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Der Rentenberater als wichtiger Rechtsdienstleister mit Zukunft

08.07.201909:55 UhrWissenschaft, Forschung, Bildung
Bild: Der Rentenberater als wichtiger Rechtsdienstleister mit Zukunft
Bildnachweis: rawpixel.com
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(openPR) Wenn man sich das Rechtsdienstleistungsangebot in Deutschland näher anschaut, so vermittelt dies doch interessante und überraschende Erkenntnisse. Das fängt schon bei den reinen Statistikzahlen an. Rund 165.000 (!) Rechtsanwälten und ca. 90.000 Steuerberatern (!) – bzw. Steuerbevollmächtigten stehen nur etwas mehr als 1.000 Rentenberater gegenüber. Gemeint sind hier nicht die amtlichen und ehrenamtlichen Berater der Deutschen Rentenversicherung, sondern die von den zuständigen Amts- bzw. Landgerichten zugelassenen unabhängigen Rechtsberater im Bereich des Sozialrechts und der angrenzenden Rechtsgebiete. Hier gibt es also offensichtlich noch erheblichen Nachholbedarf an zuverlässigen Fachleuten für eine kompetente Renten- und Altersvorsorgeberatung. In den aktuellen Zeiten ständiger neuer Reformgesetze im Rentenversicherungsrecht hat diese Bedeutung erheblich zugenommen. Wer weiß denn genau, was sich für den Einzelnen hinter den vielversprechenden Namen wie Rentenpaket I (2014), Flexi-Rentengesetz (2016), Verbesserung der Leistungen bei Renten wegen Erwerbsminderung (2017), Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz für einheitliche Rentenwerte in West und Ost (2017) und Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz (2018) – besser bekannt als Rentenpaket II – an positiven Entwicklungen verbirgt? Klar ist aber, dass sachverständiger und unabhängiger Rat notwendiger denn je vonnöten ist.



Und die Rentendiskussion geht ja immer weiter. Zurzeit wird in der regierenden GroKo darüber heftig gestritten, welche Art von Grundsicherung oder Grundrente – vielleicht sogar in der Rentenversicherung – künftig zur Anwendung kommen soll. Mit Bedarfsprüfung oder ohne eine solche Regelung wie in der Sozialhilfe?

Der generelle Bedarf an Dienstleistungen in Sozialversicherungsangelegenheiten wird in den kommenden Jahren und Jahrzehnten auf jeden Fall spürbar zunehmen. Da sich die Altersstruktur der deutschen Bevölkerung, aufgrund des demographischen Wandels voraussichtlich deutlich verändern dürfte, rechnet man künftig mit immer weniger Beitragszahlern bei immer mehr Rentnern. Bis zum Jahr 2030 soll der Anteil der Menschen in der Altersgruppe der 20- bis 64-Jährigen um mehr als fünf Millionen auf dann 45 Millionen zurückgehen. Im selben Zeitraum soll sich die Zahl der über 65-Jährigen um mehr als sechs Millionen auf dann etwa 22 Millionen Menschen erhöhen. Mit ihren Kompetenzen und Berechtigungen werden Rentenberater in Zukunft also zu gefragten Experten, welche die Altersplanung der Menschen an verschiedenen Stellen optimieren können. Die Arbeitsbereiche von Rentenberatern sind sehr vielfältig. Je nach Interessengebiet des Rentenberaters können die Schwerpunkte der Arbeit unterschiedlich gesetzt werden. In der Regel sind Rentenberater freiberuflich tätig. Häufig findet man sie aber auch als Angehörige eines Teams in (berufsständischen) Versorgungseinrichtungen oder Kanzleien von Rechtsanwälten und Steuerberatern.

In den Rechtsgebieten

• Gesetzliche Rentenversicherung
• Gesetzliche Unfallversicherung
• Soziales Entschädigungsrecht
• Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrecht mit Bezug zur Rente
• Betriebliche und berufsständische Altersvorsorge

werden Mandanten durch Rentenberater qualifiziert und unabhängig beraten und in Verwaltungsverfahren oder vor den deutschen Sozial- und Landessozialgerichten prozessual vertreten.

