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So läuft ein Apotheker nicht in die Abmahnfalle

13.09.201608:39 UhrWerbung, Consulting, Marktforschung

(openPR) Geldbußen im mittleren dreistelligen Bereich drohen den Apothekern, die eine Apotheke übernehmen und die Kunden-Datenbank gleich mit.

Immer häufiger wechselt Apotheken den Besitzer. Vor allem seitdem ein Apotheker mehrere Apotheken betreiben darf, entstehen regelrechte Ketten. Mit dem Erwerb der Apotheke wird auch gerne auch der Kundenstamm samt Kundenkarten und Kundendaten mit gekauft. Doch dies ist datenschutzrechtlich nicht ohne Risiko. Wie das Bayerische Landesamt für Datenaufsicht jüngst mitteilte, können je nach Sachverhalt bis zu 300.000 € Geldbuße drohen oder es droht sogar die Rückabwicklung des Geschäftes. Denn die Kundendaten dürfen nur mit Einwilligung des Kunden an Dritte weiter gegeben werden. Insbesondere dann, wenn es um sensible Gesundheitsdaten geht. Da es sich um eine unrechtmäßige Übertragung zwischen zwei Parteien handelt, könnte der Käufer sogar die Zahlung verweigern.

Es gilt also vorsichtig zu sein und sich nicht angreifbar zu machen für Abmahnungen. Auch die Verwendung von mit erworbenen Kontaktadressen ist abmahnfähig. Apotheker sollten sich also absichern, indem sie von allen Kunden eine Einwilligungserklärung einholen, bevor sie diese zu Werbezwecken kontaktieren.

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