openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Patientenwissen: Aufklärung und Behandlungsdokumentation vor Operationen

26.04.201015:45 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Patientenwissen: Aufklärung und Behandlungsdokumentation vor Operationen

(openPR) Euskirchen – Rechtsanwältin Astrid Maigatter-Carus hat in ihrer täglichen Praxis überwiegend mit Patienten zu tun. Oft tauchen für Patienten Fragestellungen erst nach einer Operation auf – dann, wenn sich vor, während und nach einem Eingriff herausstellt, dass der Behandlungserfolg sich nicht in der erwarteten Art und Weise eingestellt hat.



Andrea Moersdorf, geschäftsführende Inhaberin von Moersdorf Consulting ist selbst Mutter einer behinderten Tochter, die wegen eines Arztfehlers viel zu früh in der 25. Schwangerschaftswoche geboren wurde und heute mehrfach behindert ist. Moersdorf führt zu diesem komplexen Thema das Interview mit Astrid Maigatter-Carus.

Andrea Moersdorf:
Frau Maigatter-Carus, im ersten Teil unserer Gesprächsreihe zu Aufklärung und Dokumentation haben wir bereits grundlegende Dinge erfahren. Wie verhält es sich denn, wenn Patienten der Sprache des Arztes / der Ärztin nicht mächtig sind? Wie kann hier eine umfassende Aufklärung gewährleistet werden?

Astrid Maigatter-Carus:
Es gibt oft Schwierigkeiten bei der Aufklärung ausländischer, des Deutschen gar nicht oder nur unzureichend kundiger Patienten. Obwohl sich diese Fälle angesichts der Globalisierung häufen, ist die Rechtsprechung hierzu uneinheitlich.

Grundsätzlich gilt jedoch: Auch dem ausländischen Patienten muss in jedem Fall eine zutreffende Vorstellung davon vermittelt werden, welche Risiken er durch den beabsichtigten Eingriff eingeht. Deshalb muss der Arzt eine sprachkundige Person hinzuziehen, wenn nicht ohne weiteres sicher ist, dass der Patient die deutsche Sprache genügend beherrscht.

Andrea Moersdorf:
Frau Maigatter-Carus, was wird in diesem Zusammenhang als ausreichende Aufklärung angesehen?

Astrid Maigatter-Carus:
Als ausreichend wurden von der Rechtsprechung erachtet die Aufklärung
- mit Hilfe der Putzfrau - so das Oberlandesgericht (OLG) München - oder
- mit Hilfe einer Krankenschwester, sagt beispielsweise das OLG Nürnberg, oder auch
- unter Zuhilfenahme der Zeichensprache.
Streitig ist, ob der Arzt verpflichtet ist, einen Dolmetscher hinzuzuziehen.

Ist der Eingriff dringend und eine Verständigung nicht möglich, wird auf den mutmaßlichen Willen des Patienten abgestellt.

Die Beweislast für die ordnungsgemäße Aufklärung des sprachunkundigen Patienten trägt der Arzt.

Andrea Moersdorf:
Wie ist die Situation bei der Behandlung minderjähriger Kinder, wann genügt hier der Arzt der Aufklärungspflicht?

Astrid Maigatter-Carus:
Bei der Behandlung Minderjähriger ist die Aufklärung und Einwilligung der Eltern ausreichend. Der Arzt kann in der Regel davon ausgehen, dass das mit dem Kind erscheinende Elternteil ermächtigt ist, die Einwilligung für den anderen zu erteilen. Hier gibt es nur wenige Ausnahmen, zum Beispiel:
- der Arzt weiß, dass sich die Eltern nicht einig sind;
- es handelt sich um eine schwierige und weit reichende Entscheidung (Beispiel: Herz-OP).

Andrea Moersdorf:
Frau Maigatter-Carus, wie ist die Sachlage, wenn sich Eltern nicht einigen können oder die Behandlung gar ablehnen? Was können der Arzt / die Ärztin hier tun oder anders, was müssen sie tun?

Astrid Maigatter-Carus:
Können sich die Eltern nicht einigen oder lehnen sie einen vital indizierten Eingriff ab, z.B. aus religiösen Gründen, muss der Arzt das Vormundschaftsgericht einschalten. Reicht die Zeit dafür nicht aus, wird dessen mutmaßliches Einverständnis unterstellt.

Besitzt der Minderjährige die notwendige Einsicht und Willensfähigkeit, kann er selber eine wirksame Einwilligung abgeben. Die Rechtsprechung gibt dem Arzt hierfür keine starren Altersgrenzen vor, diese wird – abhängig von der Art des Eingriffs – bei 14 bzw. 16 Jahren gesehen.

Andrea Moersdorf:
Was sollten Patienten noch wissen? Welche Besonderheiten zum Stichwort Aufklärung sind noch wichtig?

