planung, Umsetzung und Nachbereitung der Homeoffice Elektroprüfung. Ziel ist ein unkomplizierter, reibungsloser und kostensensibler Ablauf, der die Bedürfnisse der Kunden in den Vordergrund stellt. Mit mehr als 10 Jahren Erfahrung in der Prüfung von Heim-Arbeitsplätzen hat die ESG hier verschiedene Prüfmodelle etabliert. Die Unternehmen sollen wählen können, welche Vorgehensweise am besten zu ihnen passt. Darüber hinaus stehen für die Prüfung des Homeoffice drei Angebotspakte zur Verfügung mit entweder bis zu 6, 12 oder 20 Geräte sowie bis zu 6 weiteren privaten Geräten.

Beispielsweise kann der ESG Prüftechniker die elektrischen Geräte in jedem Homeoffice einzeln und vor Ort prüfen. Für die Unternehmen entfällt so ein Großteil der Organisation. Oder die Mitarbeiter suchen nach vorheriger Terminabsprache den ESG Servicepoint in Frechen bei Köln auf und geben Ihre Laptops, Drucker et cetera zur Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 für einen kurzen Zeitraum ab. Eine weitere Variante ist die Prüfung an einer Sammelstelle. Unternehmen können Tagungen oder Meetings dafür nutzen, die Geräte der Homeoffice- und Außendienst-Mitarbeiter gebündelt während der Veranstaltung prüfen zu lassen.

Seit mehr als 15 Jahren führt ESG deutschlandweit die Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3 durch. In dieser Zeit hat der Prüfspezialist auch die Organisation und die Durchführung der Prüfung von Homeoffice Arbeitsplätzen laufend optimiert. So haben sich die serviceorientierten Prüfmodelle und Angebotspakete etabliert. Auch sind die ESG Prüftechniker speziell darauf eingestellt, sich in den privaten Räumlichkeiten Ihrer Mitarbeiter entsprechend sensibel zu verhalten.
Der Prüfdienstleister ESG Elektro Service Gesellschaft mbH informiert hierzu weiter auf der Seite https://www.esg-gesellschaft.de/elektrosicherheit-blog/dguv-vorschrift-3-pruefmodelle-fuer-das-homeoffice

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