(openPR) Was hat ein Geheimnisverrat mit der Europäischen Datenschutz Grundverordnung zu tun?
Sehr, sehr viel!
Wenn man sich diese Europäische Gesetzgebung im Detail anschaut kann man sehr schnell erkennen, dass der Datenschutz nicht nur schützenswerte personenbezogene Daten sondern auch schützenswerte Betriebsdaten umfasst. In unserem Beispiel, welches wir aus dem Wirtschaftsteil der Rheinischen Post von Freitag, dem 08.03.2019, entnommen haben, geht es um einen Vorfall, den jedes Unternehmen treffen kann, wenn Mitbewerber oder Hacker an Unternehmensdaten im weitesten Sinne, interessiert sind.
Was ist passiert?
Es betrifft die Niederlassungen von zwei namhaften Discounter in den USA. Eine Mitarbeiterin verlässt ihren langjährigen Arbeitgeber. Vorsorglich wurde ein Trennungsvertrag geschlossen, in dem auch eine Verschwiegenheitserklärung sowie eine mehrmonatige Wettbewerbssperre vereinbart wurden. Beim Abschluss von Verträgen geht man normalerweise von vertragen und vertrauen aus. In diesem Fall war das leider nicht gegeben.
Die langjährige Mitarbeiterin wechselte zu einem ebenfalls namhaften Mitbewerber und warb auch noch eine weitere frühere Kollegin ab. Damit nicht genug, und jetzt kommen der Datenschutz und die von dem Gesetzgeber damit auch geforderte Datensicherheit ins Spiel, stiftete sie ihre frühere Kollegin zu einem Diebstahl von Geschäftsgeheimnissen an, die sie zu ihrem neuen gemeinsamen Arbeitgeber mitbringen sollte.
Wir kennen das bei dem bestohlenen Discounter installierte Datenschutzmanagement nicht, gehen aber davon aus, dass unter Beachtung der EU-DSGVO Geschäftsgeheimnisse und personenbezogenen Daten besser geschützt gewesen wären und damit erschwerter zu entwenden.
Das sind natürlich nur Spekulationen. Was wir sagen und klar stellen möchten ist, dass ein ordnungsgemäßes und überwacht gehaltenes Datenschutzmanagement ganz sicher und wie von der DSGVO beabsichtigt, neben einem personenbezogenen Datenschutz auch den Schutz von schützenswerten Betriebsdaten beinhaltet. Nicht zu vergessen und besonders wichtig in diesem Zusammenhang ist abschließend zu erwähnen, das unabdingbare Vorhandensein einer ordnungsgemäßen, nachvollziehbaren und sicheren Informationstechnologie (IT-Sicherheitskonzept).
Ein aktuelles Datenschutzmanagement im Sinne der EU-DSGVO bedeutet:
- Sicherheit der Informationstechnologie
- Sicherheit der personenbezogenen Daten
- Sicherheit von Betriebsgeheimnissen
- Sicherheit der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen
Zusammengefasst bedeutet das:
Unternehmenssicherheit!
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