(openPR) Erst im Dezember hat es eine sehr einschneidende Veränderung für die Einreisegenehmigungen in das asiatische Land gegeben. Ein China Visum (https://www.1avisum.de/china) wird nun nur noch ausgestellt, wenn der Antragsteller seine Fingerabdrücke bereits im Zuge der Beantragung abgibt. Dafür muss der Reisende persönlich bei einer der Visastellen in Frankfurt, Düsseldorf, Hamburg, Berlin oder München vorstellig werden.
Jedes Visa Center handhabt die Beantragung ein wenig anders und verfolgt eigene Regeln. Vor allem Frankfurt unterscheidet sich in einigen Punkten deutlich von den anderen Visastellen. So wurden aktuell die Bestimmungen für das einzureichende Foto noch einmal verschärft. Es empfiehlt sich also auch weiterhin, eine Visa-Agentur zwischenzuschalten, um sicherzugehen, dass die Unterlagen zum vereinbarten Termin in der Visastelle korrekt und vollständig vorliegen.
- Wie das China Visum Foto aussehen muss -
Für den China Visum Antrag muss ein biometrisches Passfoto vorliegen. Dieses sollte den Maßen 3,5x4,5cm entsprechen und vor weißem Hintergrund aufgenommen worden sein. Ein biometrisches Foto bedeutet auch, dass der Antragsteller frontal zu sehen sein muss und auf dem Bild nicht lächeln darf.
Da bereits der Hintergrund weiß ist, hat die Visastelle Frankfurt ihre Anforderungen dahingehend erweitert, dass der Reisende keine helle oder weiße Kleidung auf dem Foto tragen darf. Außerdem müssen die Schultern frei zu sehen sein, d.h. die Kleidung darf keinen hohen Kragen oder eine Kapuze haben. Auch Schmuck, wie z.B. Ohrringe, aber auch Brillen werden auf dem Foto in der Regel nicht mehr akzeptiert.
Darüber hinaus muss die Aufnahme innerhalb der letzten 6 Monate entstanden sein. Dies wird auch z.B. anhand des Reisepasses überprüft. In der Vergangenheit wurden Anträge abgelehnt, weil das Bild dasselbe wie im Pass, der Pass aber älter als 6 Monate war.
- Wo das Foto für China Visa im Antrag platziert wird -
Im Normalfall wird das Passbild digital in die Antragsunterlagen eingefügt. Besser ist es aber mindestens ein Exemplar auch im Original vorlegen zu können, falls der Prüfer der Antragsunterlagen etwas zu beanstanden hat. Auch kann es bei der digitalen Variante vorkommen, dass eine Fehlermeldung erscheint, dass das Foto nicht zugelassen sei. Sollte dies der Fall sein, ist es möglich, den Antrag trotzdem abzuschließen, indem diese Fehlermeldung dreimal abgebrochen wird. Dann muss den Antragsunterlagen in jedem Fall ein den Anforderungen entsprechendes Original-Passbild beigelegt werden.