Astrid Maigatter-Carus:
Gesteigerte Anforderungen an die Aufklärungspflicht werden bei kosmetischen Operationen gestellt. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass es sich um keinen aus ärztlicher Sicht notwendigen Eingriff handelt, sondern dass die Operation allein wegen der besonderen Bedürfnisse des Patienten an eine kosmetische Verbesserung erfolgen soll.

Die Rechtsprechung fordert in diesen Fällen eine schonungslose Patientenaufklärung. Es ist ausführlich auf Erfolgsaussichten und Risiken hinzuweisen sowie insbesondere auf die Möglichkeit bleibender Entstellungen im Fall des Misserfolgs.

Hinzuweisen ist z.B. auf
- die Gefahr einer deutlichen Vergrößerung einer bereits vorhandenen Unterbauchnarbe (von 15 auf 45 cm);
- längerfristige Sensibilitätsstörungen bei der Vornahme einer Bauchdeckenstraffung;
- ein erhöhtes Thromboserisiko;
- die Notwendigkeit einer weiteren operativen Maßnahme zum Erreichen des gewünschten kosmetischen Erfolgs (hier: Haut- und Bauchdeckenstraffung).

Bei einer Liposuktion ist darüber zu belehren, dass bei großflächigen Fettabsaugungen mit der Entstehung unregelmäßiger Konturen zu rechnen ist, die nicht in jedem Fall vollständig beseitigt werden können.

Bei nicht vital indizierten Eingriffen ist darüber aufzuklären, dass die Erreichung des erstrebten kosmetischen Erfolgs nicht gesichert ist, dass es zur Bildung von hässlichen Narben, Sensibilitätsstörungen und erforderlichen Nachoperationen kommen kann.

Andrea Moersdorf:
Frau Maigatter-Carus, Patienten unterschreiben in der Regel ein Aufklärungsprotokoll, in dem die Einzelheiten des geführten Aufklärungsgesprächs dokumentiert sind. Welche Erfahrungen haben Sie zu diesem Punkt mit Ihren Mandanten gemacht?

Astrid Maigatter-Carus:
Immer wieder werde ich mit der Problematik konfrontiert, dass sich bei Einsicht in die Krankenunterlagen Einzelheiten zur Aufklärung finden, an die sich der Patient nicht erinnern kann und die möglicherweise in Nachhinein handschriftlich eingefügt wurden.

Grundsätzlich gilt: Einer ordnungsgemäßen Dokumentation kommt zu Gunsten der Behandlungsseite Indizwirkung zu

Andrea Moersdorf:
Was bedeutet das konkret?

Astrid Maigatter-Carus:
Das heißt, wenn die Dokumentation ordnungsgemäß ist und keine konkreten Anhaltspunkte bestehen, die Zweifel an ihrer Zuverlässigkeit begründen können, so ist bei der Beurteilung, ob ein Behandlungsfehler vorliegt, der dokumentierte Behandlungsverlauf zugrunde zu legen. Diese Vermutung kann der Patient in der Regel nur durch Zeugenbeweis widerlegen.

Umgekehrt gilt: Aus der Tatsache einer fehlenden, mangelhaften oder unvollständigen Dokumentation einer aus medizinischen Gründen aufzeichnungspflichtigen Maßnahme kann – bis zum Beweis des Gegenteils durch die Behandlungsseite – darauf geschlossen werden, dass diese Maßnahmen unterblieben bzw. vom Arzt nicht getroffen worden ist

Andrea Moersdorf:
Diese Zusammenhänge wirken eher komplex. Frau Maigatter-Carus, was bedeutet das für Patienten denn genau?

Astrid Maigatter-Carus:
Aus dieser Vermutung zugunsten der Patientenseite können sich weitere Beweiserleichterungen – bis hin zur Umkehr der Beweislast – ergeben. Diese – auch aus juristischer Sicht - sehr komplexen Beweiserleichterungen werde ich im nächsten Teil der Informationsreihe zu Aufklärung und Dokumentation noch erläutern.

Andrea Moersdorf:
An wen können sich am Thema Interessierte wenden?

Astrid Maigatter-Carus:
Interessierte Betroffene oder Angehörige können die Informations-Reihe „Aufklärung und Dokumentation“ kostenfrei anfordern.







