openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Neue Einwilligung des Patienten bei Vorverlegung der Operation notwendig

01.04.201908:42 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Neue Einwilligung des Patienten bei Vorverlegung der Operation notwendig
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. vertitt im Schwerpunkt im Arzthaftungsrecht
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. vertitt im Schwerpunkt im Arzthaftungsrecht

(openPR) Das Oberlandesgericht Köln hat mit Urteil vom 16.01.2019 zum Aktenzeichen 5 U 29/17 entscheiden, dass eine Klinik im Einzelfall verpflichtet sein kann, sich vom Fortbestand der Einwilligung zu vergewissern, wenn ein Operationstermin vorverlegt wird.



Eine Klinik kann verpflichtet sein, sich zu vergewissern, ob die in einer schwierigen Situation gegebene Einwilligung des Patienten in eine Operation nach wie vor dem freien Willen entspricht. Dies gilt jedenfalls in dem vom 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln entschiedenen Einzelfall, bei dem die Patientin sich beim ärztlichen Aufklärungsgespräch ausgesprochen skeptisch und "regelrecht widerspenstig" gegenüber der von den Ärzten für notwendig gehaltenen Operation gezeigt hatte und nur mit einiger Mühe hiervon überzeugt werden konnte. Die Klinik, die die Operation kurzfristig um mehrere Stunden nach vorne verschob, hätte sich in dieser Situation vom Fortbestand der Einwilligung vergewissern müssen, entschied der Senat, und sprach der Patientin wegen der Operationsfolgen ein Schmerzensgeld von 10.000 Euro zu.

Die 57-jährige Klägerin aus dem Kölner Umland hatte sich den Oberschenkelhals gebrochen und war nachts in die Klinik eingeliefert worden. Beim nächtlichen Aufklärungsgespräch zeigte sie sich gegenüber der von den Ärzten empfohlenen Operation ausgesprochen skeptisch. Letztendlich unterschrieb sie aber eine Einwilligungserklärung für die am nächsten Mittag vorgesehene Operation. Noch in der Nacht bat sie ihren Ehemann, am nächsten Vormittag die Meinung eines Orthopäden ihres Vertrauens einzuholen. Weil die Klinik die Operation auf den Morgen vorverlegte, hatte dies keine Folgen mehr.

Die Patientin, die jedenfalls im Rückblick eine konservative Therapie des Bruches bevorzugt hätte, hatte die Klinik auf ein Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 Euro verklagt. Anders als das Landgericht, das die Klage abgewiesen hatte, sprach der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts der Klägerin einen Betrag von 10.000 Euro wegen aus der Operation resultierenden dauerhaften Schmerzen im rechten Oberschenkel zu. Die Operation sei zwar fehlerfrei durchgeführt worden. Die Einwilligung der Patientin sei im konkreten Einzelfall aber unwirksam gewesen. Die Aufklärung eines Patienten müsse so rechtzeitig erfolgen, dass dieser seine Entscheidung wohlüberlegt treffen könne. Ein stationär aufgenommener Patient müsse regelmäßig mindestens einen Tag vor der Operation aufgeklärt werden, wenn der Eingriff nicht medizinisch dringlich sei. Die streitgegenständliche Operation sei zwar alsbald und spätestens innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall geboten gewesen. Sie sei aber keine derart notfallmäßige sofortige Operation gewesen, die es gerechtfertigt hätte, der Patientin eine sofortige Entscheidung ohne jegliche Überlegungsfrist abzuverlangen.

Die Übung des Krankenhauses, den Patienten unmittelbar im Anschluss an die Aufklärung zur Unterschrift unter die Einwilligungserklärung zu bewegen, sei schon vom Grundsatz her nicht unbedenklich. Der Patient treffe seine Entscheidung unter dem Eindruck einer großen Fülle von regelmäßig unbekannten und schwer verständlichen Informationen und wie hier nach dem Unfall in einer persönlich schwierigen Situation. Die Erklärung stehe dann unter dem Vorbehalt, dass der Patient die ihm verbleibende Zeit nutze, um die erhaltenen Informationen zu verarbeiten und um das Für und Wider des Eingriffs für sich abzuwägen und sich gegebenenfalls anders zu entscheiden. In einem solchen Fall sei es nicht Aufgabe des Patienten, sich durch eine ausdrückliche Erklärung von seiner zuvor gegebenen Einwilligungserklärung zu lösen. Es sei vielmehr Aufgabe der Ärzte, sich davon zu überzeugen, dass die gegebene Einwilligungserklärung nach wie vor dem freien Willen des Patienten entspreche. Dies gelte allerdings nur für den Fall, bei dem der Patient keine ausreichende Bedenkzeit für seine Einwilligung gehabt habe. So habe auch die Klägerin keine wohlüberlegte Entscheidung treffen können. Die operierenden Ärzte, denen die kurze Überlegungszeit bekannt gewesen sei, hätten sich daher ausdrücklich bei der Klägerin vergewissern müssen, ob es bei der Entscheidung der Nacht bleibe.

