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Keine Kundenansprache ohne Einwilligungserklärung

(openPR) In der DSGVO ist klar geregelt: bis auf einige wenige Ausnahmen ist das Vorhandensein einer unterschriebenen Einwilligungserklärung zur Kundenansprache zwingend notwendig. Um dieser Anforderung Genüge zu tun, werden in Sparkassen die entsprechenden Dokumente archiviert und ihr Vorhandensein im operativen System vermerkt. Nicht nur bei der Eingabe ins System, sondern auch technisch bedingt, kann es in diesem Prozess zu Fehlern kommen. Die Folge ist, dass die notwendigen Dokumente trotz Eintrag im operativen System nicht vorliegen oder ein Werbeauschluss keine Berücksichtigung findet. Es ist deshalb durchaus möglich, dass eine werbliche Ansprache erfolgt, ohne dass eine Einwilligungserklärung vorliegt. Dies stellt nicht nur einen Verstoß gegen die DSGVO dar, sondern kann aufgrund des gestiegenen Bewusstseins der betroffenen Kunden auch zu sehr unangenehmen Gesprächen oder gar zur Beendigung der Kundenbeziehung führen.

Um diese Situation gar nicht erst eintreten zu lassen, bietet emagixx ab sofort das kostengünstige Dienstleistungsprodukt Kundeneinwilligung (https://www.emagixx.de/images/fuer_sparkassen/produktblaetter/Kundeneinwilligung-Produktblatt.pdf) an. Hierbei handelt es sich um ein softwaregestütztes Angebot, dass die jeweiligen Kundeneinwilligungsfelder (werbliche Ansprache postalisch, elektronisch, telefonisch) des operativen Systems mit den Einträgen im Dokumentenarchiv abgleicht und Unstimmigkeiten wie z. B. fehlende oder offensichtlich nicht korrekte Dokumente meldet. Darüber hinaus wird parallel untersucht, ob ein Werbeausschlusskennzeichen vorliegt. Kunden, bei denen sowohl eine Einwilligungserklärung als auch ein Werbeausschlusskennzeichen hinterlegt wurde, werden auf diese Weise sicher identifiziert. Alle gefundenen Auffälligkeiten werden statistisch aufbereitet und in Änderungslisten vermerkt, die der Sparkasse zur maschinellen oder manuellen Weiterverarbeitung zur Verfügung gestellt werden.

Damit erhalten Sparkassen die Möglichkeit, innerhalb kurzer Zeit und auf besonders ressourcenschonende Art und Weise sicherzustellen, dass ihre werbliche Ansprache den Anforderungen der DSGVO und ihrer Kunden genügt.

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