(openPR) Moneypay-Europe; Staatsanwaltschaft München II ermittelt wegen Verdacht des Betruges und illegaler Bankgeschäfte
Wie Frontal21 in ihrer gestrigen Sendung berichtete, ermittelt die Staatsanwaltschaft am Landgericht München II im Zusammenhang mit dem Verschwinden von Anlegergeldern im Millionenbereich gegen Verantwortliche der Internetbank Moneypay-Europe wegen Betruges und illegaler Bankgeschäfte.
Über die Internet – Seite Moneypay-Europe wurden zahlreiche Anleger durch versprochene Traumrenditen dazu verleitet, dem Hintermann Sven Sch. Gelder zur Verfügung zu stellen. Sven Sch. hatte sich als Experte im Devisenhandel ausgegeben und Anlegern Traumrenditen von bis zu 1 % täglich (!) versprochen. Mehrere tausend Anleger nahmen diese Versprechen zum Anlass, Gelder bei Moneypay-Europe einzuzahlen. Anfängliche Buchgewinne veranlassten viele Anleger dazu, nachträglich Ihre Einlage aufzustocken und zum Teil erhebliche Beträge bei Moneypay-Europe einzuzahlen.
Die Anlegergelder sind nach derzeitigem Kenntnisstand verloren, der maßgebliche Drahtzieher Sven Sch. soll untergetaucht sein.
BSZ® e.V. Vertrauensanwälte CLLB Rechtsanwälte prüfen für geschädigte Anleger Schadensersatzansprüche gegen die unmittelbar Verantwortlichen von Moneypay-Europe. Ferner prüfen BSZ Vertrauensanwälte, inwieweit Ansprüche gegen die Bankenaufsicht geltend gemacht werden können.
Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Moneypay-Europe" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.05.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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Ansprechpartner Horst Roosen
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Über das Unternehmen
Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.
Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.
Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Deshalb ist er frei in der Entscheidung, welcher Anwalt oder welche Kanzlei eine Interessengemeinschaft betreut.
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