(openPR) Seit Mitte Juni ist in Deutschland das Fahren mit E-Scootern im Straßenverkehr erlaubt. Viele Menschen nutzen die kleinen Flitzer als einfaches und, dank des Elektroantriebs, umweltfreundliches Fortbewegungsmittel. Andererseits werden immer mehr Unfälle bekannt – kein Wunder also, dass neben zahlreichen Fachverbänden auch die Unfallkasse Baden-Württemberg Änderungen bei den Verkehrsregeln für den E-Scooter fordert: Immerhin geht es um die Sicherheit auf unseren Straßen.
Schnell mal zur Schule oder an die Uni flitzen, mit dem E-Scooter macht das so richtig Spaß. Gerade für jüngere Menschen ist der elektrobetriebene Tretroller als niederschwelliges Verkehrsmittel attraktiv – und der Stromantrieb beruhigt das Umweltgewissen. Auch die UKBW begrüßt die umweltschonende und einfache Fortbewegungsart. Doch die Sache hat noch immer ein paar Haken, gerade bei der Sicherheit der Fahrerinnen und Fahrer. „Für uns ist es wichtig, dass Schüler, Studenten und Beschäftigte sicher unterwegs sind und gesund ans Ziel kommen“, stellt daher Siegfried Tretter, Geschäftsführer der UKBW, fest.
Die Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (eKFV) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur ermöglicht seit dem 15. Juni 2019 unterschiedlichen E-Fahrzeugen die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr. E-Scooter, Elektroroller und Segways mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 Kilometer pro Stunde sind damit für den Straßenverkehr zugelassen. Die Verordnung erlaubt außerdem, dass schon Jugendliche ab einem Alter von 14 Jahren die E-Fahrzeuge im Straßenverkehr nutzen.
Als Fortschritt sieht die UKBW, dass der Bundesrat im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens die Pflicht zur Nutzung von Radwegen, Radfahrstreifen und Schutzstreifen durchgesetzt hat. Dies hatte die UKBW schon zu Beginn des Verfahrens gefordert. Allerdings sind andere E-Scooter-Regeln unzureichend. Aus Sicht der UKBW fehlen noch wichtige Voraussetzungen für den sicheren Fahrspaß mit den kleinen Rollern. Geschäftsführer Tretter: „Als Unfallkasse Baden-Württemberg fordern wir eine Helmpflicht, Prüfbescheinigung und ein verpflichtendes Fahrsicherheitstraining.“
Folgende Voraussetzungen sind daher für die UKBW wichtig, um sicher und gesund mit dem E-Scooter unterwegs zu sein:
1. Helmpflicht: Ein Helm schützt bei einem Sturz vor schweren Kopfverletzungen und erhöht durch Reflektoren und LED-Lichtern deutlich die Sichtbarkeit. Eine Helmpflicht für alle Nutzer trägt maßgeblich für Sicherheit und Gesundheit bei.
2. Prüfbescheinigung: Ein Mindestmaß an Kenntnissen und Fertigkeiten in Theorie und Praxis ist für die sichere Teilnahme am Straßenverkehr mit motorisierten Fahrzeugen unabdingbar. Berechtigt zum Führen von Elektrokleinstfahrzeugen sollen deshalb nur Personen ab einem Mindestalter von 15 Jahren sein, die im Besitz einer Mofa-Prüfbescheinigung sind.
3. Fahrsicherheitstraining: Auch wer einen Führerschein besitzt, sollte wenigstens auf einen kleinen Erfahrungsschatz für das E-Scooter-Fahren zurückgreifen können. Daher unterstützt ein verpflichtendes Fahrsicherheitstraining zusätzlich, sich sicher im Straßenverkehr zu bewegen.