Fragen und Kontakt
Rechtsanwältin
Astrid Maigatter-Carus
Irmelsgasse 50 - 53881 Euskirchen
Tel.: 0 22 55 / 950 960
Fax: 0 22 55 / 950 961
Mail: E-Mail
www.maigatter-carus.de


Rechtsanwältin Astrid Maigatter-Carus studierte Rechtswissenschaften in Bonn und Koblenz, ist verheiratet und Mutter zweier Kinder.
Seit 1994 engagiert sie sich erfolgreich als Patientenanwältin. Im Fokus ihrer Arbeit steht der Mensch als Patient und seine Angehörigen. Astrid Maigatter-Carus betreut und vertritt Patienten, die durch Arztfehler geschädigt wurden, persönlich gegenüber den behandelnden Ärzten und Krankenhäusern sowie deren Haftpflichtversicherungen.

Astrid Maigatter-Carus ist ausschließlich im Bereich des Arzthaftungsrechts mit dem Schwerpunkt Geburtsschadensrecht tätig. Seit 2009 rundet der Fachanwalt für Medizinrecht ihr Profil ab.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 422019
 112

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Patientenwissen: Aufklärung und Behandlungsdokumentation vor Operationen“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Moersdorf Consulting

Bild: Neu: Schulfrühstück – Pilot-Projekt Bonner Kooperationspartner geht an den StartBild: Neu: Schulfrühstück – Pilot-Projekt Bonner Kooperationspartner geht an den Start
Neu: Schulfrühstück – Pilot-Projekt Bonner Kooperationspartner geht an den Start
Bonner Unternehmen übernehmen gesellschaftliche Verantwortung und helfen Schülerinnen und Schülern ein gesundes Schulfrühstück zu erhalten Wilfried Thünker, Inhaber von „Der Thünker – Büroservice mit System“ im Interview mit Moersdorf Consulting – Agentur für Neuro-Marketing - Beratung und Schulungen für Klein- und Mittelständische Unternehmen. Moersdorf: Herr Thünker, jetzt – kurz nach Weihnachten – flacht auch in Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis allmählich die Spendenwelle ab. Sie persönlich beschränken sich in Ihrem Engagement nicht auf bes…
Bild: Kunstausstellung in der Bonner HospizstiftungBild: Kunstausstellung in der Bonner Hospizstiftung
Kunstausstellung in der Bonner Hospizstiftung
Bonner Künstler Wolfgang Bramer engagiert sich mit einer Präsentation seiner Werke für das hospizliche Denken Susanne Gundelach, die Vorsitzende des Hospiz e.V., eröffnete am vergangenen Samstag im Bonner Hospiz am Waldkrankenhaus die Ausstellung eines ungewöhnlichen Künstlers. Der Bonner Rechtsanwalt, Musiker und Künstler - Wolfgang Bramer - präsentierte im Beisein von Prof. Alina Fratila – Eigentümerin und Ärztliche Direktorin der Bonner Jungbrunnen-Klinik - seine Ausstellung monochromer Landschaftsbilder und Stelen im Gartenkabinett des H…
25.02.2013

Das könnte Sie auch interessieren:

