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m/w/d – Das dritte Geschlecht in einer Stellenausschreibung

30.01.201916:32 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: m/w/d – Das dritte Geschlecht in einer Stellenausschreibung

(openPR) Beim Durchblättern der heutigen Stellenanzeigen in unserer lokalen Zeitung ist mir etwas Neues ins Auge gesprungen. Eine dritte Geschlechtsangabe hinter der Stellenbezeichnung. Es glänzt neben dem typischen (m/w) plötzlich ein (m/w/d) hervor. Was um alles in der Welt bezeichnet bitte das „d“, habe ich mir gedacht. So ging ich der Sache mal auf dem Grund …
Divers

… das „d” steht für „inter” (lateinisch = zwischen) oder „divers”. Dieses definiert intersexuelle Menschen, die weder Frau noch Mann sind. Vermutlich ist der Begriff „Zwitter“ noch in unseren Köpfen bekannt, welcher zwar älter ist, aber genau das beschreibt. Bei intersexuellen Menschen sind nicht alle geschlechtsbestimmenden Merkmale wie Chromosomen, Hormone und Geschlechtsorgane biologisch eindeutig nur einem Geschlecht zuzuordnen. Sie verfügen – vollständig oder teilweise – über männliche und weibliche Merkmale.

Die Neuerung, dass nun auch die Stellenbezeichnung diesen Zusatz tragen sollten, ist dem zu schulden, dass Standesbeamte Neugeborene als männlich oder weiblich in das Geburtenregister eintrugen. Seit 2013 kann dieser Eintrag leer bleiben, wenn keine Zuordnung möglich ist. Nun ist es aber so, dass es das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Menschen verletzt, wenn ihr Geschlechtseintrag offen bleibt. Somit gilt dieses als Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot – so äußerte sich die Bundesfamilienministerin Katarina Barley (SPD) zu diesem Sachverhalt.

Das Bundesverfassungsgericht beschloss am 10. Oktober 2017, dass der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2018 einen positiven Geschlechtseintrag zulassen muss. Siehe hierzu die Pressemitteilung vom 8. November 2017 des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe

Ich habe zwar keine greifbaren Statistiken finden können, die aufzeigen wie viele Intersexuelle in Deutschland tatsächlich leben, aber die Medien berichten, dass es zwischen 80 000 und 100 000 sind. Inwieweit dem zu glauben ist, sei dahin gestellt. Wer die „Statistik“ kritischer betrachten möchte, dem sei dieser Beitrag empfohlen „Die grosse „Intersex“-Statistik-Lüge“

Von der Hand weisen lässt sich die Tatsache jedoch nicht, dass es Menschen gibt, die beide Geschlechter in sich vereinen. Somit müssen Arbeitgeber zukünftig darauf achten, dass sie ihre Stellenbezeichnung mit dem dritten Kürzel „d“ versehen, um nicht gegen das Diskriminierungsverbot zu verstoßen.

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