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Sachliche Diskussion über Abtreibung

29.07.201909:52 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) »Abtreibungs-Debatte: Dieser Post zeigt, wie man sachlich mit Abtreibungsgegnern diskutiert. Sie werden von Gegnern als "Mörder" bezeichnet: Abtreibungsbefürworter. Vor allem in den USA kommt es bei diesem Thema immer wieder zu hitzigen Debatten. Dieser Chatverlauf zeigt, wie es besser ablaufen könnte.«


So titelte stern_de / Neon am 27.07.2019. Darin wird ein Facebook-Chat vorgestellt, der - gem. Stern / Neon - »aufzeigt, wie man als Abtreibungsbefürworter so sachlich wie möglich und ohne Fakten-Gebashe auf Anschuldigungen wie "Du bist ein Mörder" reagieren kann.« Der Abtreibungsbefürworter ("Pro-Choicer") wird zitiert: »"In Wirklichkeit hört Ihr Mitgefühl beim Scheidenkanal auf." Anstatt sich wirklich "für das Leben" auszusprechen und es Menschen einfacher zu machen, Eltern zu werden, würden viele Pro-Lifer Frauen dafür verurteilen, nicht erfolgreich verhütet zu haben, schrieb er weiter. ... In den Kommentaren unter dem Post wird die Herangehensweise des Pro-Choicers gefeiert: "Ich wünschte, ich könnte meine Gedanken in so einem Moment so gut artikulieren", schreibt eine Userin.«
Findet da tatsächlich eine "sachliche", "gut artikulierte" Diskussion statt? Ist "Mord" eine "extreme Wortwahl", die bei Abtreibung keine Daseinsberechtigung hat? Können Abtreibungsbefürworter und Abtreibungsgegner "auf Augenhöhe diskutieren"?
Cf. Prof. Dr. Erich Blechschmidt, Wie beginnt das menschliche Leben, Stein (6)1989: "Die Entwicklung des Menschen als Individuum (Individualentwicklung) beginnt mit der Befruchtung."
Cf. Bernard Nathanson, Filmautor von "The silent scream" / "Der stumme Schrei": "Tatsächlich läßt sich das Leben klar definieren. Es beginnt mit der Empfängnis, der Befruchtung, und von da ab ist die empfangene Person ein menschliches Wesen ... Als Wissenschaftler weiß ich - ich glaube nicht, ich weiß - daß das menschliche Leben mit der Empfängnis beginnt."
Cf. Papst Pius XI., "Casti Connubii" (über die Ehe), 31.11.1930: »Dann muß man auch ein anderes sehr schlimmes Verbrechen erwähnen, durch das ein Anschlag auf das Kind im Mutterschoß geschieht. [...] Ob man das der Mutter antut oder dem Kinde, es ist gegen Gottes Gebot und die Stimme der Natur: "Du sollst nicht töten". Denn beider Leben ist gleich unverletzlich, und es zu töten, kann auch der Staatsgewalt nicht erlaubt sein. [...] Die Staatsoberhäupter schließlich und Gesetzgeber dürfen nicht vergessen, daß es Pflicht der Obrigkeit ist, durch entsprechende Gesetze und Strafen das Leben Unschuldiger zu schützen, um so mehr, je weniger die, deren Leben gefährdet und bedroht ist, sich verteidigen können. Zu diesen gehören in erster Linie die Kindlein im Mutterschoß.«
Es stimmt zwar, dass Eltern verpflichtet sind, für ihre Kinder zu sorgen. Daraus folgt aber nicht das Recht, dieses Kind zu töten, wenn die Eltern ihre Aufgabe nicht erfüllen möchten. Dementsprechend wird Abtreibung von der Kirche ausdrücklich als Mord bezeichnet.
Zugegeben: Auch der Lebensschützer Johannes Lerle hatte Abtreibung als Mord bezeichnet. Er wurde daraufhin von einem Arzt angezeigt und zu einem Jahr Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Trotz seines Gnadengesuchs wurde Lerle ins Gefängnis geworfen. Das Gericht erklärte in der Verurteilungsschrift unmissverständlich: "Der Angeklagte weiß genau, dass der medizinische Eingriff des [Abtreibers] nicht lebende Menschen, sondern Embryonen betrifft."
Auch der Autor wurde für seine "extreme Wortwahl" zur Abtreibung "rechtskräftig verurteilt". Die Justiz missbraucht dabei konsequent die Allzweckwaffe "Straftat Beleidigung": Dieser §185 StGB ist nicht definiert, d.h. nicht klar bestimmt. Folglich kann ihm keinerlei Gesetzeskraft zukommen, weil er ja mangels Definition unbegrenzt anwendbar ist, d.h. es kann jeder grundlos als "Beleidiger" verurteilt werden. Und ganz genau so wird der §185 StGB verwendet: "Ehrenschutz" ist Täterschutz. Cf. Dr.rer.pol.habil. Dr.phil. Richard Albrecht, ehrenamtlicher Richter (Jugendschöffe)), "Beleidigung" als justitielles Konstrukt von Verfolgerbehörden. Forschungsbericht und Material/ien zum Stand der Dinge in der Bundesrepublik Deutschland, Anfang 2005:
»Im Strafgesetz wird wohl etwas über die Bestrafung des angeblichen Beleidigers ausgesagt. Aber nichts über den Straftatbestand der Beleidigung. Damit fehlt jede Gesetzesbestimmtheit von "Beleidigung". Insofern ist "Beleidigung" im deutschen Strafrecht nichts Anderes als ein Phantomdelikt, das nach Recht, Gesetz und Rechtsprechung des BVerfG´s n i c h t angeklagt und n i c h t bestraft werden darf.«
Wer als Lebensschützer also wegen einer "extremen Wortwahl" angeklagt resp. verurteilt wird, sei es in den sozialen Netzwerken oder vor Gericht, soll trotzdem sachlich bleiben. Denn das Leben von wehrlosen Unschuldigen hat ganz objektiv den Anspruch auf Schutz. Eltern und Staat haben ganz objektiv die Pflicht zum Schutz des Lebens. Und es gehört ganz objektiv zur sachlichen Diskussion, die Wahrheit klar und unmissverständlich zu formulieren - ggf. sogar gegen den Mainstream.

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