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Seminar "Gefährdungsbeurteilung - wie geht das?" findet am 19. März in Mönchengladbach statt

Bild: Seminar "Gefährdungsbeurteilung - wie geht das?" findet am 19. März in Mönchengladbach statt
Sabine Klenner, Seminarleiterin und Expertin für Arbeitssicherheit
Sabine Klenner, Seminarleiterin und Expertin für Arbeitssicherheit

(openPR) Mönchengladbach: Am Dienstag, den 19. März 2019 findet für Geschäftsführer, Betriebsräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und weitere Interessierte das Fachseminar "Gefährdungsbeurteilung - wie geht das?" statt. In dem eintägigen Seminar erhalten die Teilnehmer einen kompakten Überblick des wichtigen Themas Gefährdungsbeurteilung, der rechtlichen Grundlagen, Verfahren und Methoden.



Sabine Klenner, die Seminarleiterin führt praxisnah in das Thema Gefährdungsbeurteilung ein, dessen Grundlage das Arbeitsschutzgesetz ist. Es gilt seit 1996 für sämtliche Beschäftigte innerhalb der Bundesrepublik, auch für Auszubildende. Die Gefährdungsbeurteilung beschreibt die systematische Ermittlung und Bewertung von relevanten Gefährdungen, denen die Beschäftigten aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit ausgesetzt sind. Dies umfasst in der Betrachtung nicht nur Arbeitsplatz und Arbeitsstätte, sondern ebenso den gesamten Herstell- und Produktionsprozess, die Art und Weise der ausgeführten Arbeitsvorgänge und Tätigkeiten sowie die eingesetzten Arbeitsmittel.

Gefährdungen können in jedem Unternehmen gegeben sein, unabhängig von Dienstleistung, Produktion oder Handwerk. Diese liegen z.B. in Mängeln der Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätte, Verkehrswege, Beleuchtung, Mängel in der Auswahl, dem Einsatz und dem Zustand von Arbeitsmitteln (Maschinen, Geräte) und Arbeitsstoffen, Lärm, Gefahrstoffe, Mängel in den Arbeitsabläufen, Arbeitszeit wie z.B. Nachtarbeit, unzureichende Qualifikation oder Unterweisung. Insbesondere die Ergänzungen 2013 zu den psychische Belastungen und die Neuregelung des Mutterschutzrechtes zum 01. Januar 2018 werden behandelt. Das Seminar wird mit zwei VDSI-Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet.

Die erfahrene Seminarleiterin und externe Fachkraft für Arbeitssicherheit Klenner erläutert: "Neben der Beurteilung gehe ich im Seminar auf die Mitarbeiterbefragung ein, um die psychische Belastung zu erfassen. Die Planung und Durchführung im Unternehmen sind Themen, aber auch die Analysetiefe und letztendlich die Auswertung. In der Praxis sind Fragebögen eine gute Maßnahme, um zu sensibilisieren und Problemschwerpunkte aufzudecken."

Die Anmeldung für das Seminar ist online möglich bis zum 15.03.2019 unter Seminar "Gefährdungsbeurteilung - wie geht das?" findet am 19. März in Mönchengladbach statt

Mönchengladbach: Am Dienstag, den 19. März 2019 findet für Geschäftsführer, Betriebsräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und weitere Interessierte das Fachseminar "Gefährdungsbeurteilung - wie geht das?" statt. In dem eintägigen Seminar erhalten die Teilnehmer einen kompakten Überblick des wichtigen Themas Gefährdungsbeurteilung, der rechtlichen Grundlagen, Verfahren und Methoden.

Sabine Klenner, die Seminarleiterin führt praxisnah in das Thema Gefährdungsbeurteilung ein, dessen Grundlage das Arbeitsschutzgesetz ist. Es gilt seit 1996 für sämtliche Beschäftigte innerhalb der Bundesrepublik, auch für Auszubildende. Die Gefährdungsbeurteilung beschreibt die systematische Ermittlung und Bewertung von relevanten Gefährdungen, denen die Beschäftigten aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit ausgesetzt sind. Dies umfasst in der Betrachtung nicht nur Arbeitsplatz und Arbeitsstätte, sondern ebenso den gesamten Herstell- und Produktionsprozess, die Art und Weise der ausgeführten Arbeitsvorgänge und Tätigkeiten sowie die eingesetzten Arbeitsmittel.

Gefährdungen können in jedem Unternehmen gegeben sein, unabhängig von Dienstleistung, Produktion oder Handwerk. Diese liegen z.B. in Mängeln der Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätte, Verkehrswege, Beleuchtung, Mängel in der Auswahl, dem Einsatz und dem Zustand von Arbeitsmitteln (Maschinen, Geräte) und Arbeitsstoffen, Lärm, Gefahrstoffe, Mängel in den Arbeitsabläufen, Arbeitszeit wie z.B. Nachtarbeit, unzureichende Qualifikation oder Unterweisung. Insbesondere die Ergänzungen 2013 zu den psychische Belastungen und die Neuregelung des Mutterschutzrechtes zum 01. Januar 2018 werden behandelt. Das Seminar wird mit zwei VDSI-Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet.

Die erfahrene Seminarleiterin und externe Fachkraft für Arbeitssicherheit Klenner erläutert: "Neben der Beurteilung gehe ich im Seminar auf die Mitarbeiterbefragung ein, um die psychische Belastung zu erfassen. Die Planung und Durchführung im Unternehmen sind Themen, aber auch die Analysetiefe und letztendlich die Auswertung. In der Praxis sind Fragebögen eine gute Maßnahme, um zu sensibilisieren und Problemschwerpunkte aufzudecken."

Die Anmeldung für das Seminar ist möglich bis zum 15.03.2019 online unter https://www.sk-ims.de/seminare/2019-03-19/gefaehrdungsbeurteilung-wie-geht-das.html

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