Mehr Informationen auf: http://www.jura.cc

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 1043682
 353

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Neue Einwilligung des Patienten bei Vorverlegung der Operation notwendig“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von kanzlei JURA.CC

Bild: Kündigungsgrund Nichtimpfung – droht nicht geimpften Arbeitnehmern die Kündigung?Bild: Kündigungsgrund Nichtimpfung – droht nicht geimpften Arbeitnehmern die Kündigung?
Kündigungsgrund Nichtimpfung – droht nicht geimpften Arbeitnehmern die Kündigung?
Die gesetzliche Impfpflicht rückt in greifbare Nähe. Viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber fragen sich, was dies konkret für das Arbeitsverhältnis bedeutet. Es besteht die Gefahr, dass Arbeitnehmer ihren Job verlieren, wenn sie nicht geimpft sind. Aber auch ohne Kündigung durch den Arbeitgeber könnten Arbeitnehmer, die nicht geimpft sind, echte Probleme bekommen. Im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz „ohne Arbeit kein Lohn“, das bedeutet, dass ein Arbeitnehmer, der nicht arbeitet, erhält vom Arbeitgeber auch keinen Lohn. Das der Arbeitnehmer n…
Bild: Tödlicher Rückweg von der Arbeit ohne Ausstempeln ist kein ArbeitsunfallBild: Tödlicher Rückweg von der Arbeit ohne Ausstempeln ist kein Arbeitsunfall
Tödlicher Rückweg von der Arbeit ohne Ausstempeln ist kein Arbeitsunfall
Das Bundessozialgericht hat am 06.10.2020 zum Aktenzeichen B 2 U 9/19 R entschieden, dass ein verletzender Sprung auf einer Hüpfburg im Rahmen eines FSJ in einer Bildungs- und Ferienstätte ein Arbeitsunfall darstellt. Aus dem Terminbericht des BSG Nr. 37/20 vom 06.10.2020 ergibt sich: Die Beteiligten streiten darum, ob der tödliche Verkehrsunfall des Ehemanns der Klägerin ein Arbeitsunfall war. Die Klägerin ist die Witwe des Verunfallten, der als Produktionsmitarbeiter tätig war. Am 25.06.2014 verließ er während der Schicht bei laufender Ma…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Aufklärung des Patienten bei neuer Behandlungsmethode durch den ArztBild: Aufklärung des Patienten bei neuer Behandlungsmethode durch den Arzt
Aufklärung des Patienten bei neuer Behandlungsmethode durch den Arzt
… gestellten Vorteile und der noch nicht in jeder Hinsicht bekannten Gefahren. Da eine solche Aufklärung durch die Ärzte nicht erfolgt sei, sei die Einwilligung der Frau fehlerhaft und nichtig. Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. vertritt Ärzte im Berufsrecht der Ärzte und Patienten im Arzthaftungsrecht! Web: www.JURA.CC Mehr Informationen auf …
Bild: Personalberatung und Headhunter Agentur sucht Fachärzte Innere MedizinBild: Personalberatung und Headhunter Agentur sucht Fachärzte Innere Medizin
Personalberatung und Headhunter Agentur sucht Fachärzte Innere Medizin
… und die besondere fokussierte Ausrichtung des Fachklinik auf die onkologische Rehabilitationsmedizin einmalig ist. Personalberater weisen darauf hin, dass die Dienstleistung für stelleninteressierte Fachärzte kostenlos ist, Diskretion und Verschwiegenheit garantiert wird und ohne schriftliche Einwilligung keinerlei Personendaten weitergegeben werden.
OLG Hamm: Wunsch nach einem bestimmten Operateur muss vom Patienten deutlich gemacht werden
OLG Hamm: Wunsch nach einem bestimmten Operateur muss vom Patienten deutlich gemacht werden
… einem bestimmten Arzt operiert werden, muss er das vor der Operation deutlich mitteilen. Dies kann etwa durch eine Erklärung im Rahmen eines Wahlleistungsvertrages oder bei der Einwilligung zur Operation geschehen. Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 02.09.2014 (Aktenzeichen 26 U 30/13) einen Fall entschieden, in dem ein Patient unter einer andauernden …
30.000,- € Schmerzensgeld bei Stimmbandlähmung nach Schilddrüsenentfernung
30.000,- € Schmerzensgeld bei Stimmbandlähmung nach Schilddrüsenentfernung