Wichtige Schwerpunkte sind beispielsweise in der gesetzlichen Rentenversicherung:

• Durchführung von Rentenantragsverfahren für Altersrenten, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten
• Überprüfung von Rentenbescheiden (auch wenn die Bescheide nach Ablauf der Widerspruchsfrist bereits rechtskräftig sind)
• Gestaltungsmöglichkeiten bei der Flexirente (Teilrente)
• Rechtliche Vertretung in Widerspruchs-, Klage- und Berufungsverfahren
• Durchführung von Kontenklärungen inklusive Beschaffung fehlender Unterlagen
• Zahlung von Beiträgen zum Ausgleich von Rentenabschlägen
• Individuelle Analyse Ihrer aktuellen und zukünftigen Versorgungssituation und Ermittlung des günstigsten Zeitpunktes für den Übergang in die Rente.
• Erstellung von Rentengutachten mit alternativen Hochrechnungen
• Beratung zur freiwilligen Rentenversicherung inklusive Rentabilitätsprüfung, ggf. Anmeldung zur freiwilligen Rentenversicherung usw.

Bei Selbstständigen, Freiberuflern und Unternehmern stehen die Prüfung der Pflicht zur Beitragszahlung für Selbstständige und ihre mitarbeitenden Familienangehörigen (Statusfeststellungsverfahren), Beratung in laufenden Verfahren der Überprüfung der Sozialversicherungspflicht, individuelle Beratung zur Befreiung von Beitragszahlungen, Information und Einzelfallberatung zur Sozialversicherungspflicht bei Minijob und Beschäftigung im Übergangsbereich, Beratung von Arbeitgebern und freiwillig Versicherten zur Optimierung von Sozialversicherungsbeiträgen, Beratung zum Aufbau und Gestaltung der Altersversorgung, ggf. unter Einbindung staatlicher und steuerlicher Förderung usw.

Rentenberater sind befugt, im Umfang des §10 Abs.1 Rechtsdienstleistungsgesetzes als Bevollmächtigte vor den Sozial- und Landessozialgerichten aufzutreten (vgl. § 73 Abs. 2 Nr. 3 Sozialgerichtsgesetz). Das Berufsfeld des Rentenberaters bietet deshalb viele interessante Ausprägungen und ist sehr vielseitig.

Vor ihrer gerichtlichen Zulassung müssen Rentenberater den Nachweis der theoretischen und praktischen Sachkunde erbringen. Die Erlangung der theoretischen Sachkunde ist durch die Absolvierung eines dreiwöchigen Lehrgangs an unterschiedlichen Veranstaltungsorten im Bundegebiet möglich, den die SDL-Akademie, das Campus-Institut und die Deutsche Makler-Akademie (vergleiche Links im Internet) gemeinsam erfolgreich anbieten. Die Teilnehmer sind verpflichtet, dort an zwei schriftlichen Prüfungsarbeiten mit jeweils dreistündiger Dauer teilzunehmen und die mündliche Prüfung vor einer sachverständigen Prüfungskommission (unter Beteiligung eines Sozialrichters) abzulegen.

Zum Nachweis der praktischen Sachkunde werden in der Regel Arbeitszeugnisse und sonstige Zeugnisse über die bisherige praktische Tätigkeit der zu registrierenden Person in dem Bereich des Sozial- bzw. Rentenrechts vorzulegen sein. Über die erforderliche praktische Sachkunde verfügt auch, wer die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz besitzt.

Ansonsten sollte der Aspirant zum Rentenberater mindestens sechs Monate unter der Verantwortung eines registrierten Rentenberaters oder einer für diesen Personenkreis tätigen qualifizierten Person oder des Mitglieds einer Rechtsanwaltskammer im Inland tätig gewesen sein.

Ein wichtigen Tipp noch zum Schluss: Das Rentenversicherungsrecht ist unwahrscheinlich umfassend und kompliziert. Auf dem Weg zur theoretischen Sachkunde als Rentenberater wird nach den über 10-jährigen Erfahrungen der Anbieter empfohlen, zuvor einen zweitägigen Grundlehrgang zur gesetzlichen Rentenversicherung bei der SDL-Akademie zu besuchen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://sdl-akademie.de/der-rentenberater-als-wichtiger-rechtsdienstleister/

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