(openPR) Das russische Außenministerium diskutiert derzeit eine längere Aufenthaltsspanne für das Touristenvisum, wie die russische Zeitung „Izvestia“ berichtet. Demnach soll ein Russland Visum (https://www.1avisum.de/russland) künftig – sofern die Entscheidungsträger dafür plädieren – einen Aufenthalt von einem halben Jahr ermöglichen, unabhängig von der Herkunft der reisenden Person und ohne ein Einladungsschreiben. Bisher dürfen Touristen maximal einen Monat im Land bleiben. Bereits im Vorjahr wurden mit der Einführung von elektronischen Russland Visa für St. Petersburg und Kaliningrad Maßnahmen ergriffen, die den Tourismus in Russland ankurbeln sollen.
- E-Visa für St. Petersburg und Kaliningrad -
Die neu eingeführten elektronischen Einreisegenehmigungen können von Geschäftsleuten, Touristen oder auch für humanitäre Einsätze genutzt werden. Sie berechtigen den Visa-Inhaber zu einem Aufenthalt von maximal 8 Tagen entweder in St. Petersburg oder in Kaliningrad. Diese Art von Visa ist jeweils für eine einmalige Einreise in die beantragte Region gültig und an bestimmte Einreisevorgaben geknüpft.
Das E-Visum kann ausschließlich online beantragt werden und wird in der Regel innerhalb von 4 Tagen ausgestellt. Dafür müssen lediglich ein digitales Passbild und ein Scan vom Reisepass vorliegen. Damit ist diese Visumform deutlich einfacher zu beantragen, als ein reguläres Touristenvisum. Allerdings sollte beim elektronischen Russland Visum noch sorgfältiger auf die korrekte Eingabe aller Daten geachtet werden, da Fehler mitunter erst am Flughafen auffallen und die Einreise dadurch unter Umständen verweigert wird.
- Russland Visum für Touristen -
Für reguläre Visa Russland ist in Form der Visastelle eine weitere Instanz zwischengeschaltet, die die Angaben prüft, so dass Fehlerquellen minimiert werden. Es ist auch möglich eine Visumagentur zu beauftragen, um Experten die fehlerfreie Beantragung zu überlassen. Dies gilt ebenfalls für E-Visa.
Das gängige Touristenvisum, das für ganz Russland gilt, ist immer an die Ausstellung einer Einladung gekoppelt. In dieser muss der exakte Aufenthaltszeitraum benannt werden. Eine Einladung kann derzeit für maximal 30 Tage ausgestellt werden. Mit der aktuell diskutierten Neuerung könnte sich das noch im Laufe dieses Jahres ändern. Neben der Verlängerung der Aufenthaltsdauer könnten Buchungsbestätigungen des Hotels bzw. Gastgebers das bisher notwendige Einladungsschreiben ablösen.