… stellt dazu fest: Vereinbart der Patient vor einem geplanten Heileingriff gegen zusätzliches Honorar die Behandlung durch den Chefarzt der Klinik, so ist seine Einwilligungsaufklärung auf die Durchführung der Operation durch den Chefarzt persönlich beschränkt. Wird die Operation in einem solchen Fall durch einen, selbst vorher namentlich aufgelisteten …
Ankündigung - Live-Operation am 20.11.08 - Implantation einer individuell angepassten Knieschlitten-Prothese
Ankündigung - Live-Operation am 20.11.08 - Implantation einer individuell angepassten Knieschlitten-Prothese
Live-Operation am 20. November 2008, um 17 Uhr - aus der orthopädischen Universitätsklinik Regensburg im Asklepios Klinikum Bad Abbach Thema: Patientenspezifischer unikompartimenteller Oberflächenersatz des Knies Hintergrundinformationen: Diese OP wird über das Internet übertragen. Dabei wird ein neuartiges, personalisiertes Knieimplantat zum Einsatz …
Bild: Patientenwissen: Aufklärung und Behandlungsdokumentation vor OperationenBild: Patientenwissen: Aufklärung und Behandlungsdokumentation vor Operationen
Patientenwissen: Aufklärung und Behandlungsdokumentation vor Operationen
… ist die Situation bei der Behandlung minderjähriger Kinder, wann genügt hier der Arzt der Aufklärungspflicht? Astrid Maigatter-Carus: Bei der Behandlung Minderjähriger ist die Aufklärung und Einwilligung der Eltern ausreichend. Der Arzt kann in der Regel davon ausgehen, dass das mit dem Kind erscheinende Elternteil ermächtigt ist, die Einwilligung für …
Vetorecht einer Minderjährigen gegen die Einwilligung durch die gesetzlichen Vertreter in eine OP / ärztliche Aufklärungspflichten
Vetorecht einer Minderjährigen gegen die Einwilligung durch die gesetzlichen Vertreter in eine OP / ärztliche Aufklärungspflichten
… Minderjährigen Patienten kann bei einem nur relativ indizierten Eingriff mit der Möglichkeit erheblicher Folgen für ihre künftige Lebensgestaltung ein Vetorecht gegen die Einwilligung durch die gesetzlichen Vertreter zustehen, wenn sie über eine ausreichende Urteilsfähigkeit verfügen. b) Auch über ein gegenüber dem Hauptrisiko des Eingriffs weniger …
Bild: Neues, narbenfreies Operationsverfahren zum Anlegen abstehender OhrenBild: Neues, narbenfreies Operationsverfahren zum Anlegen abstehender Ohren
Neues, narbenfreies Operationsverfahren zum Anlegen abstehender Ohren
… gerade Erwachsene oft den Weg zum Plastischen Chirurgen. Ein durch Plastische Chirurgen der Aesthetic Centrum Gruppe entwickeltes neuartiges Operationsverfahren kann hier für viele Patienten Abhilfe schaffen Die von Dr. Schumacher und Dr. Becker entwickelte Technik zum Anlegen abstehender Ohren hat sich nun seit Jahren als Erfolgskonzept bewährt. Das …
Bild: Beweiserleichterungen im Arzthaftungsrecht: Aufklärungsrüge und DokumentationsversäumnisseBild: Beweiserleichterungen im Arzthaftungsrecht: Aufklärungsrüge und Dokumentationsversäumnisse
Beweiserleichterungen im Arzthaftungsrecht: Aufklärungsrüge und Dokumentationsversäumnisse
… festzuhalten, dass auch der gebotene, fachgerecht durchgeführte ärztliche Heileingriff den Tatbestand der Körperverletzung erfüllt. Dieser entfällt nur beim Vorliegen einer wirksamen Einwilligung des Patienten in den Eingriff. Daraus folgt: Das Fehlen einer Einwilligung des Patienten oder deren Unwirksamkeit stellt eine Verletzung des Behandlungsvertrags …
Bild: Oberarzt statt Chefarzt führt die OP durchBild: Oberarzt statt Chefarzt führt die OP durch
Oberarzt statt Chefarzt führt die OP durch
… Schmerzensgeld verlangen? Mit diesem Fall beschäftigte sich der BGH in seinem Urteil vom 19.07.2016 (BGH VI ZR 75/15). Für jegliche Art von ärztlichen Heileingriffen ist eine Einwilligung des Patienten zwingend erforderlich. Willigt der Patient lediglich in eine Behandlung durch den Chefarzt der konkreten Klinik ein, so darf der Eingriff durch keinen …
Sie lesen gerade: Neue Einwilligung des Patienten bei Vorverlegung der Operation notwendig