(openPR) Wie bereits schon im Jahr 2005, versucht man erneut über eine Gebührenregelung bei den Sozialgerichten, den immer noch steigenden Andrang von Klagebegehren - Herr der Lage zu werden und dem Hilfebedürftigen seiner Rechte zu entziehen, um einen fortführenden Weg zu seinem Recht und Geld … als “Knüppeldamm” zu gestalten.
In dem Gesetzesantrag 34/05 [**1] vom 18.01.05, sollte eine Entrechtung bereits eingebracht werden. Diese wurde bisher nicht umgesetzt und nicht in die Gerichtsprozesse eingebunden. Nun versucht man dieses neu aufzulegen und drängt mit dem Schreiben vom 13.10.2006 [**2] den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 1 GG unverändert beim Deutschen Bundestag einzubringen, um den Teufelskreis zu schließen.
Teufelskreis:
- Zum Leben benötigt man Geld,
- dies streicht die ARGE dem Hilfebedürftigen, aber noch
- schafft es der Hilfebedürftige zum Sozialgericht, welche
- überlastet sind und folglich zu oft Fehlentscheidungen treffen.
- Nach neuem Gesetzesentwurf, benötigt der Hilfebedürftige nun einen Anwalt
- um beim Landessozialgericht sein Recht zu behaupten.
- Dieser Anwalt kostet aber Geld, dass Gericht auch.
- Das Geld strich die ARGE aber dem Hilfebedürftigen, weswegen er klagte
- und somit endet das Recht und somit das Leben.
Für alle, die es noch schaffen über Beihilfen und sonstigen finanziellen Beschaffungen - einen Anwalt zur Durchsetzung seiner Rechte zu beauftragen, werden später die Rechnungen zu begleichen haben und stellen “Einzelgewinner” dar. Sollte dem Gesetzesentwurf stattgegeben werden, lautet in Zukunft ein Motto von Hilfebedürftigen als “Schlachtruf” beim betreten eines Gerichtsgebäudes:
Zeig mir wie viel Geld du noch hast - und ich sag dir wie lange du im Recht bist!
** Linkverweise:
[1] http://www.bundesrat.de/cln_051/SharedDocs/Drucksachen/2005/0001-0100/34-05,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/34-05.pdf
[2] http://www.bundesrat.de/cln_051/SharedDocs/TO/826/erl/7,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/7.pdf
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