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Mobilitätspaket: Nach der Einigung ist vor der Einigung

11.04.201912:23 UhrLogistik & Transport
Bild: Mobilitätspaket: Nach der Einigung ist vor der Einigung
Mobilitätspaket: Nach der Einigung ist vor der Einigung (c) Pixabay
Mobilitätspaket: Nach der Einigung ist vor der Einigung (c) Pixabay

(openPR) „Mobilitätspaket im EU-Parlament – ausgebremst“, konnte man im Januar noch auf eurotransport.de lesen. Die Zeit für eine Einigung laufe ab. Es scheine gar so, als werde der Verlauf deswegen so stark verzögert, damit alles beim Alten bleiben kann. Auch die Deutsche Verkehrs-Zeitung fürchtete vor zwei Monaten, dass eines der wichtigsten verkehrspolitischen Gesetzgebungspakete zu scheitern drohe. Es sei ein „hochumstrittener Dauerbrenner“.



Fürwahr, bereits seit Ende Mai 2017 laufen die Verhandlungen – und von da an folgte Änderungsantrag auf Änderungsantrag, während der Ultimo, der 23. Mai 2019, immer näher rückte. Ein Datum, das das Ende der fünfjährigen Legislaturperiode des EU-Parlamentes markiert. Und eine Verlängerung über diesen Tag hinaus schloss man von Vornherein kategorisch aus.

Nur bei einem bestimmten Kabotage-Vorschlag wurde bisher eine Einigung erzielt. Nach diesem muss ein Fahrzeug in dem Land, in dem es registriert ist, auch seine Transportdienstleistungen erbringen. Und zwar mindestens alle vier Wochen.

Entsprechend enttäuscht zeigten sich bisher die Branchenverbände „Bundesverband Güterverkehr, Logistik und Entsorgung“ (BGL) und der „Deutsche Speditions- und Logistikverband“ (DSLV). „Die Parlamentarier haben den Blick für das Verhältnis der Instrumente zu ihren Zielen aus den Augen verloren und riskieren den Fortbestand des europäischen Flickenteppichs mit einem bestehenden Wirrwarr an Regelungen“, kritisierte etwa DSLV-Hauptgeschäftsführer Frank Huster. Es gehe schließlich auch darum, wie Prof. Dr. Dirk Engelhardt, BGL-Hauptgeschäftsführer, weiter ausführte, dem sich verschärfenden Fahrermangel in Europa entgegenzuwirken und damit auch Versorgungsengpässe zu verhindern.

Denn zentral beim Mobilitätspaket sind gleichsam Änderungen bei den Lenk- und Ruhezeiten. Die gewünschte Pflicht, dass Fahrer alle vier Wochen in ihre jeweiligen Länder zurückkehren müssen, bezeichnete Engelhardt als „wichtigen Baustein im Kampf gegen Sozialdumping und Fahrer-Nomadentum“. Das sei eine Notwendigkeit, damit das Image der Branche verbessert werde. Und dazu gehöre auch eine Verhinderung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Lkw.

Allerdings: Die zuletzt genannte Forderung wird von Fahrerseite sehr kritisch gesehen – es gibt schließlich einfach zu wenig Hotels mit geeigneten Parkmöglichkeiten für Lastkraftwagen. Lieber im Lkw schlafen als in einer abgelegenen und/oder schäbigen Unterkunft …

EINIGUNG AUF ALLEN EBENEN
Nun allerdings der Paukenschlag. Das EU-Parlament hat es tatsächlich geschafft, eine Einigung zu erzielen. Kabotage, Lenk- und Ruhezeiten sowie Entsendungen – alles ist geklärt.

DIE BESCHLÜSSE
Das beschlossene Mobilitätspaket sieht vor, dass Fahrer innerhalb der EU ab dem ersten Tag der Entsendung gleichen Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort erhalten. Ausgenommen von diesem Kabotage-Beschluss sind jedoch Transitverkehre und bilaterale Beförderungen. Verkürzt werden soll in diesem Zusammenhang auch der Kabotage-Zeitraum nach Grenzübertritt von sieben auf drei Tage. Und: Mit einer daran anschließenden Pflicht, das Fahrzeug zum Unternehmensstandort zurückzubringen und dort mindestens 60 Stunden ruhen zu lassen, will man verhindern, dass Kabotage systematisch eingesetzt wird.

Wie erhofft und zugleich befürchtet, entschied man sich auch für das Verbot, die wöchentliche Ruhezeit im Fahrzeug verbringen zu dürfen. Ein Beschluss, der dem Berufsbild unter Umständen mehr schadet als nutzt. Die Zeit wird es zeigen …

Zudem sollen Unternehmen dazu verpflichtet werden – was den dritten großen Beschluss darstellt –, Fahrten so zu organisieren, dass es für Trucker möglich ist, mindestens alle vier Wochen nach Hause fahren zu können.

WEITERE VERHANDLUNGSERGEBNISSE
Fernerhin wurde beschlossen:

1. Unternehmen sollen künftig dazu verpflichtet werden, Kerntätigkeiten an ihrem Niederlassungsort auszuüben. Damit will man Briefkastenfirmen verhindern.
2. Für Transporter, die mehr als 2,4 Tonnen wiegen, sind Aufzeichnungspflichten wie bei Lastkraftwagen geplant.
3. Jene Transporter sollen des Weiteren über aktuelle Smart-Tachographen verfügen.

Schließlich noch ein wichtiges Detail: Die Lenkzeitverlängerung für Fahrer, die sich auf dem Heimweg befinden. Zwei Stunden werden hier anvisiert, die dann in der Folgewoche auszugleichen sind. Ohne diesen Teilbeschluss wären Probleme in der Praxis sicherlich vorprogrammiert gewesen.

NUR EIN ZWISCHENSCHRITT – ABER EIN GROßER
Aufmerksamen Lesern werden an dieser Stelle sicherlich die vielen „man will“- und „soll“-Formulierungen aufgefallen sein. Denn ausgestanden ist das Ganze noch nicht – stehen doch jetzt noch die Trilog-Verhandlungen zwischen dem EU-Parlament, dem EU-Rat und der EU-Kommission an. Dass das Mobilitätspaket noch vor den Europawahlen Ende Mai wirklich abgeschlossen wird, ist daher ungewiss, auch wenn der schwierigste Schritt – die Einigung unter den europäischen Abgeordneten – nunmehr erfolgreich beendet wurde.

Die Branchenverbände zeigen sich ob dieses großen Teilerfolges begeistert. Der BGL zum Beispiel lobte insbesondere die Heimkehrpflicht und den praxisnahen Lenkzeitzuschlag. So hofft man jetzt, wie Engelhardt noch mal betonte, auf eine zeitnahe Einigung.

UND NOCH EIN BISSCHEN IRONIE
Am 23. Mai beginnt übrigens nicht nur die Europawahl, dieses Datum markiert auch den „World Turtle Day“ zu Ehren der Schildkröte. Ein Tier, das sich bekanntermaßen nie Gedanken über geeignete Schlafunterkünfte machen muss …

Wir von JITpay™ (https://www.jitpay.eu/) verfolgen alle Trends und Entwicklungen in den Bereichen Digitalisierung, FinTech und Logistik 4.0. Wie sie – auch im Kontext aktueller logistischer Herausforderungen wie Fahrermangel und Laderaumknappheit – Ihre individuellen Abrechnungsprozesse in der Logistik optimal und einfach digitalisieren und dabei Liquidität sicherstellen können, zeigen wir Ihnen von JITpay™ gern auf.

Weitere Artikel auf: https://www.jitpay.eu/blog/

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