Umfassender Untersuchungsauftrag ist notwendig
Umfassender Untersuchungsauftrag ist notwendig
Thema: Untersuchungsausschuss / CIA Zur Entscheidung der Grünen-Fraktion, einen Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der Verwicklung Deutschlands in CIA-Operationen und in den Irak-Krieg mitzutragen, erklärt Petra Pau, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE.: Der Sinneswandel der Grünen ist zu begrüßen. Nachdem fast täglich neue Vorwürfe …
Trend zu gefährlichen Billig-Beauty-OPs in Deutschland
Trend zu gefährlichen Billig-Beauty-OPs in Deutschland
… einer Vielzahl von Begriffen wie ‚Schönheitschirurg’, ‚Bodystylist’ oder ‚Kosmetischer Chirurg.’“ Daher setzt er mit Wagner im Münchner Arbeitskreis auf verbandsübergreifende Aufklärung der Patienten und erläutert: „‚Kosmetische Chirurgen’ oder ‚Schönheitschirurgen’ verfügen nicht unbedingt über die notwendige Fachkenntnis. Fachärzte mit dem Zusatz ‚plastische …
VSDAR mit neuem Präsidenten - Dr. Kaweh Schayan-Araghi übernimmt Vorsitz
VSDAR mit neuem Präsidenten - Dr. Kaweh Schayan-Araghi übernimmt Vorsitz
… bei Operationen bei. Alle Aspekte kommen dem Wohl des Patienten zugute. „Ein wichtiges Ziel in meiner Funktion als Präsident des VSDAR stellt die Information und Aufklärung über Möglichkeiten und Risiken verschiedener Verfahren der Refrakti-ven Chirurgie, also dem Bereich der Augenheilkunde, der sich der Korrektur von Fehlsichtigkeiten widmet, dar“, so …
Bild: Neues Produkt für intelligente Messung von Kt/V Werte bei HämodialysepatientenBild: Neues Produkt für intelligente Messung von Kt/V Werte bei Hämodialysepatienten
Neues Produkt für intelligente Messung von Kt/V Werte bei Hämodialysepatienten
… Bedürfnisse unseres Marktes in das Produkte einbringen. Der neue Sensor ist in der Lage Behandlungsdaten kontinuierlich zu messen und als Behandlungsdokumentation darzustellen. Damit kann die Behandlungsqualität einer Hämodialysebehandlung signifikant verbessert werden!“ sagt Reinhold H. Herbst, Geschäftsführer der Omega Intelligent Marketing. Die Präsentation …
Bild: AOK Bayern deckt Behandlungsfehler auf - neue Fehlerkultur gefordertBild: AOK Bayern deckt Behandlungsfehler auf - neue Fehlerkultur gefordert
AOK Bayern deckt Behandlungsfehler auf - neue Fehlerkultur gefordert
… es sein, Fehler zu vermeiden. Aus diesem Grund sei auch der Gesetzgeber zum Handeln aufgerufen. Große Mängel gäbe es immer noch im Bereich der Behandlungsdokumentation und der Aufklärung der Patienten. Die häufigsten Fehlbehandlungen kommen nach der Auswertung der Krankenkasse im Bereich der Chirurgie, der Orthopädie und bei zahnärztlichen und kieferchirurgischen …
Veranstaltung 200 Jahre Grundlagenwerk der Homöopathie am 7.7. in Stuttgart: Anamnese und Dokumentation
Veranstaltung 200 Jahre Grundlagenwerk der Homöopathie am 7.7. in Stuttgart: Anamnese und Dokumentation
… kann er die für den Patienten stimmende homöopathische Arznei verordnen. Die gesamte Therapie wird bis ins kleinste Detail dokumentiert. Dr. Samuel Hahnemann hat die Behandlungsdokumentation als einer der ersten Ärzte in die Medizin eingeführt. Vor Hahnemann wurden in der Regel nur Diagnosen und Verschreibungen dokumentiert. Neben der ausführlichen Anamnese …
Regas Deutschland GmbH auf dem DGPPN-Kongress in Berlin
Regas Deutschland GmbH auf dem DGPPN-Kongress in Berlin
… Aussteller vertreten. Das Unternehmen stellt an seinem Stand im Seitenfoyer (Stand SF4) mit REGAS-OPSlight* 2010/2011 ein System zur elektronischen Behandlungsdokumentation mit Psych-OPS-Kodierung (Operationen- und Prozedurenschlüssel) vor. REGAS-OPSlight* 2010/2011 basiert auf REGAS, einer Software, mit der primäre Arbeitsprozesse im medizinischen …
Bild: Ein Arzt kann Bewertung bei Jameda löschen lassen, wenn sie falsch istBild: Ein Arzt kann Bewertung bei Jameda löschen lassen, wenn sie falsch ist
Ein Arzt kann Bewertung bei Jameda löschen lassen, wenn sie falsch ist
… auch zivilrechtlich und sogar strafrechtliche Folgen für die Zahnärztin haben könnte. Das Gericht hat den Sachverhalt geprüft und dazu insbesondere die vorgelegte Behandlungsdokumentation der Zahnärztin geprüft. Darin war eine Aufklärung der Patientin dokumentiert. Damit war die Tatsachenbehauptung der Patientin über ihre Zahnärztin falsch. Auch nach …
Bild: Besser als Dr. Google: Kieferchirurg aus NÖ stellt Info-Homepage zum Thema "All-on-4" onlineBild: Besser als Dr. Google: Kieferchirurg aus NÖ stellt Info-Homepage zum Thema "All-on-4" online
Besser als Dr. Google: Kieferchirurg aus NÖ stellt Info-Homepage zum Thema "All-on-4" online
… nichts sehnlicher als feste Zähne wünschen. "Zahnimplantate sind sehr sicher, sehr haltbar und steigern die persönliche Lebensqualität des Patienten enorm. Das tatsächliche Patientenwissen über Implantate ist allerdings gering und manchmal sogar beängstigend falsch. Darum wollte ich Klarheit schaffen und fachlich richtige Information bieten. Auch und …
Patienten mit Behandlung nach ambulanter Operation besonders zufrieden
Patienten mit Behandlung nach ambulanter Operation besonders zufrieden
… Versicherten der Techniker Krankenkasse bewerteten ihren ambulanten Eingriff mit sehr gut bzw. gut. Mehr als 95 Prozent der Patienten lobten insbesondere die Aufklärung durch den behandelnden Arzt. „Krankenkassen sollten ihre Versicherten künftig auch nach ihrer Zufriedenheit mit ambulanten Operationen befragen“, schlägt Dr. Wiederspahn-Wilz vor, „wir …
Sie lesen gerade: Patientenwissen: Aufklärung und Behandlungsdokumentation vor Operationen