(openPR) CLLB Rechtsanwälte haben für geschädigte Anleger der Akzenta AG in Rosenheim einen dinglichen Arrest gegen die Akzenta AG und Herrn Oliver Braun erstritten. Mittels dieses Vollstreckungstitels können die von CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger nunmehr im Wege der Rückgewinnungshilfe der Staatsanwaltschaft München II im Wege der Zwangsvollstreckung in die von der Staatsanwaltschaft München II gesicherten Vermögenswerte vollstrecken. Das Amtsgericht München hat mit Beschluss vom 3.3.2006, Az.: ER I Gs 2042 / 06 den dinglichen Arrest in das Vermögen der Akzenta AG, Georg - Wiesböck - Ring 9, 83115 Neubeuer in Höhe von € 100.000.000,00 angeordnet.
Hintergrund sind die Ermittlungsverfahren gegen Oliver Braun, Alexander Chmiel und Ulrich Chmiel (Beschuldigten) wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung und des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, mehrere Gesellschaften gegründet zu haben, welche die wesentlichen Inhaber der Akzenta AG sind. Diese Gesellschaften, deren Alleingeschäftsführer und Alleingesellschafter die Beschuldigten sind, sollen sich nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München II zu Unrecht an der Akzenta AG bereichert haben. Sie sollen bei der Akzenta AG Duplex-/ Impuls- und Multiplex - Beteiligungen vertrieben haben und in Internetauftritten und Prospekten den Kunden der Akzenta AG wahrheitswidrig vorgespiegelt haben, dass die Akzenta AG über die Händler- und Unternehmensbeteiligungen ihren Umsatz erzielt und daher ein wirtschaftlicher Mehrwert erwirtschaftet werde.
Darüber hinaus hätten die Beschuldigten konkludent vorgespiegelt, dass die Ausschüttungen gleichmäßig auf alle gezeichneten Umsatzbeteiligungen verteilt würden. Dies, so die Staatsanwaltschaft München II, sei mitnichten der Fall gewesen. Vielmehr habe der Umsatz der Akzenta AG zu 95 % aus den über die Umsatzbeteiligungen eingenommenen Einmalzahlungen der Kunden bestanden; nur 5 % des Umsatzes sei über Händler- und Unternehmensbeteiligungen , also aus wertschöpfender Tätigkeit gestammt. Außerdem seien die Ausschüttungen nicht gleichmäßig verteilt worden, sondern zum überwiegenden Teil an die Beschuldigten geflossen.
BSZ® e. V. . Vertrauensanwalt Dr. Henning Leitz empfiehlt allen Geschädigten umgehend mögliche Ansprüche prüfen zu lassen und sich gegebenenfalls einen Vollstreckungstitel (Arrest) zur Zwangsvollstreckung in die von der Staatsanwaltschaft München II zugunsten der geschädigten Anleger gesicherten Vermögenswerte zu verschaffen. Grundsätzlich gilt im Rahmen der Zwangsvollstreckung das Prioritätsprinzip. Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Akzenta AG“ anschließen.
Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft:
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Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sam-meln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.
Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Für die einmalige Beitrittsgebühr in Höhe von € 75,00 zu einer BSZ® Interessengemein-schaft gibt es folgende Leistungen:
Eine anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt,
• ob Ansprüche bestehen,
• gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich diese Ansprüche richten,
• wie groß die Erfolgsaussichten sind und
• wie hoch das Kostenrisiko einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Rechtsverfolgung ist.
• Für rechtsschutzversicherte Anleger eine Deckungsanfrage bei der Versicherung













