(openPR) Wer derzeit in Berlin ein sogenanntes Studenten-X1-Visum für China beantragen (https://www.china-visum-express.com/beantragen ) möchte, muss sich darauf einstellen, dass Zusatzdokumente angefordert werden. Das X1-Visum wird für Studienaufenthalte in China, die 180 Tage überschreiten, ausgestellt. Seit kurzem verlangt die chinesische Botschaft in Berlin für die Ausstellung dieses Visa-Typs die Zusendung des Formulars JW 202 vorab per E-Mail. Die Nachricht mit dem Dateianhang muss von der chinesischen Universität direkt an die Botschaft versandt werden.
- Anforderungen an die E-Mail für X1-China Visum -
Der Betreff sollte den Namen des Studierenden und die zugehörige Nummer des JW 202-Dokumentes enthalten. Diese befindet sich oben links auf dem Schreiben. Darüber hinaus muss der Studierende nachweisen, dass die E-Mail an die Botschaft verschickt wurde. Das kann beispielsweise in Form eines Screenshots oder mittels eines Ausdrucks der E-Mail geschehen.
Zusätzlich erschwert wird diese neue Anforderung dadurch, dass die betreffende E-Mailadresse der Botschaft nicht öffentlich herausgegeben wird. Wenn die chinesische Hochschule den direkten Kontakt zur Botschaft nicht vorliegen hat, muss entsprechend dort nachgefragt werden. Da sich Visa-Bestimmungen immer wieder kurzfristig ändern können, ist es empfehlenswert sich vorher genau zu informieren. Visa-Agenturen können in solchen Fällen vermitteln und weiterhelfen.
- Weitere Unterlagen zur Beantragung eines X1-China Visums -
Zusätzlich zum Mailanhang muss das Formular JW 202 im Zuge der China Visa-Beantragung im Original bei der Visastelle vorgelegt werden. Ebenso, wie der Reisepass, da das Visum in Form eines Aufklebers in das Original-Reisedokument geklebt wird. Weiterhin braucht der Studierende einen Zulassungsbescheid der Hochschule im Original. Ganz wichtig ist darüber hinaus der online ausgefüllte Visumantrag, in den digital ein biometrisches Passfoto eingefügt werden muss.
- Visa-Bestimmungen für das chinesische X1-Visum -
Das sogenannte „große“ Studentenvisum, das für einen Zeitraum über 6 Monate hinaus gültig ist, wird zunächst einmal zur einfachen Einreise ausgestellt. Vor Ort in China ist es notwendig, das Visum bei einer Polizeibehörde innerhalb der ersten 30 Tage in eine Aufenthaltserlaubnis umzuwandeln. Ab dann dürfen Inhaber dieser Berechtigung für ein Jahr mehrfach in China ein- und ausreisen. Wenn das Studium länger als ein Jahr dauert, besteht die Möglichkeit einer Verlängerung des Studentenvisums.











