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Familiensplitting durch den Zuwendungsnießbrauch am Grundvermögen

28.02.201910:08 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) München. Die Steuerkanzlei Streit und Albert hat einen neuen Artikel in der Steuerberater – Infothek veröffentlicht. Es geht um die Steueroptimierung mithilfe des Zuwendungsnießbrauchs. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Zuwendungsnießbrauch auch Familiensplitting genannt. https://www.steuerberaterin-muenchen.com/zuwendungsnie%C3%9Fbrauch.html


„Der Zuwendungsnießbrauch am Grundvermögen wird völlig zurecht als Familiensplitting betrachtet“ so Steuerberaterin Tatjana Albert und weiter „Gerade Familien mit älterem vermieteten Wohnungen, die Unterhalt für studierende Kinder zahlen müssen, können so jährlich einige Tausend Euro Steuern sparen“ so Steuerberaterin Albert weiter.
„Ganz so einfach ist das Konstrukt „Familiensplitting durch den Zuwendungsnießbrauch am Grundvermögen“ für viele Familien im ersten Schritt nicht“ weiß Kollege Marcus Streit, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zu berichten. „Aber ja, ich stimme dem im Allgemeinen zu. Gerade Familien, die zu den Gutverdienern gehören und vielleicht schon ein oder zwei Wohnungen geerbt haben, gerade diese Familien haben häufig einen sehr hohen Steuersatz und zahlen dennoch viel Geld für Unterhalt an die Kinder.“ So der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Marcus Streit. „Genau hier hat der Gesetzgeber vor einigen Jahren agiert und den Zusendungsnießbrauch am Grundvermögen zugunsten der Steuerpflichtigen entscheidend positiv verändert. Und wir greifen dieses Thema in der Steuerberater – Infothek auf vielfachen Wunsch unserer Mandanten auf und versuchen zu erklären was genau das ist und wo man aufpassen muss“ so Steuerberaterin Tatjana Albert weiter.
Ein Selbstläufer ist das also nicht, wollen wir wissen.
„Doch, wenn es läuft dann läuft es.“ Sind sich beide sicher. „Nur bis es läuft muss einiges an Formalien und Verwaltung beachtet werden. Und natürlich muss im Vorfeld gerechnet werden ob der Zuwendungsnießbrauch am Grundvermögen unentgeltlich erfolgen kann oder ob eine entgeltliche Bestellung steuergünstiger wäre.“ So Steuerberaterin Tatjana Albert.
„Und genau dafür haben wir natürlich jede Menge Spezialwissen im Laufe der letzten Jahre erworben. Und dieses Spezialwissen zum Thema Zuwendungsnießbrauch geben wir gerne in der Steuerberater – Infothek weiter.“ So Steuerberaterin Tatjana Albert. „Teilweise geben wir das Wissen weiter, und das ersetzt auch wirklich keine professionelle Steuerberatung.“ Das ist beiden Steuerberatern wichtig. „Professionelle Steuerberatung, die die individuellen Lebenssachverhalte der Steuerpflichtigen widerspiegelt. Das ist bei vielen steuerlichen Konstrukten notwendig und Sache des Steuerexperten. Ganz besonders gilt dies beim Zuwendungsnießbrauch, denn ein Formfehler kann fatale Auswirkungen haben. Wird der Zuwendungsnießbrauch aber korrekt bestellt, ist alles gut.“
Woran scheitert der Zuwendungsnießbrauch denn meistens?
Wirtschaftsprüfer Marcus Streit „Verträge unter nahen Angehörigen müssen schriftlich vereinbart werden, tatsächlich durchgeführt und vor allem fremdüblich vereinbart werden Fremdüblich bedeutet wie unter fremden Dritten. Zusätzlich muss beim Zuwendungsnießbrauch das Familiengericht zustimmen. Das Familiengericht München ist leider nicht so wahnsinnig kooperativ. Sprich: im Vorfeld einen Familienrichter oder eine Familienrichterin einen Blick auf die Vereinbarung werfen zu lassen und das eine kurze Einschätzung zu erhalten, ob die Vereinbarung so in Ordnung ist, ist schwierig. Bei Familiengerichten in kleineren Städten ist das häufiger möglich. Und damit ist der Zuwendungsnießbrauch sicherer. Wenn jemand zusätzlich Sicherheit erlangen möchte ist es auch immer noch möglich eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt zu erhalten. Und wir als Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater können natürlich sagen: ja super oder: nein, lieber hier und da ändern. Und wenn das geschafft ist kann mit dem Familiensplitting jährlich ein größerer Betrag an Steuerzahlung eingespart werden.“ So der Wirtschaftsprüfer Marcus Streit.

Die Steuerkanzlei München hat unter Federführung der Inhaberin, Steuerberaterin Tatjana Albert auf der Homepage einen Bolgeintrag mit der genauen Vorgehensweise und eine ausführliche Erläuterung in der Infothek für das Familiensplitting durch den Zuwendungsnießbrauch veröffentlicht:
https://www.steuerberaterin-muenchen.com/
Start-ups und Unternehmensgründer aufgepasst, das Schwerpunkt-Thema „Existenzgründung“ vermittelt Steuerwissen für Start-ups. In der Infothek ist ein weiterer Schwerpunkt „Betriebliche Steuern“: Steuerwissen für alle Unternehmer, Freiberufler und Selbständige. https://www.steuerberaterin-muenchen.com/steuerberatung.html

Steuerwissen vom Profi – Steuerberater-Infothek für alle Steuerpflichtigen sinnvoll und interessant.

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