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Strom Gaswerk: Balkonmodule können selbst beim Netzbetreiber angemeldet werden

02.05.201917:13 UhrEnergie & Umwelt
Bild: Strom Gaswerk: Balkonmodule können selbst beim Netzbetreiber angemeldet werden

(openPR) [Wiesmoor 02.05.2019] Eine neue VDE-Norm macht die Anmeldung von Photovoltaik-Modulen bis 600 Watt mit Steckvorrichtung beim Netzbetreiber ab dem 27. April für alle Nutzer möglich. Bisher mussten die Module über ein eingetragenes Elektrounternehmen laufen.

Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) und Greenpeace Energy begrüßen die Neuregelung der neuen Norm VDE-AR-N 4105, die am 27. April 2019 in Kraft tritt. Die neue Norm ermöglicht es Verbrauchern ab sofort, ihre Photovoltaik-Module mit Steckvorrichtung zur privaten Stromerzeugung bis zu einer Gesamtleistung von 600 Watt rechtssicher selbst beim Netzbetreiber anzumelden, statt dieses wie bisher über eine Elektrofirma.

In einer Pressemitteilung weisen Greenpeace Energy und DGS darauf hin, dass sich bei dem Betrieb von Photovoltaik-Modulen mit Steckvorrichtung der Stromzähler nicht rückwärts drehen darf. Dafür sorgen beispielsweise Stromzähler mit Rücklaufsperre. Die Umrüstung scheitert jedoch häufig an der mangelnden Kooperation seitens der Netzbetreiber, da oft nur ein Verfahren für die Anmeldung von Stromerzeugungsanlagen über Elektrofirmen existiert. Mit der neuen Norm werden nunmehr auch die EU-Vorgaben in Deutschland umgesetzt.

DGS und Greenpeace Energy schätzen, dass europaweit bisher rund 200.000 Photovoltaik-Module mit Steckvorrichtung in Betrieb sind. In Deutschland sollen es rund 40.000 sein. Nächstes Ziel der DGS sei eine Regelung für Photovoltaik-Module mit Steckvorrichtung wie in Luxemburg. In Luxemburg sind derzeit Anlagen mit einer Leistung von bis zu 800 Watt von jeglicher Anmeldepflicht befreit.

Die Photovoltaik-Module mit Steckvorrichtung besser bekannt als Balkonmodule bieten gerade auch Mietern die Möglichkeit, eigenen Solarstrom zu erzeugen, ohne dass sie über eigene Dachflächen verfügen müssen. Mit dem Inkrafttreten der neuen VDE-AR-N 4105 seien alle Netzbetreiber verpflichtet, auch die Anmeldung von Steckdosen-Solargeräten bis 600 Watt durch Laien zu akzeptieren. Diverse Netzbetreiber hätten dies bereits in eigene Meldeformulare übersetzt. Für Kunden „konservativer Netzbetreiber“ habe die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) ein mit der neuen Norm konformes Meldeformular entwickelt welches über den nachfolgenden Link aufgerufen werden kann. http://www.pvplug.de/meldung/

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